Wärmewende umsetzen: Kabinett verabschiedet Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Wirtschaft und Forschung befürworten das Geothermie-Beschleunigungsgesetz als wichtigen Schritt für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Das Potenzial für Geothermie in Deutschland ist hoch, bei der Umsetzung kommt es auch auf das Fernwärmenetz an.
08.08.2025 –Bisher trägt die tiefe Geothermie nur einen geringen Teil zur Fernwärme bei. Das soll das Geothermie-Beschleunigungsgesetz ändern. Erdwärme, Wärmepumpen und -speicher sowie teilweise die Wärmeinfrastruktur werden damit den anderen Erneuerbaren Energien gleichgestellt und als im überragenden öffentlichen Interesse stehend definiert.
Raumwärme macht etwa ein Viertel des deutschen Endenergieverbrauchs aus, Warmwasser und Prozesswärme kommen noch hinzu. Mit dem Gesetz werden Änderungen an Bergrecht, Wasserrecht und Umweltrecht vorgenommen, um den Ausbau erneuerbarer Wärmequellen zu erleichtern.
Einen klaren Rahmen schaffen
Forschende wie Vertreter der Wirtschaft befürworten das Gesetz zu großen Teilen als Schritt nach vorn für die klimaneutrale Wärmewende. Durch das Gesetz wird ein gewisses Maß an Planungssicherheit geschaffen, das gerade für die kapitalintensive Geothermie als entscheidender Faktor gilt.
Bei dem Gesetz sei ein entscheidender Punkt die Ausgestaltung der Fündigkeitsrisiko-Absicherung, so Jann Weinand Abteilungsleiter Integrated Scenarios am Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ). „Wenn das Risiko für Anlagenbetreiber abgesichert ist, dann werden die Potenziale auch genutzt werden. Denn tiefe Geothermieanlagen können flexibel, und zur gleichzeitigen Strom- und Wärmebereitstellung genutzt werden. Darüber hinaus wird zurzeit in Deutschland und Europa daran geforscht, Rohstoffe wie Lithium aus Geothermiewasser zu extrahieren. Bei erfolgreicher Umsetzung könnte das die Tiefengeothermie zur wirtschaftlichsten erneuerbaren Energie machen.“
Ergänzungsbedarfe sehen einige Forschende bei weiteren klimafreundlichen Technologien wie der Flusswärme (Aquathermie) und der kalten Nahwärme sowie der Ausweisung von Vorrang- oder Beschleunigungsgebieten.
Wasserhaushalt schützen
Der Verband kommunale Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordern eine rechtliche Klarstellung im Gesetzestext, um zu verhindern, dass der Ausbau der Geothermie Wasserhaushalt oder öffentliche Wasserversorgung belaste. Sensible Bereiche wie Wasserschutzgebiete, Trinkwassereinzugsgebiete sowie Vorranggebiete der Wasserversorgung müssten explizit vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.
„Trinkwasser kann nur aus oberflächennahen geologischen Schichten gewonnen werden, da die natürliche Salzbelastung mit zunehmender Tiefe und zunehmender Temperatur ebenfalls zunimmt. Da oberflächen-geothermische Systeme in der Kernzone von Wasserschutzgebieten nicht genehmigungsfähig sind, ist dort eine mögliche Nutzungskonkurrenz rechtlich bereits ausgeschlossen“, sagt Professor Rolf Bracke, Institutsleiter, Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG, Bochum. Die Tiefengeothermie nutze wiederum Thermalwässer in tiefen Gesteinsschichten. Eine Vermengung von salinaren Wässern mit unbelasteten Grundwässern im Deckgebirge gelte es hier durch einen sicheren Ausbau von Bohrungen und geeignete hydraulische Zirkulationskonzepte zu verhindern. „Dieser Nachweis wurde in den vergangenen Jahrzehnten durch Zehntausende von Tiefbohrungen erbracht und ist standardisiert“, so Bracke.
Tiefe Erdwärme nutzen
Geothermie nutzt die Wärmeenergie, die in der Erde gespeichert ist. Mit tiefer Geothermie ist die Wärme aus mehr als 400 Metern Tiefe gemeint, alles darüber wird als oberflächennahe Geothermie bezeichnet. Während oberflächennahe Geothermie einzelne Häuser heizen kann, ist tiefe Geothermie als Wärmequelle für die Fernwärmeversorgung ganzer Regionen geeignet.
In Deutschland erzeugten 2024 40 Tiefe-Geothermie-Anlagen etwa ein Prozent der erneuerbaren Fernwärme. Das Potenzial liegt jedoch um ein Vielfaches höher. „Studien von uns, dem Umweltbundesamt und weiteren Institutionen zeigen, dass die Potenziale tiefer Geothermie, die in bestehenden Wärmenetzen und in ausgewiesenen Wärmenetzpotenzialgebieten genutzt werden könnten, bei günstigen geologischen Voraussetzungen bei bis zu 120 Terawattstunden pro Jahr liegen“, erklärt Sara Ortner, Leiterin des Fachbereichs Energie, Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu). Diese Abschätzung beziehe sich auf die nutzbaren hydrothermalen Potenziale – also die Nutzung von heißem Tiefenwasser aus natürlichen Reservoiren. Wie viel davon tatsächlich erschlossen werden könne, hänge jedoch stark von den erzielbaren Volllaststunden, der zeitlichen Charakteristik der Wärmenachfrage sowie von der lokalen Akzeptanz ab.
Herausforderung lägen zudem im Aufbau der entsprechenden Industrie vor Ort, also von technischen und personellen Kapazitäten sowie standardisierten Technologien, so Bracke. Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz soll im Herbst im Bundestag verabschiedet werden. jb





















































