Prüfbericht Expertenrat für Klimafragen 2026: Deutschland verfehlt Klimaziele bis 2030

Der Expertenrat für Klimafragen hat seinen Prüfbericht vorgelegt. Das Gremium widerspricht dem Umweltbundesamt und geht von einer Überschreitung des Emissionsbudgets bis 2030 sowie einer Verfehlung der Klimaziele aus.
19.05.2026 – Der Expertenrat für Klimafragen hat seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 veröffentlicht.
Die Prognosen des Umweltbundesamts sagten für das Jahr 2026 noch eine knappe Einhaltung des Emissionsbudgets bis 2030 voraus. Im Gegensatz dazu geht das unabhängige Expertengremium davon aus, dass die Klimaziele mit bisherigen Maßnahmen und dem Klimaschutzprogramm 2026 verfehlt werden.
Der Expertenrat für Klimafragen ist ein unabhängiges Gremium aus fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen, das im September 2020 benannt wurde und auf Basis des Klimaschutzgesetzes (KSG) die Arbeit der Bundesregierung zur Emissionsreduzierung prüft.
Emissionen 2025 stagnierten auf hohem Niveau
Der Expertenrat bestätigt in seiner Prüfung die Berechnungen des Umweltbundesamts für das Jahr 2025. Die Treibhausgasemissionen blieben demnach im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant und sanken lediglich um 0,1 Prozent. Ein Rückgang der Emissionen in der Industrie und der Energiewirtschaft wurde dabei durch einen gleichzeitigen Anstieg in den Sektoren Gebäude und Verkehr fast vollständig wieder ausgeglichen.
Expertenrat sieht Budgetüberschreitung bis 2030
Den Projektionsdaten 2026 nach würde das nach dem Klimaschutzgesetz zulässige Emissionsbudget für den Zeitraum 2021 bis 2030 mit einem hauchdünnen Puffer von 4,5 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent gerade so eingehalten.
Der Expertenrat widerspricht dieser Prognose und rechnet mit einerBudgetüberschreitung, da die zu erwartenden Emissionsmengen bis 2030 in den bisherigen Projektionsdaten unterschätzt werden. Ein mittlerer Emissionspfad liege voraussichtlich um etwa 60 bis 100 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent über dem erlaubten Budget.
Emissionen dürften noch deutlich höher ausfallen
Regulatorische Anpassungen, wie das derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Gebäudemodernisierungsgesetz oder das geplante Netzpaket sind zudem in den Projektionsdaten noch gar nicht enthalten. Es sei damit zu rechnen, dass sie das Risiko weiter erhöhen.
„Insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Gebäude müssten die Annahmen, die den Berechnungen zugrunde liegen, aktualisiert werden“, erläutert die Vorsitzende Barbara Schlomann. „Für beide Sektoren gehen wir davon aus, dass die tatsächlichen Emissionen höher ausfallen dürften als ausgewiesen.“
Zunehmende Zielverfehlungen ab 2030
Der Expertenrat warnt, dass die prognostizierte Emissionsreduktion und die gesetzlichen Vorgaben im Zeitverlauf zunehmend weiter auseinanderfallen. Es sei damit zu rechnen, dass das 65-Prozent-Minderungsziel für 2030 und die Vorgaben der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR) verfehlt würden.
Für die Zeit nach 2030 würden zudem die Folgeziele von 88-Prozent-Emissionsreduktion bis 2040, die Treibhausgasneutralität bis 2045 sowie das Ziel negativer Emissionen immer deutlicher verfehlt. Da bereits die Basisdaten von einer Verfehlung ausgehen, dürften die tatsächlichen Lücken laut Expertenrat – insbesondere auch bei den ESR-Zielen – noch größer ausfallen.
Besonders kritisch ist die Lage im Sektor Landnutzung (LULUCF), der langfristig als Emissionssenke dienen sollte. Stattdessen ist der Sektor auf Kurs bis 2050 eine Treibhausgasquelle zu bleiben. Die LULUCF-Ziele werden somit in allen betrachteten Zeiträumen deutlich verfehlt.
