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Solarthermie-FreiflächenanlagenUmständliche Genehmigungsverfahren sind nicht gerechtfertigt

Solarthermische Modulreihen in der Freifläche, im Vordergrund Gashalme
Genehmigungen für Solarthermieanlagen in der Freifläche sind unnötig aufwändig. (Foto: Greenonetech)

Ein Gutachten zur Genehmigungssituation von solarthermischen Freiflächenanlagen kommt zu dem Fazit, dass die Rechtslage die oft umständlichen Verfahren nicht rechtfertigt. Für Planer und Behörden ein großer Wert, wie die DGS urteilt.

29.07.2025 – Mit dem Gutachten „Genehmigungssituation solarthermischer Freiflächenanlagen in Deutschland“ wird Anlagenplanern und Behörden eine wichtige Hilfe in die Hand gegeben. „Zahlreiche rechtliche Aspekte, die bisher individuell und zum Teil übervorsichtig interpretiert wurden, sind nun juristisch geprüft und geklärt“, konstatiert Torsten Lütten, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).

Vor dem Hintergrund der bisher uneinheitlichen und zeitaufwändigen Genehmigungspraxis für solarthermische Freilandanlagen, die Wärme für Fernwärmenetze erzeugen, hat die Kanzlei re|Rechtsanwälte PartGmbB die Rechtslage geprüft. Dabei standen das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, das Wasserrecht und das Immissionsschutzrecht im Mittelpunkt.

Die Rechtslage rechtfertigt die oft umständlichen Verfahren nicht, so das Fazit der Juristen. Das Gutachten bestätigt auch die rechtliche Unbedenklichkeit von Propylenglykol als Beimischung zur Solarflüssigkeit in Solarthermie-Freilandanlagen.

Von großem Wert für Planer und Behörden und den Ausbau der Solarthermie

Das Gutachten bestätigt, dass der Bau und Betrieb von Freiflächen-Solarthermieanlagen bereits hinreichend vielen und strengen Auflagen unterliegt, so dass sie keine weiteren Auflagen benötigen. Mithin sind solarthermische Anlagen auf Freiflächen als sicher einzustufen und somit genehmigungsfähig. Auch die Verunsicherung der Behördenmitarbeitern bezüglich der Bewertung von Solarflüssigkeiten habe jetzt ein Ende, erklärt Lütten.

Erstmalige Veröffentlichung des Gutachtens

Das Gutachten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei re|Rechtsanwälte wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. nun erstmals veröffentlicht.

Drei Teilbereiche des Rechts hat die Kanzlei untersucht und mit Verweis auf die entsprechenden Paragraphen geklärt. Im Bereich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts wurden die Zulässigkeit im Außen- und Innenbereich sowie das Bauordnungsrecht geprüft. Beim Wasserrecht prüften sie die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Im Bereich Immissionsschutzrecht dreht es sich um die Anforderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem Störfallrecht und dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Recht).

Das Fazit des 18-seitigen Gutachtens lautet: „Auch wenn der Umfang mit der Freiflächen-Solarthermie nicht so ausdrücklich geregelt ist wie die Photovoltaik, so legt das Umwelt- und Planungsrecht Maßstäbe für den Genehmigungserlass von Freiflächen-Solarthermieanlagen fest, die eine sichere, in den meisten Fällen unkomplizierte Genehmigung erlauben.“

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Energiewende meint nicht nur Stromwende

Gleichzeitig erinnert die DGS daran, dass die Energiewende in Deutschland aktuell noch eine Stromwende ist. Während im letzten Jahr rund 59 Prozent der Bruttostromerzeugung durch Erneuerbare-Energien-Anlagen gedeckt, waren es beim Endenergieverbrauch für Wärme nur rund 18 Prozent. Mehr als 4,8 Millionen Photovoltaikanlagen mit über 100 Gigawatt Leistung stehen rund 2,59 Millionen Solarthermie-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 14,2 Gigawatt gegenüber.

„Wir brauchen alle Technologien für die Wärmewende“, betont Lütten. „Solarthermische Direktwärme ist eine hocheffiziente Lösung. Sie kann auf der gleichen Fläche etwa drei bis vier Mal so viel Energie ernten wie die Photovoltaik und braucht für die gleiche Menge Wärme gut 40-mal weniger Strom als eine Wärmepumpe. So entlasten wir mit Freiflächen-Solarthermieanlagen auch die Stromnetze.“

Laut der Studie „Perspektive der Fernwärme“ (Prognos AG im Juni 2024) müssen im deutschen Fernwärmemix 2045 4 TWH/a Wärme durch Solarthermie bereitgestellt werden. Dies entspricht nur gut zwei Prozent des deutschen Wärmebedarfs für Wärmenetze, bedeutet jedoch umgerechnet rund 10 Millionen Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Um dies zu erreichen, müssten im Durchschnitt also circa 500.000 Quadratmeter Bruttokollektorfläche Solarthermie jährlich in Betrieb genommen werden. Dies entspricht einem Faktor 50, um die Ziele der Wärmewende zumindest für den Bereich Solarthermie zu erreichen. „Das heißt, wir müssen im Grunde ab sofort die Anzahl der Anlagen, die bisher pro Jahr errichtet werden, wöchentlich errichten. Diese Dimension ist in der Politik und Verwaltung leider noch nicht angekommen“, kommentiert Lütten.

Das vollständige Gutachten steht auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. zum kostenfreien Download zur Verfügung. pf

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