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Klage gegen Bayerns 10H-Gesetz eingereicht

Die Popularklage gegen das 10H-Gesetz der Landesregierung wurde am Mittwoch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gestellt. Wann dieser über die Annahme der Klage entscheidet, ist noch unklar. (Foto: Christian Wolf, wikimedia.commons, CC BY-SA 3.0 D
Die Popularklage gegen das 10H-Gesetz der Landesregierung wurde am Mittwoch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gestellt. Wann dieser über die Annahme der Klage entscheidet, ist noch unklar. (Foto: Christian Wolf (www.c-w-design.de), CC BY-SA 3.0 DE https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en via Wikimedia Commons)

Die Mitte November beschlossene 10H-Abstandsregelung von Windrädern zu Wohnhäusern soll gekippt werden. Stellvertretend für über 150 Bürger wurde nun Popularklage gestellt, denn das Gesetz verstoße gegen Bundesrecht und die Bayerische Verfassung.

22.11.2014 – Gegen das 10H-Abstandsgesetz von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden in Bayern wurde am Mittwoch Klage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gestellt. Die Popularklage stellvertretend für über 150 Bürger stellten am Donnerstag der ehemalige grüne Bundestagsabgeordneter Hans-Josef Fell und der Würzburger Stadtrat Patrick Friedl, unterstützt durch die Initiative Klagegemeinschaft Pro Windkraft des Fördervereins „Klimaschutz - Bayerns Zukunft“ e.V.

Damit soll die 10H-Regelung gekippt werden, die Mitte November vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde und die den Mindestabstand von neuen Windrädern zu Wohngebäuden auf das zehnfache der Anlagenhöhe (10H) erhöht. Mit dieser in Deutschland einzigartigen Regelung ist es nahezu unmöglich in Bayern neue Windkraftanlagen zu bauen und die Energiewende voranzutreiben. „Es bleiben nach aktuellen Berechnungen derzeit nur etwa 10 bis 20 Standorte für neue Windkraftanlagen in ganz Bayern übrig“, so der Rechtsanwalt Helmut Loibl. „Damit ist die 10H-Regelung faktisch eine Entprivilegierung von Windkraft.“ Windkraftanlagen sind allerdings nach Bundesrecht privilegiert, es muss ihnen substantiell Raum verschafft werden.

DGB Bayern und BUND Naturschutz fordern Energiewendekonzept

Dort setzen die Kläger gegen das Gesetz von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) an: „Da das 10H-Gesetz dies verhindert, liegt ein Verstoß gegen die Bayerische Verfassung vor, so z.B. das Eigentumsgrundrecht, die Berufsfreiheit, die allgemeine Handlungsfreiheit, das kommunale Selbstverwaltungsrecht, das Rechtsstaatsprinzip sowie der Bestimmtheitsgrundsatz“, so Loibl weiter. Die Kläger Fell, Stadtrat Friedl und die unterstützenden Bürger halten die Windkraft für unverzichtbar, um den Atomausstieg und die Energiewende in Bayern zu bewältigen.

Gerade die Politik des Blockierens von Ministerpräsident Seehofer führt dazu, dass weder neue Windräder noch Stromtrassen gebaut werden können. Letztere wären in dem Maße wie geplant auch gar nicht notwendig, wenn die Energiewende konsequent und dezentral vorangebracht würde. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bayern und der BUND Naturschutz in Bayern sehen die Untätigkeit der bayerischen Landesregierung zunehmend mit Sorge. Diese sei eine Gefahr für Investitionen, Arbeitsplätze und die Umwelt. „Dreieinhalb Jahre nach Fukushima und dem beschlossenen Atomausstieg hat die Staatsregierung immer noch kein Konzept, wie der Strom aus Kernenergie in Bayern ersetzt werden kann“, schimpft Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern. Mit einer erfolgreichen Klage gegen die 10H-Regelung könnte zumindest der Ausbau der Windenergie vorangehen. cw


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Kommentare

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hubi 22.11.2014, 12:41:09

+557 Gut Antworten

Na prima,

baut die windräder bei den Herren Fell,Friedl und Konsorten in deren Nähe auf, mal schauen was die dann zum Abstand sagen.

Windmüller 24.11.2014, 07:22:02

+523 Gut Antworten

@ hubi - Der Abstand ist gesetzlich über die TA Lärm geregelt. Das hat sich bewährt, und gilt für Windräder als auch Industriebetriebe. Die 10H Regelung ist dagegen Willkür aus dem Bauch heraus.Von daher hoffe ich, dass das vor Gericht gekippt wird.

hubi 24.11.2014, 08:12:14

+552 Gut Antworten

Windmüller-Diese Regelung hat vor Jahren gepasst,als die Windräder noch nicht höher als 80m waren.Diese regelung ist mit den größern Windrädern hinfällig.Ich kann mir nicht vorstellen,das sie ein Windrad vor ihrer Haustüre haben.Genauso wenig wie diejenigen,die gegen die 10H Regelung sind.Hoffentlich bleibt diese 10h Regelung bestehen,weil es vernünftig ist,gegenüber den Anwohnern(Schattenschlag,Infraschall,Entwertung der Grundstücke,Tiersterben, Bodenverdichtung,Abholzung für den Wegebau, u.s.w)

Energiewender 24.11.2014, 11:03:03

+552 Gut Antworten

Ich habe zwei Windparks vor der Haustüre stehen und bin gegen 10H. TA Lärm ist zeitgemäß, streng und vollkommen ausreichend (kennen Sie überhaupt den Inhalt?) der Schattenschlag ist auch längst gesetzlich geregelt. Infraschall ist Hokus-Pokus. Tote Tiere (Vögel) konnte mein Freund vom NABU nicht finden, er hat wochenlang regelmäßig danach gesucht. Feldhasen und Rebhühner lassen sich von den Windrädern nicht beeindrucken. Die Grundstückspreise steigen seit Jahren kontinuierlich. Bodenverdichtung ist ein Problem von schlechter landwirtschaftlicher Praxis. Einziges Argument, was zieht ist die Abholzung, der Rest sind leider hohle Phrasen. Windräder gehören nicht in den Wald, daran ändert 10H aber nicht viel. Die Windräder vor meiner Tür sind aber sehr schön, jede Umdrehung macht mir Freude und ein ruhiges Gewissen. Hubi, lassen sie Ihre Heimat vom Braunkohlebagger fressen und ziehen danach bitte neben ein AKW. Dann können Sie mal überlegen, wie schlimm Windräder sind.


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