Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW)Hitzeschutz ohne Verfassungsänderung

Menschen auf der Straße bei einer Klima-Demo vor dem Brandenburger Tor in Berlin
Hitzeschutz in der Verfassung verankern? Klimaschutz könnte die Bundesregierung schneller über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz sowie dem Nationalen Aktionsprogramm Klimaschutz voranbringen. (Foto: Tim Riedelforabetterclimate on Unsplash License)

Die SPD fordert Hitzeschutz in der Verfassung zu verankern, doch eine Mehrheit dafür fehlt. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft zeigt drei Beispiele, wo sich das Klima schneller und effektiver mit schwarz-roter Mehrheit schützen ließe.

25.08.2026 – Es war eine Sommerpause der Zahlen. Während bundesweit die Thermometer über 35 Grad gestiegen sind, ist die Wirtschaftsleistung gesunken. So errechnete prognos, dass jeder Tag über 30 Grad Deutschland aktuell 431 Millionen Euro an Wirtschaftsleistung kostet. Bis 2030 könnten sich die wirtschaftlichen Schäden durch Hitze auf 131 Milliarden Dollar summieren, so Allianz Trade. Eine Studie des Wirtschaftsministeriums kommt zu dem Schluss, dass bis 2050 zwischen 280 und 900 Milliarden Euro Schäden drohen könnten, berichtet der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW).

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Die SPD hatte zuletzt gefordert, den Hitzeschutz in der Verfassung zu verankern, um die Länder auch finanziell zu entlasten. Allerdings fehlt dafür die Mehrheit, die CDU ist dagegen. Der BNW nennt drei Beispiele, wo sich das Klima schneller und mit schwarz-roter Mehrheit schützen ließe: über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, bei den Reformen der Energiegesetzgebung und mit dem Nationalen Aktionsprogramm Klimaschutz.

„Die Auswirkungen des Klimas auf die Wirtschaft sind da und werden mehr. Die Debatte um mehr Hitzeschutz kann dabei nur ein Baustein sein. Echter Schutz braucht mehr: ein Umdenken bei der staatlichen Auftragsvergabe, bei der Mobilität und den Erneuerbaren, bei dem Erhalt unserer Umwelt- und Lebensgrundlage. Das Gute daran: die Bundesregierung kann direkt nach ihrer Rückkehr aus der Sommerpause starten, auch ohne Zwei-Drittel-Mehrheit“, sagt Konstantin Litke, Leiter Politik beim Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft.

 

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Ein SVIK, das Klimaschutz und Infrastruktur vereint

Mehr Klimaschutz soll auch über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) finanziert werden. Laut BNW-Sondervermögenstracker sinken hier aber die Klimaschutzambitionen im Vergleich der Haushalte 2026 und 2027. Statt 51,9 Prozent in diesem Jahr, sind in der Haushaltsplanung für das kommende Jahr nur noch 44,1 Prozent der Ausgaben an Posten gebunden, die zum Teil oder vollständig auf das Klimaziel einzahlen.

Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist der Anteil der Gelder, die das Klimaziel bremsen, gestiegen, berichtet der BNW. Zwar wären hier 384 Millionen Euro mehr für den Natürlichen Klimaschutz veranschlagt und die Förderung der Energieeffizienz und Erneuerbaren im Gebäudebereich sowie die Umsetzung der nationalen Kreislaufstrategie besser ausgestattet. Insgesamt bremse jedoch jeder fünfte Euro aus dem KTF das Klimaziel zumindest zum Teil. Hier handelt es sich beispielsweise um Zuschüsse für emissionshandelsbedingte Strompreiserhöhungen (+1 Mrd. Euro im Vgl. zu 2026), den Industriestrompreis (+2,4 Mrd. Euro im Vgl. zu 2026), den gewachsenen Ausgleich der Gasspeicherumlage (+24 Mio. Euro im Vgl. zu 2026) sowie die Mittel für die Umsetzung der nationalen Kraftwerksstrategie (gleichbleibend zu 2026).

„Zu viel Geld fließt aus dem KTF in klimaschädliche Projekte und fehlt dann an anderer Stelle. 7,4 Milliarden Euro sind 2027 für Strompreissubventionen reserviert, 2,8 Milliarden für Klimaschutz, Klimaanpassung und natürlichen Klimaschutz. Wenn die Bundesregierung Mittel umschichten will, kann sie es jetzt tun – der Haushalt 2027 ist noch nicht beschlossen“, so Lukas Fox, stellvertretender Leiter Politik beim Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.

