WasserstoffbeschleunigungsgesetzWasserstoff gesetzlich stärken

zwei große Metallbehälter, einer beschriftet mit O2, einer mit Aufschrift H2
Heiß begehrt, aber bisher nur rudimentär ausgebaut: Wasserstoff als Energieträger. (Foto: DLR/Thomas Ernsting)

Die Bundesregierung plant ein Gesetz zum beschleunigten Wasserstoffhochlauf. Das Urteil der Branche nach abgeschlossener Konsultationsphase: Das Gesetz hat Stärken, im Detail sind Verbesserungen notwendig.

12.08.2025 – Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, wie es etwas sperrig heißt, hat drei Ziele: Wasserstoffprojekte sollen als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse eingestuft, die Verfahren vereinfacht und die Genehmigungsprozesse digitalisiert werden.

Branche reagiert positiv auf Entwurf, fordert aber Nachbesserungen

Die Reaktionen der Branche sind überwiegend positiv. Die Verbände nutzten aber auch die Gelegenheit, weiterreichende Forderungen zu stellen. Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt das Gesetzesvorhaben, mahnt jedoch Erweiterungen an. So sieht der Verband an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Es fehle bisher eine eigenständige planungsrechtliche Privilegierung für Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher im Außenbereich. Die aktuelle Regelung im Baugesetzbuch sei an Wind- oder Solaranlagen gekoppelt und damit in der Praxis zu eingeschränkt.

Verfahren weiter beschleunigen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt in seiner Stellungnahme den Entwurf und den starken Fokus auf heimisch erzeugten, grünen Wasserstoff ausdrücklich. Von der Einstufung als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse profitiere in erster Linie die Wasserstofferzeugung aus Erneuerbaren Energien und die darauf aufbauende Wertschöpfungskette. In der derzeit noch schleppenden Phase des Markthochlaufs sei es unerlässlich, zusätzlich zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren auch auf der Erzeugungs- und Nachfrageseite mehr Planungssicherheit zu schaffen.

Hinter Erwartungen zurückgeblieben

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) macht deutlich, dass der Entwurf zwar einige wichtige Regelungen für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs enthält, der Entwurf aber insgesamt hinter den Erwartungen zurückbleibe. Der BDEW begrüßt die Regelung, dass Wasserstoffinfrastrukturvorhaben zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Dem besonderen Schutzbedürfnis der Wasserversorgung müsse in den Zulassungsverfahren Rechnung getragen werden. Der Verband der Energiewirtschaft kritisiert jedoch, dass sich der Gesetzentwurf im Wesentlichen auf verfahrensrechtliche Regelungen beschränkt.

Regulatorische Hürden

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), die Interessenvertretung der energieintensiven Industrie, begrüßt den Referentenentwurf, sieht jedoch noch regulatorische Hürden, die einen schnellen Markthochlauf ausbremsen könnten. Der Verband fordert daher „finanzielle Absicherung und wirklich technologieoffene Regelungen“, wie VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert formuliert. Darüber hinaus regt der VIK an, auch die Erzeugung synthetischer Gase, wie etwa grünes Methan im Gesetz zu berücksichtigen. Eine wesentliche Schwachstelle des Gesetzentwurfs ist aus Sicht des VIK, dass Absicherungsmechanismen für Investitionen fehlen. Der VIK fordert mindestens eine Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds ab 2026 zur Finanzierung von Auktionen der Branche.

Umstellung der Gasleitungen auf Wasserstoff anstoßen

Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas) macht konkrete Vorschläge, um die Genehmigungs- und Planungsverfahren weiter zu beschleunigen. Er setzt sich dafür ein, dass das überragende öffentliche Interesse für die Maßnahmen des Wasserstoff-Kernnetzes auch über das Jahr 2030 hinaus gelten. Ferner sollen Maßnahmen zur frühzeitigen Umstellung von Erdgasleitungen auf Wasserstoff in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Und drittens fordert der FNB Gas Ausnahme vom EU-Vergaberecht bei Ausschreibungen für das Wasserstoff-Kernnetz.

Offshore-Elektrolyseure zulassen

Acht Verbände der Wasserstoffwirtschaft fordern gemeinsam eine Ausweitung des Planungskonzepts, indem auch Offshore-Elektrolyse aufgenommen werden. Es handelt sich um die Verbände und Organisationen BDEW, AquaVentus, BEE, BWO, DWV, DVGW, FNB Gas, EEHH, EESH, Energieküste SH, HYPOS, WAB, Verband VDMA und die IG Metall (Bezirk Küste). Sie fordern die Bundesregierung auf, die Offshore-Elektrolyse bei der laufenden Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus zu berücksichtigen und deren Hochlauf technologisch und gesetzlich zu ermöglichen. Insgesamt zeigt sich, dass das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz von der Branche grundsätzlich begrüßt wird. Während die geplanten verfahrensrechtlichen Erleichterungen als wichtiger Schritt für den Markthochlauf gelten, sehen viele Verbände weiterhin Bedarf an Anpassungen, finanzieller Absicherung und einer breiteren technologischen Ausrichtung.

Geplante Verabschiedung

Das WassBG ein Artikelgesetz, das heißt, mit diesem Gesetz werden verschiedene bestehende Gesetze geändert, inzwischen ein übliches Verfahren der Politik. In Artikel eins wird das eigentliche Wasserstoffbeschleunigungsgesetz definiert, in den folgenden Artikeln sind weitere, bestehende Gesetze und Verordnungen betroffen, nämlich etwa das Raumordnungsgesetz, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG, das Energiewirtschaftsgesetzt EnWG und das Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG. Ende Juli endete der Konsultationsprozess.  Danach muss es Bundestag und Bundesrat passieren. Ursprünglich sollte das Gesetz sollte bereits Ende 2024 in Kraft treten. Charlotte Schmitz

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