GEG wird zu GMG: Unverständnis und wenig Lichtblicke: Reaktionen auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Entsetzen bei Umweltverbänden, der Erneuerbaren Branche und Wissenschaftlern über die Eckpunkte der GEG-Novelle. Es drohen: das Scheitern der Klimaschutzziele und hohe Kosten für Verbraucher. Nur wenig Positives bliebe erhalten.
26.02.2026 – Seit Dienstagnachmittag geisterten die ersten Bekanntmachungen zu den Eckpunkten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes im politischen Berlin umher. Am Abend dann gab es Gewissheiten mit der offiziellen Veröffentlichung des Papiers. Sind die Gewissheiten zum Teil recht deutlich und sorgen bei Menschen, denen der Klimaschutz am Herzen liegt für Kopfzerbrechen, gibt es nur wenig Positives, dass aus der letzten auch als „Heizungsgesetz“ bekannten GEG-Novelle, erhalten bliebe. Vieles weitere indes ist noch schwammig formuliert.
Insbesondere von CDU/CSU lange gefordert und nun zentraler Punkt des Eckpunktepapiers: die 65-Prozent-Erneuerbaren Regel beim Einbau neuer Heizungssysteme wird abgeschafft. „Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist mehr als ein Rückschritt – es ist ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid. Statt fossile Abhängigkeiten endlich zu beenden, ermutigt die Bundesregierung zum Einbau neuer Gas- und Ölheizungen“, kritisiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe.
Metz nimmt vor allem die Menschen in den Blick, die nicht selbst über ihre Heizungssysteme entscheiden können. „Millionen Mieterinnen und Mieter werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können. Sie tragen die steigenden Gaspreise und Netzgebühren, während die Politik populistische Wahlversprechen bedient.“ Mietende sollen laut Eckpunktepapier zwar durch eine neue Regelung „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geschützt werden. Wie diese Regelung aussehen soll, bleibt jedoch unklar.
Dr. Stefan Thomas ist Leiter der Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. Er sagt: „Mit der Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe läuft die Bundesregierung große Gefahr, alle nationalen und EU-Ziele zum Klimaschutz, zu erneuerbaren Energien und auch zur Energieeffizienz zu verfehlen. Das betrifft das Klimaschutzgesetz, die Effort Sharing Regulation, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III und die Gebäuderichtlinie mit dem Ziel eines Nullemissions-Gebäudebestands bis 2050.
Ungenügender Ersatz
War mit der 65-Prozent-Regel der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bislang für Neubauten seit 2024 und bei Bestandsbauten ab 2026 bzw. 2028 faktisch verboten, können diese nun weiter eingebaut werden. Ab 2029 sollen diese dann einen steigenden Anteil grüner Brennstoffe, wie Biomethan und Wasserstoff nutzen. Der Anteil für neue Heizungen soll ab Anfang 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen und in drei weiteren Schritten bis 2040 weiter ansteigen, Besitzer sollen entsprechende Lieferverträge abschließen. Wie die weiteren Schritte und wie die Verträge genau aussehen sollen, ist noch unklar.
Stefan Thomas sagt: „Voraussichtlich werden weder genug Biomasse noch Wasserstoff oder synthetische Gase verfügbar sein, um rasch einen großen Beitrag zur Verdrängung von Erdgas und Erdöl zu leisten, noch um bis 2045 den Gebäudesektor treibhausgasneutral zu machen.“ Der Wärmemarkt stehe in Konkurrenz mit dem Verkehr und der Industrie sowie der Stromerzeugung um diese Energien. „Unter der Annahme, dass in den nächsten 15 Jahren die Hälfte der bestehenden Gas- und Ölheizungen durch neue Gas- und Ölheizungen ersetzt würden, würde für deren Betrieb schon fast das gesamte Biomassepotenzial in Deutschland benötigt“, so Thomas.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien sieht im Sinne der Biogasbranche grundsätzlich eine Chance den Markt zu entwickeln, kritisiert aber dass die sogenannte „Biotreppe“ mit einem deutlich niedrigeren Wert als bisher startet – bisher ist eine Startquote von 15 Prozent grüner Brennstoffe vorgesehen – und weitere Stufen noch unklar seien.
Dr. Kirsten Nölke, Vorständin des Ökoenergieversorgers naturstrom, weist daraufhin, dass die Quote ein „Verschiebebahnhof“ sei. „Biomethan und perspektivisch Wasserstoff werden damit in den Wärmesektor gezwungen, obwohl es hier vor allem mit der Wärmepumpe längst bessere Lösungen gibt. Diese Mengen fehlen dann in anderen Sektoren, insbesondere in der Industrie, wo es oft noch keine Alternativen zur Verwendung von Grüngasen für klimafreundliche Produktionsprozesse gibt.
