Wärmeplanung: Kommunen planen die Wärmewende

Die Wärmeplanung in Kommunen kommt gut voran. Bis Mai 2025 lebten bereits 13 Millionen Menschen in Gemeinden mit fertiger Wärmeplanung. Weitere zwei Drittel leben in Gemeinden, die bereits mit der Planung begonnen haben.
02.09.2025 – Es geht voran mit der kommunalen Wärmeplanung, zeigt eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Der Großteil der Gemeinden in Deutschland hat bereits mit der Planung begonnen.
Über die Hälfte der Gemeinden plant oder ist schon fertig
Bis Anfang Mai 2025 hatten bereits 47 Prozent aller Gemeinden bundesweit begonnen, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, und weitere 4,5 Prozent waren bereits fertig. Damit leben rund 55,8 Millionen Menschen oder 66 Prozent der Bevölkerung in Gemeinden, die mit der Wärmeplanung angefangen habe. In den Gemeinden mit bereits fertigen Wärmeplänen leben wiederum rund 13 Millionen Menschen, bzw. weitere 16 Prozent.
Nur 15,6 Millionen Menschen oder 18 Prozent der Bevölkerung leben in Gemeinden, die noch nicht mit der Planung begonnen haben.

Wärmeplaung Deutschland (Quelle: BBSR).
Baden-Württemberg liegt vorn
Am weitesten fortgeschritten ist die kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg. Rund ein Viertel der Gemeinden haben ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Auch in Schleswig-Holstein sieht es gut aus, nahezu die Hälfte der Landesbevölkerung lebt in einer Gemeinde mit vorliegendem Wärmeplan.
Nordrhein-Westfalen sind immerhin schon mehr als 80 Prozent der Gemeinden an der Arbeit. In NRW liegen viele größere Gemeinden, deren Wärmeplan bereits Mitte des kommenden Jahres vorliegen muss.
Nicht auf die letzte Minute
Die Analyse zeigt, dass auch viele kleinere Gemeinden ihre Aufgabe ernst nehmen und frühzeitig mit der Planung begonnen haben. Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit, um ihren Wärmeplan vorzulegen. Trotzdem machen diese kleineren Gemeinden mehr als die Hälfte der bereits aktiven Planer aus.
Die Pläne sollen eine Entscheidungsgrundlage für alle beteiligten Akteure schaffen. „In den kommenden Jahren wird es nicht nur auf die flächendeckende Erstellung von Wärmeplänen, sondern insbesondere auf ihre Qualität und Nutzbarkeit ankommen“, sagt BBSR-Expertin Andrea Arnold-Drmic. „Entscheidend ist, dass die Pläne eine tragfähige Grundlage für konkrete Maßnahmen bilden und wirksam zur Umsetzung der Wärmewende beitragen.“
Wärme dekarbonisieren
Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde 2024 ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die kommunale Wärmewende geschaffen. Das WPG verpflichtet Länder, den lokalen Wärmebedarf und mögliche erneuerbare Wärmequellen zu ermitteln und Wege aufzuzeigen, um den Wärmebedarf in der Zukunft klimaneutral zu decken. jb


















































