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GewässerschutzDie kleine Wasserkraft im Fadenkreuz

Kleines Wasserkraftwerk an einem Fluss
Kleine Wasserkraftwerke stabilisieren durch ihre Grundlastfähigkeit das Stromnetz. (Foto: Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern)

Seit 120 Jahren gibt es in Deutschland Wasserkraftwerke. Sie werden vielerorts erneuert und dabei auch der Naturschutz berücksichtigt. Umweltschutzverbände kritisieren geplante vereinfachte Genehmigungsverfahren für den Umbau von Flusskraftwerken.

17.02.2021 – Auf stolze 120 Jahre Geschichte blickt die Stromgewinnung aus Wasserkraft in Deutschland zurück. Das Laufwasserkraftwerk Nagold beispielsweise ging 1893 als drittes privates Elektrizitätswerk im Königreich Württemberg in Betrieb und existiert noch heute. Der Strom versorgte damals ein nahegelegenes Sägewerk. Dem ersten Wasserkraftwerk in Reichenhall, nur drei Jahre zuvor gebaut, war keine lange Betriebszeit beschieden – durch den Bau eines weiteren Wasserkraftwerkes an der Saalach führte der Kirchberger Mühlbach kein Wasser mehr.

Die Wasserkraft hat aber nicht nur eine lange Geschichte, sondern trägt auch heute zuverlässig zur regenerativen Stromerzeugung bei. Anders als Wind- und Sonnenenergie ist die Stromproduktion aus Wasserkraft unabhängig von den Wetterverhältnissen und liefert stetig Energie. Diese Grundlastfähigkeit wird gebraucht, wenn immer mehr Strom aus Wind und Sonne gewonnen wird. Die Wasserkraft ist deshalb eine wichtige Komponente im Energiemix der Zukunft. Im vergangenen Jahr lieferte sie knapp vier Prozent der deutschen Nettostromerzeugung.

Offener Brief bezeichnet Kleinwasserkraft als umweltschädlich

Rund 6.800 sogenannte kleine Wasserkraftanlagen bis ein Megawatt Leistung – Laufwasserkraftwerke an Flüssen – sind allein in Bayern in Betrieb, viele davon seit mehreren Generationen in Familienbesitz. Sie versorgen mittelständige Unternehmen mit Energie, sind aber mitunter auch sehr in die Jahre gekommen. Mit der notwendigen Sanierung werden Effizienzsteigerungen angestrebt.

Ein Gesetzesvorhaben, das vereinfachte Zulassungsverfahren für solche Umbauten schaffen wollte, wurde von namhaften Umweltverbänden scharf kritisiert. Sie forderten in einem offenen Brief an die Umweltausschüsse in Bundesrat und Bundestag, den Entwurf deutlich nachzubessern. Vereinfachte Genehmigungsverfahren für Modernisierungen werden dabei als Einfallstor für weniger Naturschutz gesehen. Nicht ganz unberechtigt, denn nicht alle Maßnahmen haben in der Vergangenheit ihren Zweck erfüllt. So manche Fischtreppe war schon Superfood für Realsatire.

Der Brief fuhr schwere Geschütze auf. „Erhalten Sie die letzten frei fließenden Flussabschnitte – keine beschleunigten Genehmigungsverfahren für umweltschädliche Kleinwasserkraft“ hieß es im Betreff. Unter dem Deckmantel angeblicher, minimaler Effizienzsteigerungen würden nach Meinung der Verbände massive Eingriffe in Gewässer in Kauf genommen, ohne die umweltrechtlichen Anforderungen ausreichend zu prüfen. Die meisten der rund 7.400 Anlagen der kleinen Wasserkraft seien aus umweltfachlicher Sicht hoffnungslos veraltet und mit vertretbarem Aufwand kaum zu modernisieren.

Umgesetzte Maßnahmen in interaktiver Karte

Mehrere Branchenverbände hielten dagegen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft wies darauf hin, dass die Branche bereits vielfältige Maßnahmen getroffen habe, um Eingriffe in die Ökologie der betroffenen Flusswasserkörper so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören die Herstellung der flussaufwärtsgerichteten ökologischen Durchgängigkeit, die Renaturierung von Gewässerabschnitten, die Weiterentwicklung der Turbinentechnik sowie Investitionen in den Populationserhalt von Fischarten.

Der Verband präsentiert eine interaktive Karte der Wasserkraft, die über umgesetzte Maßnahmen im Spannungsfeld zwischen Klimaschutz, Naturschutz, Ökologie und Schutz vor Hochwasser und Dürre informiert.

Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) wendet sich gegen die Unterstellung, dass mit der geplanten Änderung im Wasserhaushaltsgesetz die letzten freifließenden Flussabschnitte durch Neubauten und Modernisierungen kleiner Wasserkraftwerke gefährdet seien. Ziel sei es lediglich, EU-Vorgaben umzusetzen und die derzeit bis zu zehn Jahren dauernden Genehmigungsverfahren zu straffen. In keiner Weise sollen umweltschutzrechtliche Vorgaben ausgehebelt oder weniger streng angewendet werden. Die Sorge, dass unverbaute Flüsse dadurch leiden werden, sei völlig unbegründet. Der Neubau von Wasserkraftanlagen nur zur Stromgewinnung in frei fließenden Gewässern sei ohnehin durch hohe naturschutzrechtliche Standards kaum möglich.

Der Landesverband Bayrischer Kraftwerke argumentiert, dass die Erhöhung der Einspeisevergütung aus Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung im EEG 2021 nur für bestehende Anlagen gelte. Deshalb könne sie gar kein Anreiz für den Bau neuer Wasserkraftanlagen sein, wie von den Naturschutzverbänden konstatiert.

Die Wasserkraftverbände hatten sich bereits im letzten Jahr gegen Kritik wehren müssen. Damals hatte der WWF einen umfassenden Stopp der kleinen Wasserkraft gefordert. pf


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