EEG 2027, Netzpaket und AgNes-Prozess: Finanzierbarkeit der Energiewende in Gefahr

Mehrere deutsche Banken wenden sich in einem offenen Brief an Wirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur. Sie sehen durch die neuen Gesetzentwürfe zum EEG 2027, Netzpaket und AgNes-Prozess, die Finanzierbarkeit neuer Windenergieprojekte in Gefahr.
17.09.2026 – Bereits kurz nach Bekanntwerden der ersten Entwürfe zum EEG 2027 und zum Netzanschlusspaket habe man die Bereitschaft signalisiert, die eigene Perspektive in die energiepolitische Debatte einzubringen, doch das Angebot für einen fachlichen Austausch wurde nicht angenommen, moniert ein Bündnis von Banken, die im Finanziererbeirat des Bundesverband Windenergie (BWE) sitzen und bislang die Finanzierung neuer Windkraftprojekte sicherstellen.
„Das Gelingen der Energiewende hängt – neben einer soliden Planung – aufgrund der hohen Kapitalintensität entscheidend von der breiten Bereitstellung von Finanzierungsmitteln ab“, so das Bankenbündnis in einem am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Brief an das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur.
Doch konsistente und verlässliche Rahmenbedingungen für eine lange Finanzierungslaufzeit würden mit der inzwischen vom Bundeskabinett beschlossenen EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket sowie durch den von der Bundesnetzagentur vorliegenden Festlegungsentwurf im AgNes-Prozess, unter Druck geraten. Im BWE-Finanziererbeirat sitzen mehrere regionale Sparkassen und Volksbanken, die DKB, Commerzbank, Hypovereinsbank, GLS Bank und weitere.
Was kritisieren die Banken?
Gefahren sehen die Banken u.a. in dem Vorhaben einer Wirkleistungsbegrenzung im Netzanschlusspaket. So soll ab 01.01.2027 die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 280 Watt je Quadratmeter der vom Rotor überstrichenen Fläche begrenzt werden. Entscheidend ist hier das Verhältnis von Generatorleistung zu Rotorfläche. So dürfte eine Windenergieanlage mit 150 Metern Rotordurchmesser und einem 6-Megawatt-Generator am Netzverknüpfungspunkt rund 4,95 MW maximal einspeisen, obwohl 1,05 MW zusätzlich bis zur Spitzenleistung möglich wären, sofern sie nicht beispielsweise hinter dem Netzanschlusspunkt anderweitig genutzt oder gespeichert werden können.
Die Banken kritisieren hier vor allem den Stichtag zu Beginn des neuen Jahres. Den dies beträfe nicht nur künftige Projekte, sondern auch Vorhaben, die bereits über eine Genehmigung und einen Zuschlag im Ausschreibungsverfahren – und damit über eine feste Kalkulationsbasis – verfügen. Ebenso könnten Projekte betroffen sein, bei denen Kredite bereits zugesagt wurden, die jedoch nicht mehr im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden. Da Projektierer, Investoren und finanzierende Banken ihre Entscheidungen für diese Vorhaben auf einer anderen regulatorischen Grundlage getroffen haben, würde das Vorhaben einen erheblichen Eingriff in den Vertrauens- und Bestandsschutz darstellen.
Auch den bereits von vielen Seiten kritisierten Redispatchvorbehalt monieren die Banken als erheblichen Eingriff in die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit Erneuerbarer Energien. Besonders kritisch sei aus Finanzierungssicht „eine mögliche Obergrenze für Abregelungen von bis zu 18 % in Windvorranggebieten.“ Nicht oder nur eingeschränkt kompensierte Abregelungsrisiken würden planbare Erlöse reduzieren. Banken müssten solche Risiken berücksichtigen, was sich negativ auf die Finanzierung auswirkt.
Auch beim Vorhaben, am Referenzertragsmodell Änderungen vorzunehmen, gibt es Kritik. Das Modell zielt darauf ab, auch schwächere – also windarme – Standorte für neue Windenergieprojekte wirtschaftlich zu gestalten, indem diese in den Ausschreibungen einen Korrekturfaktor erhalten. Dieses Modell will die Bundesregierung ausweiten und stärker regional differenzieren. Vereinfacht gesagt, soll im windreichen Norden die zusätzliche Kompensation für vergleichsweise schlechte Projekte begrenzt werden und im Süden ausgeweitet. „Die Finanzierung zuvor wirtschaftlicher Vorhaben, beispielsweise in der Küstenregion, kann dadurch deutlich erschwert werden“, so die Banken in ihrem offenen Brief.
