Windkraft an Land: Um mehr als das Doppelte überzeichnete Ausschreibungsrunde für die Windenergie

Insbesondere Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sorgen für eine deutlich überzeichnete erste Windausschreibungsrunde 2026. Wie im Klimaschutzprogramm vorgesehen, müsse das zusätzliche Ausschreibungsvolumen schnell kommen, fordert die Branche.
02.04.2026 – Wie sehr sich die Voraussetzungen für die Windkraft an Land in den letzten fast zwei Jahren verbessert hatten, zeigen die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungsrunden für Windenergie-Projekte. Dabei können sich Projektierer mit Anlagen ab einer Größe von einem Megawatt (MW) für Förderungen im Rahmen des EEG – des Erneuerbaren Energien Gesetzes – bewerben. Die Förderhöhe ist dabei an dem eingereichten Volumen an Projekten gekoppelt. Je mehr Projekte und Gebotsmengen sich bewerben, sinkt die Förderhöhe.
Zuletzt unterzeichnet – also weniger Gebote abgegeben als ausgeschrieben – war eine Ausschreibungsrunde im Mai 2024. Seit Mai 2022 war dies durchgängig der Fall gewesen. Die Windbranche hatte mit vielerlei Problemen zu kämpfen, von hohen bürokratischen Hürden bis schwierigen Lieferketten. Reformen der damaligen Ampel-Regierung sorgten aber in der Folge dafür, dass die Windkraft wieder einen Aufschwung erlebte.
Alle folgenden Ausschreibungsrunden waren überzeichnet. Es wurden also mehr Gebote eingereicht als die Bundesnetzagentur, ihrem Ausschreibungsvolumen folgend, ausgegeben hatte. So auch in der jüngsten und ersten Ausschreibungsrunde 2026 – mit dem Gebotstermin am 01. Februar. Das gesamte Ausschreibungsvolumen von 3.445 MW wurde bezuschlagt. 439 Gebote erhielten eine Genehmigung. Eingereicht wurden jedoch 925 Gebote, mit einer Gebotsmenge von 7.858 MW. Die Ausschreibung war damit um mehr als das Doppelte überzeichnet.
Der zuvor von der Bundesetzagentur festgelegte Förderhöchstwert von 7,25 Cent je Kilowattstunde (kWh), sank damit auf 5,54 Cent/kWh. Das ist nochmals deutlich unter dem Wert der vergangenen Ausschreibungsrunde von 6,06 Cent/kWh. Das größte Zuschlagsvolumen entfällt auf Niedersachsen (957 MW bei 96 Zuschlägen), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (661 MW bei 100 Zuschlägen), Sachsen-Anhalt (438 MW bei 53 Zuschlägen) und Brandenburg (396 MW bei 60 Zuschlägen).
Die Branche verfügt über ausreichende Kapazitäten
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek
Die Präsidentin des Bundesverband Windenergie, Bärbel Heidebroeak zeigt sich zunächst erfreut über die vielen eingereichten Gebote: „Die Genehmigungen sind vorhanden und die Investoren stehen bereit, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Die Branche verfügt über ausreichende Kapazitäten, um Deutschlands Energiesystem resilient und zukunftsfähig zu machen.“ Nun müsse aber das von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm angekündigte zusätzliche Ausschreibungsvolumen schnell kommen. Nur so ließen sich die angekündigten zusätzlichen 12 Gigawatt Windenergie an Land bis 2030 realisieren.
Es war eines der wenigen positiven Signale aus dem letzte Woche vorgestellten Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Durch zusätzliche jährliche Ausschreibungen von 12 Gigawatt. soll die installierte Leistung bis 2030 auf 115 Gigawatt steigern. So sollen rund 6,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Insgesamt aber befürchten Expert:innen, dass das Klimaschutzprogramm nicht ausreichen wird, die anvisierten Klimaziele zu erreichen.
Insbesondere, weil in den angenommenen Emissionsminderungen noch nicht Pläne der Bundesregierung bezüglich des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) und der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgebildet sind.
Für die in diesem Jahr nötige Novelle des EEG wurde im Februar unter anderem ein Referentenentwurf zu einem Netzpaket aus dem Bundeswirtschaftsministerium öffentlich, das in der Erneuerbaren Branche für Erschrecken sorgte. Anschluss- und Einspeisevorrang Erneuerbarer Energien sollen dem Entwurf zufolge wieder abgeschafft werden, wenn in bestimmten Regionen mehr als drei Prozent der Strommenge nicht ins Netz eingespeist werden konnten. Sie sollen als „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ ausgewiesen werden.
Projektierer Erneuerbarer Anlagen dürften im Rahmen eines neu einzuführenden Redispatch-Vorbehalts zwar weiterhin einen unverzüglichen Netzanschluss bekommen, aber nur wenn dieser bis zu zehn Jahre auf Entschädigungen bei Abregelungen verzichten würde. Darüber hinaus sieht der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium vor, dass Netzbetreiber von den Projektierern sogenannte Baukostenzuschüsse verlangen dürfen. Auch sollen die Netzbetreiber künftig selbst festlegen können, in welcher Reihenfolge oder Priorität Netzanschlüsse realisiert werden.
BWE-Präsidentin Heidebroek verweist in diesem Zuge auf weiterhin geringe Zuschlagsvolumen im Süden: „Bedenklich ist, wie wenige Zuschläge in den südlichen Bundesländern erteilt wurden. Bund und Länder müssen jetzt schnell für mehr Investitionssicherheit sorgen. Plänen für einen Redispatch-Vorbehalt muss eine klare Absage erteilt werden.“ Bayern und Baden-Württemberg erhielten zusammen lediglich zwei Prozent des Zuschlagsvolumens.
Zuletzt hatte sich auch Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger für zusätzliche Ausschreibungsmengen im Bundesrat stark gemacht. Zugleich kritisierte er den Entwurf zum Netzpaket. Das Engagement von Aiwanger für die Windkraft hat auch ein finanzielles Motiv: viele der geplanten Standorte befinden sich auf Flächen des bayrischen Staatsforstes, die Pachteinnahmen aus den Projekten fließen in den Landeshaushalt. mg



















































