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Bayern beschließt Abstandsgesetz für Windkraftanlagen

Bayern-Flagge
(Foto: Ralphs_Fotos_(Pixabay / Free License)

Bayerns Alleingang bei der heftig umstrittenen 10-H-Regelung wurde auf Bundesebene in Zusammenhang mit der Novelle des EEG erst durch die Länderöffnungsklausel ermöglicht. Die Opposition sieht darin ein Ausbremsen der Windenergie in Bayern.

14.11.2014 – Die neue Abstandsregelung für Windenergieanlagen wurde am Mittwoch im Bayerischen Landtag beschlossen. Die Landesregierung zeigte sich nicht kompromissbereit, obwohl elf von zwölf Sachverständigen empfohlen hätten, dieses Gesetz so nicht durchzusetzen. Kern des Gesetzes ist die Abstandsregelung von neu gebauten Windkraftanlagen zu Wohnhäusern, die soll nach der Regelung nun das Zehnfache der Gesamthöhe der Windkraftanlage betragen. Bei den modernen, meist 200 Metern hohen Anlagen beträgt damit der Mindestabstand zwei Kilometer. In der Praxis bedeutet das einen Stopp des Ausbaus der Windenergie in Bayern, da dann kaum mehr Raum für Windenergie-Anlagen zur Verfügung stehen wird.

Energiewende in Bayern adé? Die Landesregierung lässt nicht mit sich reden, klagt die Opposition, die Planungssicherheit der Kommunen werde damit außer Kraft gesetzt, Windprojekte in der Planung sind bedroht. Die Opposition gab nun an, keine Möglichkeit auslassen, um die neue sogenannte 10-H-Abstandregelung dennoch zu verhindern. Alle dahingehenden Bemühungen führten bislang allerdings zu keinem Erfolg. Nach Ablehnung aller Anträge bleibt jetzt nur noch die Klage der Opposition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Wählern vor dem Verfassungsgerichtshof. Opposition und die Windenergieinitiative Pro Windkraft kündigten auch schon an, diese Möglichkeit zu nutzen.

Die bayerischen Grünen beklagen, dass die Landesregierung keinerlei Alternativen vorgelegt habe. Man will einerseits keine Stromtrassen aus dem Norden, aber auch keine Windenergie vor Ort – wie soll dann aber die Energiewende weitergehen? Die Grünen zeigen sich gesprächsbereit, nur müsse ein neuer Fahrplan her. Das Gesetz lasse die Kommunen im Stich und beraube sie ihrer Selbstbestimmung, das sei inakzeptabel, urteilt die bayerische SPD. na


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Kommentare

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M. Znerk 08.02.2015, 14:10:59

+357 Gut Antworten

Ein vernünftiger Ausbau von Windkraft nimmt auch Rücksicht auf die Gefahren einer Gesundheitsgefährdung von Anwohnenern durch Infraschall. Es kann bislang noch nicht einmal nachgewiesen werden, dass die 10 x H Regel ausreichend Schutz gibt, ist dies das Mindeste was man verlangen kann.

Dr. Volker O. Rachui 01.02.2016, 17:33:24

+371 Gut Antworten

Energie aus Wind&Sonne ist kein Ersatz für konventionelle Energie

aus Kohle, Gas. CO2 ist kein Klimakiller!

lt. Statistik betrug der Anteil für Wind- und Solarenergie am Nettostromverbrauch in Deutschland 2014 gerade mal 2,8%. Die zehnfach höhere Zahl für Bruttostromerzeugung von ca. 27% ist reine Augenwischerei und suggeriert bewusst eine bereits signifikante Bedeutung dieser "sauberen Energiegewinnung".

Das ist schändlich!

Die Wahrheit setzt sich doch durch!


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