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EEG-NovelleWindkraft an Land bleibt Sorgenkind

Dorf mit Windrädern im Hintergrund
Die Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windkraftanlagen kann die Akzeptanz fördern. Die Politik ringt um einen passenden rechtlichen Rahmen. (Foto: Sebaso/Wikipedia /CC0 1.0)

Für den Ausbau der Windenergie an Land ist die Beteiligung von Kommunen und Bürgern ein wichtiger Hebel. Der Rechtsrahmen im Entwurf des EEG 2021 enttäuscht in diesem Punkt. Auch die Vorschläge für ausgeförderte Windkraftanlagen sind mager.

19.10.2020 – Wo es eine finanzielle Beteiligung der Kommunen an neuen Windkraftanlagen gibt, steigt die Akzeptanz. Denn der finanzielle Spielraum der Städte und Gemeinden lässt mitunter lang gehegte Investitionsvorhaben Wirklichkeit werden. Nicht nur die Bürgermeister fühlen sich mitgenommen, sie können die Vorteile der Beteiligung direkt in ihrer Kommunalpolitik ausspielen.

Dieser wichtige Baustein für mehr Akzeptanz wurde bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgezurrt: Wir werden durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien führt. So das Versprechen der Regierungsparteien.

Die Realität: Immerhin war im EEG 2021 eine verpflichtende Beteiligung der Kommunen bei Windkraftprojekten vorgesehen. Betreiber sollten der Gemeinde verpflichtend einen Vertrag anbieten und über einen Zeitraum von 20 Jahren 0,2 Eurocent pro Kilowattstunde zahlen. Pro Anlage hätten das im Schnitt 20.000 Euro sein können. Doch die Pflicht droht zur Kür zu werden. Im Referentenentwurf des EEG 2021 hieß es im §36k noch „müssen“. In der Fassung des Kabinetts, über die der Bundestag noch im Oktober beraten will, heißt es nun nur noch „dürfen“.

Verfassungsrechtliche Bedenken sind die Begründung für dieses Zurückrudern. Die Fraktionen und deren Juristen prüfen nun verschiedene andere Optionen. Einige davon, wie die von der Stiftung Umweltenergierecht vorgeschlagene Außenbereichsabgabe, liegen bereits länger auf dem Tisch.

Bedenken gegenüber freiwilliger Abgabe

Auch die freiwillige Abgabe steht auf wackligen Beinen. Denn Bürgermeister, Gemeinderäte und Projektierer könnten damit in ganz andere Schwierigkeiten geraten: den Verdacht der Bestechung. Weil die Gespräche zwischen Projektierer und Kommune bereits lange vor dem Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren beginnen, könnte die in solchen Gesprächen vereinbarte Beteiligung zum Stein des Anstoßes werden.

Der Bundesverband Windenergie spricht sich weiter für eine verpflichtende Zahlung mit klarer Definition zum Zahlungsempfänger aus. Präsident Hermann Albers erklärt: „Wir halten zugleich eine prozentuale Zahlung für den besseren Weg, um unterschiedliche Standorte gerecht zu behandeln. Dass eine solche auch verfassungsrechtlich möglich ist, haben wir mit unserem Vorschlag einer gesetzlichen Regelung im EEG 2017 zur Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Effekte von WEA (RegWirG) bereits dokumentiert.“

Albers hält eine freiwillige Option auch deshalb für wenig geeignet, weil sie Risiken auf Seiten der Projektierer und Gemeinden nicht klärt. Diese freiwillige Abgabe müsse rechtssicher ausgestaltet werden, so dass jeglicher Compliance Verdacht von vorneherein ausgeschlossen wird. Zudem berge die unkonkrete Bezeichnung ‚betroffene Gemeinde‘ erhebliches Konfliktpotenzial.

Direkte Beteiligung der Bürger bleibt außen vor

Eine andere Forderung bleibt gänzlich unberücksichtigt: die direkte Beteiligung der Anwohner. Im Referentenentwurf war vorgesehen, dass die verpflichtende Abgabe sinkt, wenn die Betreiber den Kommunen mit mehr als 80 Einwohnern einen Bürgerstromvertrag anbieten. Davon ist in der Kabinettsvorlage nichts mehr zu finden. Aber auch ein Bürgerstromtarif mag nicht allen als echte Teilhabe erscheinen. Eine Ergänzung wäre angebracht, die die direkte Bürgerbeteiligung honoriert oder sogar fordert.

Weiterbetrieb ausgeförderter Windanlagen in Gefahr

Ab 2021 endet für viele Windkraftanlagen die gesetzliche Vergütungsfrist. Tausende Megawatt Leistung könnten in den nächsten Jahren deshalb zurückgebaut werden – und die Gesamtkapazität der Windkraftleistung an Land damit abnehmen – anstatt wie notwendig wachsen. Der von der Regierung einberufene Runde Tisch tagte in der letzten Woche, aber ohne befriedigende Ergebnisse.

Gebraucht wird ein Konsens und eine Regelung zum Repowering alter Anlagen. Auf bereits bebauten Standorten neue leistungsfähigere Anlagen zu errichten, ist nur mit einem angepassten gesetzlichen Rahmen möglich. Gebraucht wird außerdem ein Konsens für den Weiterbetrieb alter Anlagen, die aufgrund der niedrigen Preise nicht ohne Förderung am Markt bestehen können. Wenn deren Betreiber sich zum Rückbau entschließen, fehlen Erzeugungsmengen, die die Ausbaupläne und damit die Energiewende gefährden. pf


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