Reform des GebäudeenergiegesetzesWarten auf das Heizungsgesetz

Katze auf Heizkörper
Warten auf das Heizungsgesetz … (Bild: Neven Krcmarek / Unsplash+ Lizenz)

Die Heizungsbranche wartet seit Monaten auf die angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes, doch die Koalition will sich nicht einig werden. Eine Abschwächung des GEG könnte sogar verfassungswidrig sein, warnen Rechtsgutachten.

05.02.2026 – Eckpunkte für die von der Bundesregierung angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) werden soll, lassen weiter auf sich warten.

Wie eine Modernisierungsstrategie für den Gebäudebestand und Vorgaben für nachhaltigeres Heizen zukünftig aussehen, bleibt damit weiter offen. Die Heizungs- und Baubranche warnt seit Monaten vor einem Stillstand in ihren Sektoren sowie Auswirkungen auf Arbeitsplätze. Absätze für Heizungen waren 2025 etwa deutlich eingebrochen.

Wärmewende weiter auf Eis

Die Koalition ist sich derweil weiterhin uneinig über die Zukunft der Gebäudevorgaben. Die CDU will das Gesetz lockern, die SPD eine Abschwächung der Klimawirkung verhindern. So geht es seit Monaten nicht voran. Die Sanierungs- und Heizungsförderung wird wohl fortgeführt werden, ebenso die kommunale Wärmeplanung. Ein großer Diskussionspunkt ist die Erneuerbaren-Quote für neue Heizsysteme von mindestens 65 Prozent. Die CDU plädiert für eine Abschwächung des Erneuerbaren-Ziels für Heizungen, und will stattdessen die erzielte CO2-Reduktion im Gebäude zum zentralen Stellwert machen.

Nun bekommt die SPD rechtliche Rückendeckung: Eine Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe könnte verfassungswidrig sein, schließt ein aktuelles Rechtsgutachten der Kanzlei Rechtsanwälte Günther im Auftrag der Umweltorganisationen Greenpeace und Gaswende. Die Juristen berufen sich in dem Gutachten auf das im Grundgesetz verankerte Verschlechterungsverbot. Das Klimaschutzgebot (Art. 20a GG) besagt, dass Klimamaßnahmen, die einmal etabliert wurden, nicht grundlos wieder abgeschafft werden dürfen.

Rechtsgutachten warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz

In dem Gutachten wird gewarnt, dass eine Reduktion der Vorgabe in Heizungsanlagen 65 Prozent Erneuerbare Energien einzusetzen, die Klimawirkung massiv reduzieren könnte. Eine Absenkung des Ziels führe immer zu einer Senkung der CO2-Einsparung, wobei die Auswirkungen umso gravierender seien, je größer die Absenkung der Zielvorgabe sei.

Auch von CO₂-Faktoren als Steuerungsgröße wird in dem Gutachten abgeraten. Eine solche Umstellung schaffe Rechtsunsicherheit, und könne über bilanzielle Ausgleichsmechanismen zu geringeren realen Emissionsminderungen führen. Denn Emissionsfaktoren beruhten auf festgesetzten und damit letztendlich politischen Werten, deren Klimawirkungen weniger nachweisbar – und wissenschaftlich kontrollierbar – seien als feste Erneuerbare-Energien-Quoten.

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Eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sei zu begrüßen, zumal sie den Gesamtwärmebedarf des Gebäudes reduziere. Dies mit den Emissionen aus Heizungsanlagen zu verrechnen, drohe jedoch die Erfolge zu verwässern, Planungsunsicherheit zu erhöhen und so die Wärmewende zu verzögern. „Sie verschiebt notwendige Dekarbonisierung in die Zukunft und führt zu fossilen Lock-Ins sowie langfristig höheren Kosten und sozialen Belastungen für Mieter:innen“, heißt es in dem Gutachten. Ähnlich argumentierte bereits ein weiteres juristisches Gutachten zum GEG, das CDU-Politiker Thomas Heilmann, Mitglied der Klima-Union, Mitte vergangenen Jahres vorgelegt hatte.

„Eine Aufweichung des GEG nützt einzig und allein der fossilen Gasindustrie, die ihr rückständiges Geschäftsmodell möglichst lange erhalten will”, sagt Marina Falke, Energieexpertin von Greenpeace. “Um das Klima zu schützen, Kosten zu senken, und geopolitisch unabhängig zu werden, muss die Bundesregierung einen verlässlichen Fahrplan zum vollständigen Gasausstieg vorlegen.”

Raus aus der Heizungsblockade

Energetische Modernisierungen seien nicht nur Klimaschutz, sie senkten auch den Energiebedarf und damit Verbraucherkosten sowie Energieimporte, was mehr Resilienz, Sicherheit und Unabhängigkeit bedeute. Zudem hingen rund 600.000 Arbeitsplätze und etwa 2,5 Prozent des BIP in Deutschland an der energetischen Gebäudesanierung, erinnert die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). In einem Eckpunktepapier fordert sie ein pragmatisches Vorgehen.

Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes sollte grundlegend beibehalten, Heizungsregeln vereinfacht, aber Betriebsoptimierung und Monitoring gestärkt werden. Energieausweise sollten vergleichbarer, digitaler und nutzerfreundlicher werden und in eine nationale Gebäude- und Energiedatenbank einfließen. Die Einführung eines Innovations‑Korrekturfaktors soll verhindern, dass Berechnungsnormen dem Stand der Technik hinterherhinken und Technologien schneller in die Praxis bringen. Angefangen werden soll da, wo es am meisten bringt: Bei den Gebäuden mit dem schlechtesten Energiestandard. jb

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