Klimaschutzprogramm 2026 muss überarbeitet werden
Das Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung gerät zunehmend unter Druck. Nach einer stichprobenartigen Prüfung bekräftigt das Gremium seine kritische Stellungnahme vom März dieses Jahres. Die tatsächliche Minderungswirkung des Programms dürfte deutlich geringer ausfallen als von der Bundesregierung angenommen. Selbst bei einer vollständigen Umsetzung des aktuellen Programms würde keines der gesetzlichen Klimaziele bis zum Jahr 2040 erreicht. Der Expertenrat empfiehlt der Bundesregierung daher dringend eine Überarbeitung und verweist hierbei auf die Empfehlungen aus seinen vergangenen Gutachten.
„Eine Einbettung der Klimaschutzpolitik in eine kohärente politische Gesamtstrategie bleibt aus Sicht des Expertenrats eine notwendige Voraussetzung für das Erreichen der Klimaschutzziele. Dazu gehört, soziale Verteilungswirkungen und ökonomische Voraussetzungen und Folgen von Anfang an mitzudenken und relevante Wechselwirkungen etwa mit den Emissionshandelssystemen ausdrücklich in den Blick zu nehmen“, so der stellvertretende Ratsvorsitzende Marc Oliver Bettzüge.
Der Bundesregierung drohen rechtliche Konsequenzen und Nachsteuerpflicht
Sollte der Expertenrat auch im kommenden Jahr eine Überschreitung des Emissionsbudgets feststellen, ist die Bundesregierung laut Klimaschutzgesetz zu zusätzlichen Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus vermutet das Gremium, dass der Bundesregierung weitere Klagen gegen ihre Klimapolitik drohen könnten.
Greenpeace und Germanwatch, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) führen bereits seit Mitte 2024 jeweils eine Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG). Die drei Klagen zielen in die gleiche Richtung, richten den Blick jedoch auf unterschiedliche Detailfragen der Gesetzesnovelle. Es gibt noch keine finalen Urteile aus Karlsruhe zu den drei Verfassungsbeschwerden von Mitte 2024, doch eine Reaktion wird noch in diesem Jahr erwartet. Der kritische Bericht des Expertenrats vom Mai 2026 stärkt die Argumentation der NGOs, dass der Klimaschutz der Bundesregierung nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist.
Klimaschutz ist Sicherheitspolitik
Die Umwelt-, Klimaschutz- und Menschenrechtsorganisationen Greenpeace, Germanwatch, BUND, NABU und DUH sehen ihre Kritik an der Klimapolitik der Bundesregierung im Prüfbericht bestätigt. Sie fordern, weitere Abschwächungen wie etwa beim Heizungsgesetz und auf europäischer Ebene dem Verbrenner-Aus, zu stoppen. Notwendig sei ein sozialverträgliches Klimaschutzprogramm, inklusive kurzfristiger Maßnahmen wie einem Tempolimit, um der neuen fossilen Energiekrise in Folge des Iran-Kriegs zu begegnen.
„Normalerweise müsste so ein miserables Zeugnis ein Weckruf sein, sich jetzt besonders anzustrengen. Doch die Bundesregierung reagiert paradox und lässt Wirtschaftsministerin Reiche mit Vollgas in die falsche Richtung steuern.“ kommentiert Lutz Weischer, Leiter des Berliner Germanwatch-Büros. „Während spätestens mit der fossilen Energiekrise viele Regierungen weltweit auf Elektrifizierung als Strategie für wirtschaftliche Modernisierung und Energie-Unabhängigkeit setzen, fördert die Wirtschaftsministerin die Nutzung von Gas in allen Formen und Farben. Das ist klima-, sicherheits- und auch industriepolitisch eine vertane Chance. Klimaschutz ist kein politisches Wunschprogramm, sondern ein Verfassungsauftrag.“ jb



















































