Nordrhein-WestfalenRechtswidrige Aussetzung von Windenergie-Projekten

Windräder neben einer Braunkohlegrube
Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt den Betrieb des Braunkohletagebaus Garzweiler und schiebt Zugleich Windenergie-Projekten einen Riegel vor (Bild: Arne Müseler, Wikimedia, CC BY-SA 3.0 de)

Aus prognostizierten Einzelfällen sind sehr viele geworden. Das Land NRW erlaubt regionalen Behörden die Genehmigung von Windrädern auszusetzen, bis ein Regionalplan beschlossen ist. Doch ein Gericht beurteilt diese Regelung als rechtswidrig.

01.10.2024 – Nach bislang vorliegenden Informationen des Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalens (LEE NRW) sind bereits 80 Windanlagen von Rückstellungen betroffen. Weitere 17 Eilverfahren zu rund 50 Anlagen seien beim Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster anhängig. Dabei sprach die Landesregierung im Landesplanungsgesetz von Einzelfällen, bei denen die Genehmigung zum Bau von Windrädern außerhalb der künftigen Windenergiegebiete von der Regionalplanungsbehörde ausgesetzt werden dürfen.

Bis Ende 2025 hat die Landesregierung zum Ziel gesetzt, Regionalpläne auszuarbeiten, in denen neue Windenergiegebiete festgelegt werden. Bis dahin gelten Vorgaben aus Baugesetzbuch und Bundesimmissionsschutzgesetz. Und Bezirksregierungen dürfen Genehmigungsanträge für neue Windenergieanlagen so lange zurückstellen, bis die Regionalpläne beschlossen sind.

Doch letzte Woche Donnerstag urteilte das OVG aufgrund einer Klage einer Windkraftprojektiererin in Werl im Kreis Soest, dass für ihre Aussetzung der Windrad-Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg keine Voraussetzung vorliege. Denn zum einen werde „die Durchführung des Regionalplan­verfahrens nach dem konkret verfolgten Planungskonzept des Regionalrats Arnsberg durch die zur Genehmigung gestellte Einzelanlage nicht wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht“. Zum anderen stehe die Aussetzungs-Regel gegen eine Vorschrift des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Bundesrecht steht in diesem Fall vor Landesrecht.

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Nach Bekanntgabe der Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht, sagte der LEE NRW-Vorsitzende Hans-Josef Vogel: „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Der notwendige Windenergieausbau als eine der wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen kann weitergehen. Die Entscheidung ist auch keine Überraschung, da alle Experten in den Konsultationen die sogenannte Aussetzungsregelung als rechtswidrig bewertet hatten.“ Ohne Not habe die Landesregierung in den letzten Monaten das Vertrauen in ihre ambitionierte Windenergiepolitik verspielt, wichtige Zeit verloren sowie neue Bürokratie geschaffen und zusätzliche Kosten verursacht.

Der LEE NRW fordert, dass die schwarz-grüne Landesregierung den entsprechenden Passus im Landesplanungsgesetz schnellstens korrigiert. Außerdem müssten alle bei den Genehmigungsbehörden anstehenden Aussetzungsbescheide unverzüglich gestoppt und erteilte Aussetzungsverfügungen widerrufen werden. „Der verfassungswidrige Passus im Landesplanungsgesetz muss schnellstens korrigiert werden, da die Landesregierung ansonsten ihr Ziel von mindestens 1.000 zusätzlichen neuen Windenergieanlagen in dieser Legislaturperiode nicht schafft“, so Vogel.

Immerhin will die Landesregierung Flächenausweisungen in den Regionalplänen sieben Jahre früher bekannt geben als von der Bundesregierung in ihrem Wind-an-Land-Gesetz vorgesehen. Zuletzt hatte NRW das mit Abstand höchste Zuschlagsvolumen für die Ausschreibung neuer Windanlagen an Land in Deutschland zu verzeichnen. Zugleich warnt der LEE NRW davor, dass die Landesregierung den Verantwortlichen in den Bezirken zu viel Freiraum bei der Ausweisung von Flächen gibt. Dies führe dazu, dass einzelne Bezirke wieder Abstandsregeln für Windräder einführen, die zuvor im Düsseldorfer Landesparlament abgeschafft wurden. mg

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