Völlig neu im Entwurf zur EEG-Novelle 2027 ist die Pachtbegrenzung. Diese soll die Entgelte begrenzen, die Betreiber geförderter Windenergieanlagen für Grundstücke zahlen. Das klingt erstmal nach einem positiven Vorhaben für Windenergieprojektierer. Doch auch hier gibt es aus Finanzierungssicht Stolperfallen. Denn der anzulegende Wert für die Pachtbegrenzung kann sich über die Zeit ändern. Dieser Wert bemisst sich nach dem Standortertrag in Kilowattstunden. „Die Einhaltung der Grenzen müsste vor Finanzierung sowie über die gesamte Projektlaufzeit fortlaufend überprüft werden“, warnen die Banken. Für langfristige Finanzierungen entstehe damit zusätzlicher Prüf-, Dokumentations- und Überwachungsaufwand, was die Kosten in die Höhe treibt.
Kritik üben die Banken auch an den geplanten Änderungen der kommunalen Beteiligung. Denn das bisherige Modell habe sich bewährt. Nach geltendem EEG können Betreiber von Windenergieanlagen an Land Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde zahlen. Für EEG-geförderte Strommengen können Betreiber diese Zahlung grundsätzlich vom Netzbetreiber zurückverlangen. Wirtschaftlich ist die kommunale Beteiligung deshalb bislang weitgehend ein durchlaufender Posten.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das neue EEG hingegen sieht nur noch eine anteilige Beteiligung vor. Betreiber sollen künftig bis zu 0,3 ct/kWh anbieten dürfen, und zwar bezogen auf die tatsächlich erzeugte Strommenge. Die Erstattung durch den Netzbetreiber bleibt dagegen ausdrücklich auf höchstens 0,2 ct/kWh begrenzt. Dies führe zu einer weiteren Belastung der Projektwirtschaftlichkeit. Zudem mahnen die Banken weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung bei der kommunalen Beteiligung an. Aktuell kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.
Im Blick haben die Banken auch den von der Bundesnetzagentur verantworteten AgNes-Prozess – der Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. Eine neue Grundlogik soll her, wer künftig wie viel für das Stromnetz zahlt. Das bisherige System passt nicht mehr zur neuen Energiewelt mit Prosumern – gleichzeitigen Produzenten und Konsumenten von Strom –, dezentraler Erzeugung, volatilen Erneuerbaren Energien und je nach Region hohen Unterschieden in Stromangebot und -nachfrage.
Im bisherigen Festlegungsentwurf ist u.a. ein kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt vorgesehen. Es ist, vereinfacht gesagt, eine neue jährliche Netzgebühr für Stromerzeuger. Sie bemisst sich nach der vertraglich vereinbarten Einspeise- bzw. Netzanschlusskapazität in Kilowattstunden und soll erstmals auch Erzeuger systematisch an der Finanzierung der Stromnetze beteiligen. Aus Finanzierungssicht stelle dies eine zusätzliche Kostenposition dar, deren Höhe über die langfristige Finanzierungsdauer nicht ausreichend kalkulierbar sei, so die Banken. Der von der BNetzA erwartete Korridor von 4 bis 7 Euro/kW/Jahr stelle keine verbindliche Obergrenze dar. Auch der vorgesehene rollierende 5-Jahres-Durchschnitt schaffe keine hinreichende, langfristige Planungssicherheit.
„Die Warnungen der Finanzierer sind ein deutliches Signal an die Politik: Wer Investitionen in Deutschland will, muss auch ihre Finanzierung sichern“, so die Präsidentin des Bundesverband WindEnergie, Bärbel Heidebroek. „Bauprojekte in der Windenergie brauchen über Jahrzehnte hinweg verlässliche und kalkulierbare Rahmenbedingungen. Neue, nicht ausreichend abschätzbare Erlös- und Kostenrisiken gefährden genau diese Grundlage.“ mg























































