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Onshore-WindenergieWindkraftausbau in Deutschland und Frankreich

Drehfunkfeuer Barmen
Drehfunkfeuer (Bild: Klaus Bärwinkel / CC BY 3.0)

Die Energiewende braucht Windkraftzubau. Deutschland und Frankreich stehen dabei vor ähnlichen Hürden: Genehmigungsverfahren dauern lange und werden zu häufig blockiert. Die meisten Konflikte gibt es noch immer mit der Luftfahrt und dem Umweltschutz.

13.11.2021 – In der Vergangenheit verzögerten lang andauernde Genehmigungsverfahren häufig den Windkraftausbau. Das muss sich ändern, wenn Deutschland und Frankreich ihre selbstgesteckten Klimaziele und Ausbaumengen für die Windenergie an Land erreichen wollen. In einer Konferenz des Deutsch-französischen Büros für die Energiewende (DFBEW) Anfang November analysierten Experten nun die Genehmigungsverfahren für Onshore-Windenergie, um Perspektiven aufzuzeigen.

Sowohl Deutschland als auch Frankreich wollen Onshore-Windenergie in den nächsten Jahren stark ausbauen. Deutschland hat vor, seine installierte Leistung von 55 auf 71 Gigawatt zu erhöhen. Frankreich zielt auf ein ähnliches Tempo, wenn auch auf niedrigerem Niveau. Die Windkraftkapazität von derzeitig 17,6 GW soll auf mindestens 33,2 GW bis 2028 ausgebaut werden.

Genehmigungen stauen sich

Die Experten diskutierten die rechtlichen Genehmigungsverfahren in Deutschland und Frankreich und wie sie verbessert werden könnten. Windenergieanlagen sind in beiden Ländern grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich dauern die Verfahren dabei oftmals länger als geplant, was den Ausbau verzögert.

Besonders in Frankreich nehmen Widersprüche gegen Windparkgenehmigungen zu. Zuletzt wurden gegen 70 Prozent der Genehmigungen für Windparks in Frankreich Widersprüche eingereicht. Konflikte mit dem lokalen Naturschutz und der Luftsicherheit zählen zu den häufigen Gründen. Obwohl die Windkraftanlagen technisch immer besser werden, werden immer weniger genehmigt.

Für große Teile des Luftraums muss zudem das französische Militär seine Erlaubnis erteilen. Obwohl die Bescheide laut Militär zu 95 Prozent positiv ausfallen, behindert dies den Ausbau. Denn die zuständige Behörde beim Militär hat zurzeit einen Rückstau von über einem Jahr.

In Deutschland ist der Ausbau seit Einführung der Ausschreibungsverfahren 2017 deutlich eingebrochen. Zusätzlich haben Widersprüche, fehlende Flächenausweisungen und strenge Abstandsregelungen dazu geführt, dass Genehmigungen in den letzten vier Jahren um 65 Prozent abnahmen. Der Windausbau in Bayern geht z. B. aufgrund der strengen Abstandsregeln zu besiedelten Gebieten inzwischen gegen Null.

Konflikte um den Luftraum gibt es ebenfalls. Aufgrund der Nähe zu Flugnavigationsanlagen, sogenannten Drehfunkfeuern, wurden in den letzten Jahren immer mehr Windparkprojekte abgelehnt.

Den Luftraum sichern

Die Vorgaben zur Luftsicherheit sind in Deutschland besonders streng. Während international ein Abstandsradius von 10 Kilometern zwischen WEA und Drehfunkfeuern gilt, wird in Deutschland standardmäßig ein Prüfradius von 15 Kilometern angesetzt. Windenergieanlagen in diesem Radius wurden bisher häufig abgelehnt und konnten nur nach gesonderter Prüfung und Freigabe gebaut werden. Windenergieverbände wie die Fachagentur Windenergie an Land und der Bundesverband WindEnergie (BWE) fordern bereits seit einiger Zeit, die Vorgaben an international gültige Standards anzupassen.

Abhilfe kommt nun von einer anderen Stelle. Die Physikalisch Technische Bundesanstalt hat im Rahmen des WERAN und WERAN-Plus-Projekts neue Messtechniken entwickelt, um festzustellen, inwieweit Windparks die Signale der Flugnavigationsanlagen vor Ort beeinflussen. Die Technologie prüft das tatsächliche Störpotential der Windenergieanlagen im individuellen Kontext.

Drehfunkfeuer (VOR) und Doppeldrehfunkfeuer (DVOR) senden elektromagnetische Wellen mit deren Hilfe Piloten sich orten können. Diese Signale können von Windkraftanlagen in der direkten Umgebung gestört werden. Ob Windräder die Signale stören oder nicht, hängt jedoch nicht allein von der Nähe ab, sondern auch davon, in welchem Winkel die beiden Anlagen zueinanderstehen, und von geographischen Gegebenheiten vor Ort.

Durch eine genauere Bestimmung des Störpotentials werden – so die Hoffnung – in Zukunft deutlich weniger WEA pauschal abgelehnt, da für jeden Standort das tatsächliche Störpotential ermittelt wird. Die Deutsche Flugsicherung setzt die im Rahmen des Projekts entwickelte Berechnungsformel seit Juni 2020 ein. Um Veränderungen besser verfolgen zu können, macht die Fachagentur Windenergie an Land die seit Mitte 2020 neu bewilligten WEA-Standorte auf einer Karte sichtbar. Wie sich das neue Bewertungsverfahren auf Genehmigungen auswirkt, wird sich zeigen. jb


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