GesetzesänderungenSchwerer Schaden für NRWs Windbranche befürchtet

Luftbild eines großen Gebäudes mit runden Elementen
CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben die Mehrheit im Landtag NRW und stehen in Regierungsverantwortung (Bild: Varus111, Wikimedia, CC BY-SA 4.0)

Die NRW-Landesregierung befürchtet einen unzumutbaren Zuwachs an Windenergie, weswegen der Bund Gesetzesänderungen beschlossen hat. Die politisch Verantwortlichen NRWs haben aber weitere Einschränkungen im Sinn, die für die Windbranche zu weit gehen.

03.02.2025 – Mit 23 Prozent Anteil am Gesamtzubau war Nordrhein-Westfalen 2024 Spitzenreiter beim Zubau von Onshore-Windkraftleistung in Deutschland. 154 Anlagen mit einer Leistung von 748,3 Megawatt gingen im letzten Jahr neu ans Netz. Auch bei Zuschlägen und Genehmigungen neuer Windenergie-Projekte lag NRW 2024 klar vorne. Das geht aus kürzlich veröffentlichten Zahlen der Fachagentur Wind und Solar hervor.

Doch die Entwicklung scheint den politisch Verantwortlichen in NRW inzwischen zu schnell zu gehen. Auf Drängen der Landesregierung wurden auf Bundesebene erneut Änderungen am Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert. In dem Gesetz geht es um den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge und gehört zum Umweltrecht. In einer Novelle vom Juni 2024 wurde das Klima als Schutzgut in die Novelle aufgenommen und für die Windenergie erhebliche Erleichterungen bei Genehmigungen festgeschrieben.

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In einigen Landkreisen NRWs äußerte sich in der Folge Unmut. Von einem Wildwuchs neuer Windenergieprojekten ist die Rede. Rund 1.400 Anträge für Windenergieanlagen außerhalb sogenannter Vorranggebiete seien eingereicht worden. Dies sei der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Die Vorranggebiete sind ebenfalls Teil eines Bundesgesetzes, wonach die Länder angewiesen sind, bis 2032 bis zu zwei Prozent der Landesfläche für Windenergieprojekte zur Verfügung zu stellen. NRW muss die Marke von 1,8 Prozent erreichen und will dies – vorzeitig – bis spätestens 2027 umsetzen.

Auf Wunsch der CDU-Landesebene in NRW verhandelten Grüne, SPD und Union im Bund über eine Lösung, die am vergangenen Freitag im Bundestag – neben weiteren wichtigen energiepolitischen Änderungen – verabschiedet wurde. Demnach wird im Bundesimmissionsschutzgesetz ergänzt, dass ein berechtigtes Interesse an Anträgen auf Vorbescheide über die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch nicht besteht, wenn der Standort außerhalb von bereits ausgewiesenen oder bereits in Planung befindlichen Windenergiegebieten liegt, es sei denn, es handelt sich dabei um ein Repoweringvorhaben.

„SPD, Union und Grüne haben einen Kompromiss zur Steuerung des Windenergieausbaus gefunden, der letztendlich tragfähig ist“, so die Präsidentin des Bundesverband Windenergie. Da sich die Problematik vor allem in einigen NRW-Landkreise stelle, sei die bundesweite Ausbaubeschleunigung nicht gefährdet. Doch die NRW-Landesregierung will noch weiter gehen. Mit einer Änderung des Landesplanungsgesetzes sollen auch Projekte im sogenannten Vollgenehmigungsverfahren gestoppt werden.

Gesetz rechtlich unsauber?

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW kritisiert: „Dies sind Anträge, an denen von Unternehmen und Gutachtern teils seit Jahren mit hohen Kosten im sechsstelligen Euro-Bereich gearbeitet worden ist und die als Projekt teilweise weit vor dem ersten Regionalplanentwurf gestartet wurden. Diese Investitionen auf einen Schlag zu entwerten sei beispiellos und das Gesetz zudem rechtlich unsauber.“ Die NRW-Landesregierung plant eine vorübergehende Aussetzung der Genehmigungen für Windenergieanlagen außerhalb der vorgesehenen planerischen Flächen für sechs Monate.

Der Vorsitzende des LEE NRW, Hans-Josef Vogel, weist auf bestehende Gerichtsbeschlüsse hin: „Die Landesregierung ist mit ihrem Vorhaben, einfach pauschal alles abzulehnen, was nicht Eingang in die bisherigen Regionalplanungsentwürfe gefunden hat, bereits zweimal krachend vor Gericht gescheitert. Jetzt versucht sie es ein drittes Mal und zieht dafür wieder die gleiche Begründung heran, die das Oberverwaltungsgericht in Münster schon zweimal zurückgewiesen hat.“ Das Land NRW erlaubte regionalen Behörden die Genehmigung von Windrädern auszusetzen, bis ein Regionalplan beschlossen ist. Doch das OVG Münster beurteilte diese Regelung als rechtswidrig.

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Aus prognostizierten Einzelfällen sind sehr viele geworden. Das Land NRW erlaubt regionalen Behörden die Genehmigung von Windrädern auszusetzen, bis ein Regionalplan beschlossen ist. Doch ein Gericht beurteilt diese Regelung als rechtswidrig.

Das NRW-Wirtschaftsministerium weist auf sogenannte Befreiungsmöglichkeiten hin. So sei es Bezirksregierungen erlaubt, Anträge zu genehmigen, die nachweislich keine Störung der Planungsprozesse verursachen. Hierzu werde ein Erlass erarbeitet. In der Gesetzesbegründung seien Möglichkeiten zur Befreiung bereits beispielgebend angeführt, etwa durch raumverträglichen Anschluss an bestehende Windenergieplanungen oder weit fortgeschrittene kommunale Positivplanung. Auch Repowering-Maßnahmen und die Umsetzung von Genehmigungsanträgen, die älter als 10 Monate sind, sollen weiter möglich sein.  Laut LEE NRW seien die Ausnahmeregelrungen jedoch zu restriktiv und müssten deutlich gestärkt werden, damit sie ernsthaft Wirkung für den weiteren Windenergieausbau entfalten können. Insbesondere geplanter Windstrom für Industrie und Gewerbe dürfe nicht verhindert werden. mg

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