„Eine solche Quote führt zu einer massiven finanziellen Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, ohne einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, so ein breites Bündnis aus Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Caritasverband, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Gaswende, German Zero, Greenpeace, der Paritätische Gesamtverband, das Umweltinstitut München und der WWF Deutschland. Die Quote beschädige fundamental die Wirksamkeit der Gesetzgebung für die Wärmewende, gefährde Zukunftsbranchen und schaffe rechtliche Unsicherheiten.
Grundsätzlich sagt Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation beim Ökoenergieversorger Green Planet Energy: „Die Bundesregierung macht der Gaslobby ein weiteres Milliardengeschenk und lässt Bürger:innen trotz vieler Warnungen in die fossile Kostenfalle laufen. Falls noch ein letzter Beweis gefehlt hätte, dass die Energiepolitik dieser Bundesregierung einzig den fossilen Interessen dient – hier ist er.“
Mit Gasnetzen ist die Wärmeplanung in Gefahr
Auch in die kommunale Wärmeplanung greift schwarz-rot im Eckpunktepapier ein. Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern soll diese bundesweit einheitlich deutlich vereinfacht werden. und sich auf bis ca. 20 Prozent des Aufwands einer regulären Wärmeplanung reduzieren. So soll die verpflichtende Übermittlung bestimmter Daten wegfallen.
Professorin Karen Pittel ist Leiterin des ifo Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen an der Universität München. Sie sagt: „Die angekündigte Vereinfachung der Wärmeplanung für kleinere Kommunen ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings bleibt offen, wie diese Vereinfachung konkret ausgestaltet werden soll.“
Professor Martin Pehnt, Wissenschaftlicher Geschäftsführer und Vorstandsmitglied am Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), sieht im Wegfall der 65-Prozent Regel und möglichen Fortbestand von Gasnetzen auch Gefahren für die kommunale Wärmeplanung. „Gerade schließen viele Kommunen ihre Wärmeplanung ab. Dabei wird vielerorts eine gezielte, sozial abgefederte Stilllegung von Gasnetzen anvisiert und Alternativen durch Stärkung von Strom- oder Wärmenetzen geplant. Diese Sicherheit über die Zukunft der Netze darf nun nicht in Frage gestellt werden, denn sie ist volkswirtschaftlich richtig.“
Art der Förderungen auf den Prüfstand?
Grundsätzlich positiv sieht Karen Pittel wiederum die Weiterführung der Förderung alternativer Heizungssysteme, wie der Wärmepumpe. Aber auch hier merkt sie kritisch an: „Wie diese Förderung konkret ausgestaltet wird, etwa für welche Systeme sie gilt und ob sie sich künftig an CO₂-Emissionen orientiert oder weiterhin technologische Vorgaben gemacht werden – dazu gibt es bisher keine Informationen.“
Tatsächlich macht auch die Ausgestaltung der Förderung – neben weiteren Differenzen – mit einem prozentualen Anteil der Investitionen die getätigt werden, den Wärmepumpen-Einbau im Vergleich mit anderen Ländern teuer. Viele Anbieter von Wärmepumpen und deren Installation etwa, kalkulieren die Förderung mit ein. Und je teurer das Gesamtpaket, desto höher die Förderung. In Frankreich hingegen gibt es eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Wärmepumpen, in Großbritannien fällt sie ganz weg. Da macht es für die Anbieter keinen Unterschied, welches Angebot sie unterbreiten, da sie nur den Nettobetrag erhalten. Die Käufer aber sparen. Auch pauschale statt prozentuale Förderungen könnten aus der Preisspirale heraushelfen.
Nun geht das mit den Eckpunkten geplante Gebäudemodernisierungsgesetz in den Gesetzgebungsprozess. Die vielen offenen Fragen werden noch zu Diskussionen in der Koalition und im Bundestag führen. Bis Sommer soll das fertige Gesetz stehen. mg




















































Kommentare
Gerhard Grabowsky vor 6 Tagen
Es wird Zeit, dass jemand den Ampel-Quatsch aufräumt. Jahrelang hat sich die EEG Branche an Steuergeldern übersättigt, Zeit für eine Marktbereinigung!