Klimapolitik vor GerichtBerlin muss deutlich nachlegen

Eine Gruppe von Menschen vor einem alten Gebäude mit Säulen mit einem Plakat mit Aufschrift: Wir klagen fürs KLima. Für uns Alle.
Die Kläger für den Klimaschutz vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht. (Foto: © DUH / Neuschaeffer)

Großer Erfolg für den Klimaschutz: Die Bundesregierung muss mehr tun, um bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat in höchster Instanz entschieden.

03.02.2026 – Kommt jetzt ein Tempolimit? Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wäre dies die effektivste, kostengünstigste und schnellste Klimaschutzmaßnahme im Verkehrssektor. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und Verkehrsminister Patrick Schnieder versammeln sich zwölf weitere Verbände hinter dieser Forderung, unter anderem der Nabu, der Sozialverband VdK und die Verkehrsunfall-Hilfe Deutschland.

Zur Vorgeschichte

Gegen das Klimaschutzgesetz der Ampel-Regierung aus dem Jahr 2023 hatte die DUH beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt. Begründung damals: Die Prognosen für die treibhausgasmindernde Wirkung der geplanten Maßnahmen seien fehlerhaft, zudem bestehe eine Lücke von insgesamt 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die zur Erreichung des Ziels für 2030 geschlossen werden müsse.

Klimaschutz ist justiziabel

Das Oberverwaltungsgericht gab dem Verband damals Recht, wogegen die Bundesregierung in Revision gegangen war. Unter anderem, indem sie das Klagerecht der DUH selbst in Zweifel zog. Dies ist jetzt geklärt – im Sinne der Umweltverbände. Nach Einschätzung des Gerichts habe die Bundesregierung zwar „einen weiten Gestaltungsspielraum“. Aber: „Das Klimaschutzprogramm muss als zentrales Steuerungsinstrument der Klimapolitik sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen nationalen Klimaschutzziels für 2030 erforderlich sind“, so das Gericht.

„Klimaschutz ist justiziabel“, betont Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH juristisch vertritt. „Es ist gerichtlich überprüfbar, ob die Bundesregierung ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele plant.“ Das Urteil sei „ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat“, erklärt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

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Nächtliche Aufnahme des Brandenburger Tors in Berlin, von einer breiten Straße aus gesehen. Vor dem beleuchteten Tor verlaufen mehrere Fahrspuren, auf denen die Lichter vorbeifahrender Fahrzeuge als lange Lichtspuren erscheinen. Ampeln und Straßenlaternen setzen grüne und rote Lichtakzente in der dunklen Szene.
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Das zwischenzeitlich in Kraft getretene neue Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet den Bund nun, bis zum 25. März ein neues Klimaschutz-Programm vorzulegen. Spannende Frage: mit welchem Inhalt? Möglich seien ein Tempolimit, der Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien sowie massive Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr“, erklärt Jürgen Resch. „Ein Tempolimit 100/80/30 kann jährlich 11,7 Millionen Tonnen CO2 einsparen und so die Klimaschutzlücke im Verkehr bis 2030 um rund ein Drittel schließen.“

Seine Kollegin Barbara Metz, ebenfalls Bundesgeschäftsführerin der DUH, bringt die Wärmeenergie ins Spiel: „Gerade im Gebäudebereich braucht es jetzt einen echten Kurswechsel: Die Bundesregierung muss umgehend die Hängepartie beim Gebäudemodernisierungsgesetz beenden und durch ein ambitioniertes Gesetz sicherstellen, dass Deutschland so schnell wie möglich auf fossilfreie Heizungen umsteigt.“

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Mit Blick auf die von der Bundesregierung geplante Ausschreibung neuer Gaskraftwerke ergänzt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: Mit dem Urteil erteile das Bundesverwaltungsgericht den „klaren Auftrag, dass die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen. Das Urteil sollte außerdem als Hinweis verstanden werden, alle Maßnahmen zu unterlassen, die durch zusätzliche CO2-Emissionen die Erreichung der Klimaziele weiter erschweren.“

Der Neubau zusätzlicher Gaskraftwerke, die nicht verpflichtend auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden müssen, gehöre nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe „in diese Kategorie zukünftig zu unterlassender Maßnahmen. Das ist vor allem deswegen richtig, weil zahlreiche alternative Maßnahmen wie der Bau von Großbatteriespeichern oder flexible, digitale Geschäftsmodelle zur Verfügung stehen, um Versorgungssicherheit auf klimaneutralem Wege herzustellen“, so Müller-Kraenner.

Die DUH kündigte an, das jetzt bestätigte Klagerecht zu nutzen, sollte die Bundesregierung bis zum 25. März kein ausreichendes Klimaschutzprogramm 2026 beschließen. Benedikt Brüne

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