Windenergie an Land: Zu wenig Volllaststunden bei Windenergieanlagen

Windenergieanlagen werden immer leistungsfähiger, aber die Volllaststunden sinken. Doch die sind entscheidend für eine gute Netzauslastung und damit geringere Kosten. Expert:innen aus der Windbranche zeigen Lösungen auf.
03.06.2026 – Höher und leistungsfähiger werden die Windkrafträder an Land. Von 70 auf über 140 Meter verdoppelt haben sich die durchschnittlichen Rotordurchmesser – die Größe des Kreises der Anlagen – zwischen 2005 und 2024. Lag die durchschnittliche Nennleistung der Anlagen 2005 noch bei 1,6 bis 2 Megawatt (MW), ist diese 2024 auf über 5 MW gestiegen. Es gibt bereits Windenergieanlagen an Land mit einer Nennleistung von 7 MW.
Bis 2035 wird erwartet, dass der durchschnittliche Rotordurchmesser auf 185 bis knapp 200 Meter ansteigt. Die Nabenhöhe – der Punkt an dem die Rotorblätter am Turm befestigt sind – stieg seit 2005 in einigen Regionen von rund 90 Meter, auf 155 Meter 2024. Für 2035 wird eine Nabenhöhe von rund 170 Meter prognostiziert. Im brandenburgischen Schipkau wird aktuell aber schon eine Anlage mit einer Nabenhöhe von 300 Metern gebaut – das Höchste im Bau befindliche Windrad der Welt.
Volllaststunden entscheidend
Doch höher bedeutet nicht gleich mehr Leistung – für die Anlage in Brandenburg wird eine Nennleistung von 3,8 MW angegeben – und mehr Leistung aber auch nicht mehr Volllaststunden. Denn während die Nennleistung der Anlagen steigt, stagnierte die Anzahl der Volllaststunden seit 2017 und nahm zwischen 2021 und 2024 sogar ab.
Volllaststunden beschreiben, vereinfacht gesagt, den Nutzungsgrad einer Anlage, unabhängig von seiner Größe. Sie zeigen, wie viele Stunden eine Anlage rechnerisch mit voller Nennleistung laufen müsste, um ihre Jahresstrommenge zu erzeugen. Ein Beispiel: erzeugt eine Anlage mit 6 MW Nennleistung 15.000 MWh Strom, kommt sie auf 2.500 Volllaststunden. Tatsächlich laufen Windkraftanlagen in mehr Stunden mit wechselnder Leistung.
Einer neuen Studie der Deutsche WindGuard, gemeinsam mit dem Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW zufolge aber könnten, mithilfe einiger Stellschrauben, die tatsächlichen Volllaststunden deutlich erhöht werden, was den Netzkosten zugutekommen würde. Denn: „Höhere Volllaststundenzahlen bedeuten eine gleichmäßigere Einspeisung und resultieren in einer besseren Auslastung des Netzes und geringeren Netzausbaukosten“, beschreibt es der LEE NRW.
Konkrete Vorschläge
Konkret schlagen LEE NRW und Deutsche WindGuard eine niedrigere spezifische Flächenleistung vor. Das bedeutet: viel Rotorfläche im Verhältnis zur Generatorleistung. Dadurch erreicht die Anlage bei schwächeren bis mittleren Winden relativ häufiger hohe Auslastungen. Die Volllaststunden steigen, die Einspeisespitzen sinken. Eine Anlage mit höherer spezifischer Flächenleistung hingegen erzeugt bei gleichen Windverhältnissen oft mehr absolute Energie, erreicht aber weniger Volllaststunden. Eine Anlage mit niedriger spezifischer Flächenleistung liefert ein gleichmäßigeres Profil, kappt aber bei Starkwind eher Erträge oberhalb der Nenngeschwindigkeit.
Eine weitere Stellschraube sehen die Studienautor:innen im sogenannten Parkwirkungsgrad. Dieser beschreibt, wie stark sich Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks gegenseitig abschatten. Je dichter Anlagen stehen, desto stärker sind Nachlauf- und Turbulenzeffekte. Die Anlagen können nicht ihre volle Nennleistung entfalten. Auch das mindert die Volllaststunden je Anlage. Wichtig sei eine lockerere Bebauung des Windparks. Auch eine unterschiedlich hohe Bebauung kann helfen. In diese Richtung soll das in Bau befindliche größte Windrad der Welt in Schipkau abzielen.
Selbstverständlich müssten laut Studienautor:innen auch die netzbedingten Abregelungen abnehmen, um die Volllaststunden zu erhöhen. Vor allem im windreichen Norden müssen häufig Windenergieanlagen abgeschaltet werden, weil das Netz überlastet ist. Dabei wäre der Bedarf an Strom im industriereichen Süden da, doch es fehlt weiterhin an genügend Netztrassen von Nord nach Süd.
Doch anstatt den Netzausbau vehement voranzutreiben, plant Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche mit dem sogenannten Redispatch Vorbehalt, dass neue Erneuerbare-Anlagen ab 2027 in Netzengpassgebieten im Falle der Abregelung keine Entschädigungszahlung mehr erhalten sollen. Für Reiche müsse sich der Erneuerbaren Ausbau am Netzausbau orientieren. Solange die Netze nicht ausreichend ausgebaut sind, sollen weniger Erneuerbare Anlagen gebaut werden.
Das hinter dem Redispatch-Vorbehalt stehende Netzpaket sowie die Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) hängen jedoch weiterhin in Schleifen zwischen den zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt. Es gibt starke Differenzen. Auch im weiteren Gesetzgebungsprozess sind diese zu erwarten. Es gibt bereits deutliche Gegenwehr gegen die Vorhaben aus dem Wirtschaftsministerium von den Bundesländern und aus dem Bundestag. mg




















