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Ein Energiemarkt der mehr Erneuerbare ans Netz bringt

Nach der Sommerpause will der Bundestag über das EEGberaten. Ziel der Regierung ist es, unter anderem Entlastung beim Strompreis zu schaffen. Aus Sicht des Verbandes verunsichert die geplante EEG-Novelle jedoch kleine Erzeuger, bei denen die Kapitalstärke am geringsten ist. Grund dafür ist der Wegfall der verlässlichen Vergütung, eine unzureichend entwickelte Direktvermarktungspflicht und pauschale Einspeisebegrenzungen. Gleichzeitig wird die Marktmacht der Netzbetreiber gestärkt. Sie entscheiden künftig stärker über Anschluss, Kapazitätsausweisung und Abregelung, ohne im Gegenzug stärker für zügigen Netzausbau und Transparenz in die Pflicht genommen zu werden.

„Bisher hat sich die Energiewende durch Eigentümervielfalt, regionale Wertschöpfung und breite Teilhabe ausgezeichnet. Der EEG-Entwurf droht diese Struktur zu verändern und stärker auf große Projektierer zu konzentrieren – mit Folgen für Wettbewerb, Innovation und Preisentwicklung“, so Joshua Kimmerle, Referent für Energie und Ernährungswirtschaft beim BNW.

Der BNW plädiert daher im Bundestag Nachbesserungen vorzunehmen, die flexible Netzanschlüsse und dieÜberbauung vonNetzanschlusspunkten stärken, Betreiber von kleinen Dachsolaranlagen mehr wirtschaftliche Sicherheit bietet und die Digitalisierung der Netze voranbringt.

Ein Aktionsprogramm, das mehr natürlichen Klimaschutz bietet

Ebenfalls aktuell von der Bundesregierung abgestimmt wird das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). Über das Programm will die Bundesregierung die „natürlichen Klimaschützer“ wie Wälder, Böden, Moore und Meere schützen und stärken. Dazu wurde im September 2025 ein erster Vorschlag des BMUKN bekannt. Bei der jetzt anstehenden Weiterentwicklung drohe die Bundesregierung jedoch hinter ihre eigenen Vorgaben zurückzufallen, kritisiert der BNW.

Das betreffe insbesondere den größten Einzelbeitrag des Programms, die Wälder- undHolznutzung. Hier wurden an mehreren Stellen konkrete Flächenziele, z.B. 70.000 Hektar Laubwälder in öffentlicher Hand zu schließen und 100.000 Hektar zu schützen, gegen unkonkrete Absichtserklärungen ausgetauscht. Auch bei der Landwirtschaft seien konkrete Förderzusagen in Prüfaufträge zurückverwandelt worden. Der Ökolandbau, als ein bereits etabliertes, kontrolliertes und überprüfbares System, das mehrere der vorgesehenen Einzelmaßnahmen systemisch verbindet, fehle komplett.

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Das ANK ist ein Anreiz- und Förderprogramm. Deshalb entscheidet die Verlässlichkeit der Förderung über seinen Erfolg, mahnt der BNW. Der Koalitionsvertrag sieht eine Verstetigung des ANK einschließlich der Moorschutzstrategie vor. Der bisherige Entwurf löse diese Zusage nicht ein, so der BNW, sondern stelle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt. Für Betriebe, die auf nasse Bewirtschaftung umstellen, für Waldbesitzende mit zehn- bis zwanzigjährigen Verpflichtungen und für Unternehmen, die Verarbeitungslinien für Paludiprodukte oder Laubholz aufbauen, sei das die entscheidende Schwachstelle. In seiner Stellungnahme zum ANK fordert der BNW daher, die Verstetigung des ANK im Programm selbst zu verankern, die tragenden Förderprogramme mit mehrjährigen Finanzierungslinien zu unterlegen und eine transparente Übersicht vorzulegen, welche Maßnahme mit welchen Mitteln hinterlegt ist.

„Die Bundesregierung kann nach der Rückkehr aus der Sommerpause direkt aktiv werden – ohne Verfassungsänderung. Klimaschutzpolitik betrifft alle Bereiche unserer Gesellschaft und Wirtschaft – von der Energieversorgung, über Mobilität bis hin zur Land- und Ernährungswirtschaft. Hitzeschutz ist dabei ein Baustein. Echter Schutz gelingt nur, wenn in allen Regierungsvorhaben der Klimaschutz mitgedacht wird“, so Litke abschließend. na

 

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