Eckpunkte zum WärmenetzpaketNeue Regeln für Fernwärme nehmen Gestalt an

Straße in Mölln mit Geschäften, vollständig mit Bau-Barken gesperrt wegen Bauarbeiten, einzelne Eingänge über provisorische Zugänge erreichbar
Noch ist kein Gesetz entworfen, aber Eckpunkte für zukünftige Wärmenetze formuliert. (Foto: energiezukunft / Petra Franke)

Mit einem Eckpunktepapier skizzierte das Bundeskabinett die künftigen Rahmenbedingungen für Fernwärme. Investitionskosten für Dekarbonisierung und Netzausbau dürfen künftig an die Kunden weitergegeben werden.

01.09.2026 – Mit den Eckpunkten zum Wärmenetzpaket gab das Bundeskabinett den Startschuss, um neue Marktregeln für Fernwärme zu etablieren. Ein seit Jahrzehnten immer wieder angegangenes aber nie vollendetes Vorhaben steht auf der To-do-Liste: Die Regelwerke AVB-Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) und die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) sollen in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich angepasst und in ein neues Wärmenetzgesetz überführt werden. Auch die für den Anschluss an die Fernwärme relevanten Vorgaben im BGB werden in diesem Gesetzgebungsverfahren angepasst, wie das Bundeswirtschaftsministerium ankündigte.

Investitionskosten für Dekarbonisierung oder Netzausbau können künftig zur einseitigen Preisanpassung an die Kunden weitergegeben werden – allerdings erst, wenn die neue Erneuerbaren-anlage auch tatsächlich in Betrieb ist.

Für Verbraucher besonders bedeutend: Die gesetzliche Ausgestaltung der Preisänderungsklauseln sollen zwar grundsätzlich bestehen bleiben, aber um eine Möglichkeit ergänzt werden: Preisänderungen müssen sich nicht an einem Kostenindex ausrichten, sondern könnten auch die tatsächlichen Kosten als Grundlage nehmen. Die Nutzung von Gas-Börsenindizes wird ausgeschlossen.

Das Kostenneutralitätsgebot im BGB (WärmeLV) soll dahingehend angepasst werden, dass bei erheblichen Investitionen des Vermieters oder eines Dritten in die Änderung der Heizungsanlage (z.B. Anschluss an ein Wärmenetz oder Errichtung einer neuen Heizungsanlage) eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro pro Quadratmeter zulässig ist. Der Anwendungsbereich des Kostenneutralitätsgebots wird auf sich selbst versorgende Mieter (insbesondere im Fall der Versorgung durch Gasetagenheizungen) erstreckt, um eine rechtssichere Umstellung auf Fernwärme zu ermöglichen.

Das Sonderkündigungsrecht der Kunden wird auf Fälle begrenzt, in denen das Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Sprich: Will ein Kunde eine Wärmepumpe einbauen und ist an ein Fernwärmenetz angeschlossen, das nicht die Vorgaben des WPGfür Wärmenetze erfüllt, darf er kündigen. Mit einem großen Aber: Im Gegenzug erhält das Unternehmen einen Anspruch auf Ersatz der kundenspezifischen Investitionen in den Fernwärmeanschluss.

Weiter sollen eine branchenspezifische Schlichtungsstelle und eine Preistransparenzplattform geschaffen werden. Zu den Eckpunkten des Wärmenetzpaketes.

Bürgerenergieakteure vermissen Strategie für kleine Wärmenetze

Die geplanten Reformen bringen Bewegung in die Dekarbonisierung der Fernwärme. Zu kurz kommen dabei aus Sicht des BBEn jedoch kleine, gemeinschaftliche Nahwärmenetzbetreiber. Im weiteren Prozess müssten die besonderen Bedarfe von Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) stärker berücksichtigt werden.

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Genossenschaften als Akteure der Wärmewende

Wärmenetze sind kein Privileg privatwirtschaftlicher Unternehmen. Landauf, landab haben sich Genossenschaften auf den Weg gemacht, die Wärmeversorgung vor Ort regenerativ auf die Beine zu stellen. Es braucht einen langen Atem, aber es lohnt sich.

Die Bundesregierung dürfe nicht die Chance verpassen, kleine gemeinschaftliche Wärmenetze zu stärken – sonst drohten genau die Projekte zu kippen, die lokal, bezahlbare und erneuerbare Wärme bereitstellen, wie Harald Uphoff, Vorstand Politik und Kommunikation des BBEn erklärte.   

Weiterführung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze nach wie vor nicht klar

Gerade im ländlichen Raum spielt die leitungsgebundene Wärmewende in Bürgerhand eine entscheidende Rolle. Nahwärmenetze stellen dort häufig die wirtschaftlichste Wärmeversorgungsoption dar. Sie erleichtern Kommunen, die Wärmeplanung umzusetzen und schaffen gleichzeitig Wertschöpfung vor Ort.

Vor diesem Hintergrund bewertet das BBEn besonders kritisch, dass weiterhin keine Regelung für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Aussicht gestellt wird. Die größte Herausforderung für gemeinschaftliche Wärmeprojekten bleibt die Finanzierung. Ohne ausreichend Planungs- und Finanzierungssicherheit würden viele gemeinschaftliche Nahwärmenetze in Bürgerhand scheitern.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien würdigte die Eckpunkte. Sie verbesserten die Planungssicherheit für Investitionen in erneuerbare Wärme. Nun komme es auf eine zügige, praxistaugliche und sozialverträgliche Umsetzung, bei der die Interessen von Verbrauchern und Mietern gleichermaßen berücksichtigt werden. pf

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