Windenergieausbau: Viele Gebote bei Windkraftausschreibung
Die letzte Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land sorgte für Schlagzeilen. Das Gebotsvolumen war so hoch wie nie, zum ersten Mal seit Februar 2022 war die Ausschreibung überboten. Allerdings war zuvor das Ausschreibungsvolumen gekürzt worden.
19.09.2024 – Die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. August 2024 sind ein gutes Zeichen für die Windenergie. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.709 Megawatt (MW) wurden 239 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.961 MW eingereicht. Damit war die Ausschreibung erstmals seit Februar 2022 überzeichnet. 230 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 2.723 MW erhielten einen Zuschlag. Nur ein Gebot musste vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die positive Bilanz hat aber auch eine Kehrseite. Die Bundesnetzagentur hatte das Ausschreibungsvolumen im Vorfeld des Gebotstermins von 4,1 auf 2,7 Gigawatt reduziert. In den bis dahin vorliegenden Daten sah die Bundesnetzagentur eine drohende Unterzeichnung. Die eingereichte Gebotsmenge lag nun oberhalb des reduzierten Wertes, weil im Vergleich zu den vorherigen Gebotsrunden außergewöhnlich viele Gebote mit älteren Genehmigungen abgegeben wurden.
Die reduzierte Ausschreibungsmenge hatte der Bundesverband Windenergie (BWE) bereits im Juli kritisiert. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek sagte: „Vor dem Hintergrund der Ergebnisse ist es besonders bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur im Vorfeld der Ausschreibung das zur Verfügung stehende Volumen zu deutlich reduziert hat. Ohne diesen anlasslosen regulatorischen Eingriff hätte ein Volumen von 252 Megawatt zusätzlich allein in dieser Runde bezuschlagt werden können - eine verpasste Chance.“
Projekte, die jetzt keinen Zuschlag erlangen konnten, können an der kommenden Runde im November erneut teilnehmen. Über die Bestimmung des Ausschreibungsvolumens für die nächste Ausschreibungsrunde wird die Bundesnetzagentur spätestens am 18. Oktober 2024 unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Informationen entscheiden.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte schwanken zwischen 5,73 ct/kWh und 7,35 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 7,33 ct/kWh wie in den Vorrunden nur knapp unterhalb des Höchstwerts (7,35 ct/kWh).
Interesse im Süden weiterhin mau
Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (756 MW, 84 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Brandenburg (385 MW, 23 Zuschläge), Schleswig-Holstein (285 MW, 24 Zuschläge), Hessen (246 MW, 8 Zuschläge) und Niedersachsen (237 MW, 24 Zuschläge). Bezogen auf die südlichen Bundesländer gingen acht Zuschläge (101 MW) an Standorte in Bayern. In Baden-Württemberg wurde kein Standort bezuschlagt.
Heidebroek betrachtet diese Entwicklung mit Sorge: „Aller guten Nachrichten zum Trotz gibt die ungleiche Verteilung der Zuschläge Anlass zur Sorge. Der Ausbau der Windenergie muss bundesweit flächendeckend stattfinden, sonst drohen einzelne Regionen immer weiter abgehängt zu werden. Gerade die verbrauchsintensiven Länder des Südens müssen nun endlich mehr dafür tun, den Zubau zu ermöglichen. Ihnen droht sonst die Abwanderung wichtiger Industrien.“
Gutes Zeichen, aber Ausbauziel noch nicht erreicht
Die Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, bezeichnete die Ergebnisse als gutes Zeichen für den Windenergieausbau und kommentierte: „Auch auf Drängen der Energiewirtschaft hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren verschiedene Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie an Land umgesetzt. Die heute veröffentlichten Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass diese Maßnahmen sich auszahlen. Schon kleine Vereinfachungen und Beschleunigungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren haben einen deutlichen Effekt.“
Doch Andreae mahnte auch, dass das Ausbauziel für Windenergieanlagen an Land noch weit entfernt liege. Es sei wichtig, dass auch bei laufenden und anstehenden Gesetzgebungsverfahren die Praxistauglichkeit im Mittelpunkt stehe. Durch die Umsetzung der RED III-Richtlinie für Windenergie an Land und Solarenergie und des Net-Zero Industry Act (NZIA) in nationales Recht dürfe es ebenso wenig zu Hemmnissen für den Windenergieausbau kommen, wie bei Änderungen an der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. pf