Wärmewende umsetzenGeothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher leichter ausbauen

Tiefenbohrungen für die Errichtung eines Geothermiekraftwerks 2016
Geothermie soll zukünftig wie Erneuerbare-Energien-Anlagen im herausragenden öffentlichen Interesse liegen und damit Priorität bei Planungs- und Genehmigungsverfahren bekommen (Bild: Ben Benzin, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons).

Geothermie soll wie Erneuerbare-Energien-Anlagen zukünftig Priorität bei Planungs- und Genehmigungsverfahren erhalten. Zudem sollen Verfahren vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden, um die Wärmeversorgung zu dekarbonisieren.

09.09.2024 – Die Bundesregierung will Hürden für die Wärmewende abbauen. Mit den Gesetzänderungen sollen Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und für Wärmespeicher beschleunigt werden. Die Maßnahmen sind Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Der Gesetzesentwurf wurde vergangene Woche vom Kabinett angenommen. Folgend befassen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz.

Wärmewende ankurbeln

Bisher macht Erneuerbare Wärme nur etwa ein Fünftel der Wärmeversorgung in Deutschland aus. Dabei könnte Wärmepumpen einen erheblichen Anteil an emissionsfreier Wärme zur Verfügung stellen. Allein die Tiefengeothermie könne bereits rund ein Viertel des Wärmebedarfs decken, schätzt die Bundesregierung.

„Das Potential der Geothermie, also der direkten Erdwärme aus tieferen Gesteinsschichten wurde jahrzehntelang in Deutschland vernachlässigt. Wir sorgen dafür, dass die Wärmeenergie aus tiefen Erdschichten für unsere Energieversorgung gezielt und unbürokratisch erschlossen werden kann“, so Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. „Geothermie hat viele Vorteile. Sie ist eine klimaneutrale, unerschöpfliche Energiequelle, die zuverlässig ganzjährig zur Verfügung steht.“

Bergrecht greift nicht bei bodennaher Geothermie

Um Geothermie in Deutschland zugänglicher zu machen, hat die Bundesregierung vier Änderungen an bestehenden und derzeit in Verhandlung befindlichen Gesetzen beschlossen. Zunächst wurde im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) klargestellt, dass bei oberflächennaher Geothermie das Bergrecht keine Anwendung findet.

Bergrecht gilt für Aktivitäten ab 100 Metern Tiefe für sogenannte bergfreie Bodenschätze. Der Bundesverband Geothermie betont, dass auch nach aktueller Rechtlage Geothermie nicht unter das Bergrecht falle. Einige Bundesländer legten das Gesetz jedoch entsprechend aus. In diesem Fall werden eine Bergbauberechtigung sowie weitere Betriebsgenehmigungen fällig. Dies führte teilweise dazu, dass Unternehmen Geothermiebohrungen nur bis exakt 99 Meter Tiefe vornahmen, auch wenn tiefere Bohrungen möglicherweise sinnvoller gewesen wären.

Das Gesetz soll eine einheitliche Definition der Anwendungsbereiche und Sicherheit  für Unternehmen schaffen. Bodennahe Geothermie wird so zudem klar von Tiefengeothermie abgegrenzt. Als Tiefengeothermie wird Erdwärme aus mehr als 400 Metern bezeichnet. Im Gegensatz zur bodennahen Geothermie fällt letztere unter das Bergrecht. Der Bundestag ist derzeit noch in Beratung über das BEG IV.

Erdwärmenutzung schneller genehmigen

Mit einem Artikel-Gesetz sollen speziell Genehmigungsverfahren für Geothermie, bestimmte Wärmepumpen und Wärmespeicher beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden. Geothermie soll zudem eine höhere Priorität zuerkannt werden: Sie liegen demnächst offiziell im überragenden öffentlichen Interesse.

Die Änderungen betreffen das Berg- und Wasserrecht. Bergbauämter müssen nun binnen eines Jahres über Anträge entscheiden und können größeren Wärmeprojekten die Betriebsplanpflicht erlassen. Für kleinere Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte wird keine wasserrechtliche Genehmigung, sondern lediglich eine Meldung der Anlage nötig.

Eine dritte Änderung betrifft das bereits beschlossene Wasserhaushaltsgesetz, mit der Geothermie und Wärmepumpen deutlich schneller genehmigt werden können sollen. Viertens wurde eine Baurechtsnovelle beschlossen, mit der Geothermievorhaben im Außenbereich einfacher zugelassen werden können.

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Die Branche applaudiert

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass Erdwärme eine höhere Priorität eingeräumt und Genehmigungen vereinfacht bzw. beschleunigt werden sollen.

„Überall in Deutschland arbeiten kommunale Unternehmen mit Hochdruck daran, die Wärmeversorgung auf klimaneutrale Quellen umzustellen. Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher könnten in Zukunft einen großen Teil der Wärmeversorgung abdecken, vor allem in Kombination mit Fernwärmenetzen, die Millionen Haushalte und Gewerbe- sowie Industriekunden zuverlässig mit Wärme versorgen“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Er betont, dass der Schutz des Grundwassers weiterhin sichergestellt werden müsse.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert, dass die öffentliche Wasserversorgung unberührt bleiben und dies auch klargestellt sein müsse. Grundsätzlich enthalte der Kabinettsentwurf zielführende Maßnahmen. Allerdings könne er noch ambitionierter sein, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Mit Blick auf Genehmigungsverfahren könnten weitere Möglichkeiten beispielsweise zur Bündelung von Genehmigungen ausgeschöpft werden, um Geothermieprojekte schneller umsetzen zu können.“ Mit dem aktuellen Entwurf sei zu befürchten, dass größere Beschleunigungseffekte bei geothermischen Anlagen ausbleiben werden. Auch sei der Kabinettsentwurf nur ein erster Schritt: „Auch in Bezug auf Großwärmepumpen und Wärmespeicher müssen weitere Erleichterungen bei Planung, Errichtung und Betrieb geprüft werden“, fordert Andreae. jb

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