Klimapolitik – VerfassungsbeschwerdenBundesregierung muss jetzt Stellung nehmen

Menschen laufen auf einer asphaltierten Straße mit Kreideaufschrift: Climate Crisis is Human Rights Crisis
Die Klimakrise betrifft alle Menschen, doch manche ungleich härter als die anderen. (Foto: Remarema_green1917 on Unsplash)

Die Verfassungsbeschwerden von fünf deutschen Umweltverbänden für fairen Klimaschutz haben eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag und Ministerien offiziell zur Stellungnahme aufgefordert.

18.08.2025 – Diese Aufforderung bedeutet in der Regel, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der rechtlichen Argumentation und den gestellten Anträgen ernsthaft auseinandersetzt. Die Institutionen haben bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, Stellung zu nehmen.

Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten im Herbst gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung Beschwerde eingelegt. Die Argumentation der Klagen hat durch das jüngste Votum des Internationalen Gerichtshofs Rückenwind erhalten. Dieser stellte fest, dass alle Staaten schnellen und effektiven Klimaschutz betreiben müssen, um Menschenrechte und das Völkerrecht zu achten.

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Völkerrecht verpflichtet zu Klimaschutz

Der Internationale Gerichtshof definiert eine intakte Umwelt als Menschenrecht und Klimaschutz für Staaten als verpflichtend. Das Gutachten gilt als völkerrechtlicher Maßstab für zukünftige Klimaverfahren und die internationale Klimapolitik.

Die Klagen knüpfen an den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 an, wonach der Schutz des Klimas Verfassungsrang genießt. Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht weitergeleitete Zukunftsklage fokussiert sich auf das Klimaschutzgesetz, sowie auf einen gerechten Schutz von Personen, die stärker vom Klimawandel betroffen sein werdenals der durchschnittliche Teil der Bevölkerung. Dazu zählen etwa mobilitätseingeschränkte Personen, die sich eine gesellschaftliche Teilhabe durch sich abzeichnende explodierende Kosten von Verkehrsmitteln nicht mehr leisten können.

„Die Klimakrise gefährdet Rechte”, sagt Baro Vicenta Ra Gabbert, Juristin und Greenpeace-Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit. „Mehr als 54.000 Menschen haben sich über Alters- und Herkunftsgrenzen hinweg an der Klage beteiligt, da sie sich um ihre Zukunft in einer eskalierenden Klimakrise sorgen. Es ist an der Zeit, dass die Politik entsprechend handelt.“

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Klagen gegen das geänderte Klimaschutzgesetz

Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz entkernt, kritisieren Umweltverbände und streben Verfassungsbeschwerden an. Die Deutsche Umwelthilfe hat ihre Klage zum heutigen Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht.

Politik-Vorstand von Germanwatch Christoph Bals kommentiert den ersten Fortschritt: „ Die Aufforderung zur Stellungnahme an die Ministerien ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, keine Abstriche beim Klimaschutz zu machen. Sehr relevant ist auch, dass unsere Beschwerde verschickt wurde, um durch die Umsetzung der Klimapolitik auch die Grundrechte ärmerer und mobilitätseingeschränkter Menschen zu schützen. Wichtig ist dieses Signal etwa für den anstehenden Monitoringbericht der Energiewende und für die Ausgestaltung des Emissionshandels für Verkehr und Gebäude. Klar ist jetzt: Die von manchen in der Regierung ins Auge gefasste Verlängerung des fossilen Geschäftsmodells ist nicht nur klimapolitisch, sondern auch juristisch hoch riskant.“

Fossilen Kurs beenden, sonst wird es teuer

„Diese Zwischenentscheidung des Verfassungsgerichts macht uns große Hoffnung, dass das Gericht die neue Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verpflichtet“, sagt Verena Graichen, politische Geschäftsführerin des BUND. Der verantwortungslose Kurs zurück ins fossile Zeitalter müsse schnellstens beendet werden. „Wir brauchen einen deutlich beschleunigten Übergang zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien und Maßnahmen für den natürlichen Klimaschutz. Ansonsten drohen nach dem IGH-GutachtenSchadensersatzforderungen in Milliardenhöhe der Länder des globalen Südens gegen Industriestaaten wie Deutschland.“

„Der IGH hat deutlich gemacht, dass sich die Klimapolitik rechtsverbindlich an 1,5 Grad orientieren muss, nicht an 2 Grad – und dass dafür viel schneller und ambitionierter gehandelt werden muss, als es Deutschland und die EU bisher tun“, ergänzt Susanne Jung, SFV-Geschäftsführerin.Außer unserer gemeinsamen Verfassungsklage 2018/2021 war bisher keine Umweltklage vor dem Verfassungsgericht erfolgreich. Die jetzige Zwischenentscheidung stimmt uns positiv. Wir hoffen, dass wir jetzt einen Schritt näher dran sind, den Klimaschutz wiederholt verfassungsrechtlich durchsetzen zu können - für den Erhalt der Lebensgrundlagen aller.“

 

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Treibhaus-Budget aufgebraucht

Der BUND und der SFV hatten im September 2024 gemeinsam mit vier Klagenden – Kerstin Lopau, Karola Knuth, André Wendel, Dr. Mareike Bernhard – beim Bundesverfassungsgericht eine Klimaklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Das Ziel- und Ambitionsniveau der deutschen Klimapolitik ist deutlich zu niedrig. Maßstab des Handelns muss die klimawissenschaftlich fundierte, rechtlich verankerte Grenze von global 1,5 Grad maximaler Erderhitzung sein, um die Folgen der Klimakrise noch beherrschbar zu halten.

Das „Treibhausgas-Budget”, welches Deutschland bei fairer Verteilung 2020 noch zustand, ist inzwischen aufgebraucht und sogar überzogen, wie die Klageschrift unter Hinweis auf IPCC-Berechnungen aufzeigt. Durch die letzte Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) ist wahrscheinlich, dass Deutschland nicht einmal mehr seine eigenen – unambitionierten – Klimaziele einhält.

Die Verfassungsbeschwerde wird von Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt juristisch vertreten. Beide hatten bereits 2018 im Auftrag von SFV und BUND die erste Verfassungsbeschwerde erarbeitet. Diese Klage war 2021 in wesentlichen Punkten erfolgreich. Der weitere Prozessverlauf liegt, auch zeitlich, im Ermessen des Verfassungsgerichts. Auf die Stellungnahmen der Prozessparteien kann eine mündliche Verhandlung folgen. na

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