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Methan-LeckagenMethanemissionen messen, melden und mindern

Gasflamme
Methanleckagen sind weit verbreitet.  Die EU-Methanverordnung soll Emissionen endlich regulieren und verringern (Bild: Aishhire / CC BY 4.0 / via Wikimedia Commons).

Die EU-Methanverordnung ist seit dem Sommer in Kraft. Nun muss sie auch umgesetzt und der Austritt von Methan eingedämmt werden. Ziel ist, Emissionen des bisher unregulierten Klimagases bis Ende des Jahrzehnts um 30 Prozent zu reduzieren.

08.11.2024 – Anfang August dieses Jahres ist die Methanverordnung der EU in Kraft getreten. Innerhalb eines Jahres müssen Unternehmen der Öl- und Gasindustrie nun die Methan-Emissionen, die entlang der Lieferketten anfallen, messen, melden und mindern. Ziel ist, Methanemissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 2020 zu reduzieren. Bis Februar 2025 müssen die EU-Länder nationale Behörden benennen, die die Einhaltung der Regeln prüfen.

Stichproben-Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aus den vergangenen Monaten zeigen, dass Methan aus schwimmenden LNG-Terminals und Gasverdichterstationen, aber auch Biogasanlagen deutlich stärker austritt als bisher angenommen. An allen Anlagen sei ein signifikanter Anstieg der Methankonzentration in der Umgebungsluft gemessen worden, der auch in 70 Metern Entfernung von den Anlagen noch nachweisbar gewesen sei.

Ein unterschätztes Klimagas wird reguliert

Methan ist der Hauptbestandteil von Erdgas. In der Atmosphäre wirkt Methan zwar nicht so langfristig wie CO2, kurzfristig – über etwa 20 Jahre – hat es jedoch eine bis zu 86-mal stärkere Klimawirkung. Die Internationale Energieagentur (IEA) geht davon aus, dass Methan für etwa 30 Prozent des bisherigen globalen Temperaturanstiegs verantwortlich ist.

Nach der Landwirtschaft hat die Energieindustrie den größten Methanausstoß. Er umfasst Emissionen aus Kohle, Öl, Erdgas und Biokraftstoffen. Bei der Produktion sowie entlang der Lieferketten entweichen häufig erhebliche Mengen Erdgas durch Leckagen sowie die bisher im Öl- und Erdgassektor gängigen Praktiken wie Flaring oder Venting. Die IEA schätzt, dass durch Abdichten von Lecks etwa 70 Prozent der derzeitigen Methanemissionen des Öl- und Gassektors eingespart werden können.

Leckagen finden

Bis zur Methanverordnung gab es keine bindenden Berichtspflichten zum Methanausstoß. Mit der EU-Methanverordnung sind Unternehmen nun gezwungen, ihren Umgang mit Methan drastisch zu ändern. Bisher wurden Inspektionen noch vorwiegend durch Begehungen durchgeführt. Nun müssen Wege gefunden werden, Leckagen schnell zu entdecken, zu messen und festzuhalten sowie zu reparieren. Satellitenmessungen sind vorgesehen, für die eigenen Messungen könnten fossile Unternehmen zukünftig ihre Infrastruktur mit Drohnen abfliegen lassen.

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Für einzelne Unternehmen ist es derzeit schwer hochzurechnen, wie viel Methan ihre Lieferketten emittieren, da zuvor nur mit Herstellerangaben gearbeitet wurde. Die IEA geht derzeit davon aus, dass Methanemissionen der Öl- und Erdgaswirtschaft um bis zu 80 Prozent unterschätzt werden. Auch die Stichproben der DUH zeigen, dass Methanleckagen gängig sind. In Zukunft soll es ein öffentlich einsehbares Transparenzregister geben, in dem Unternehmen ihren Methanausstoß sowie die Fortschritte bei der Reduktion festhalten. Mit Inkrafttreten der Methanverordnung muss dieses jedoch zunächst noch aufgebaut werden.

Lecks können teuer werden

Die neuen Grenzwerte für fossile Infrastruktur sind streng. Pipelines, die mehr als 300 Kilometer lang sind, dürfen einen Grenzwert von fünf Gramm Methan pro Stunde pro Kilometer nicht überschreiten. Dieser Grenzwert ist so gering, dass bereits kleinste Lecks gefunden, gemessen, und abgedichtet werden müssen. Routinemäßiges Flaring und Venting ist ab 2025 verboten, allerdings können in unvermeidbaren Fällen Ausnahmen gemacht werden. Bestehende Anlagen haben bis Anfang 2026 Zeit, die Anforderungen umzusetzen.

Verstöße können empfindlich sanktioniert werden. In der Verordnung ist vorgesehen, dass Strafen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollen. So können Betreiber verpflichtet werden, die Lecks zu schließen, mehr Kontrollen durchzuführen und bessere Systeme einzurichten, um die Infrastruktur zu überwachen. Aber auch die Veröffentlichung von Verstößen ist gestattet. Empfindliche Geldstrafen reichen bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens. In besonders schweren Fällen kann das Unternehmen verpflichtet werden, die Infrastruktur außer Betrieb zu nehmen.

Methane matters

Die Methanverordnung ist Teil der Gesetzesinitiative des Green Deals, durch den die EU bis 2050 Klimaneutralität erreichen will. Mit ihr setzt die EU ihr Versprechen auf der COP26 in Glasgow 2021 um, Methanemissionen zu regulieren. Rund 100 Länder hatten sich dem von EU und USA ausgearbeiteten Global Methane Pledge angeschlossen, darunter die Hälfte der 30 größten Verursacher von Methanemissionen. Ziel ist, Methanemissionen bis 2030 um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu 2020 zu verringern und verbindlich zu messen.

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Die DUH fordert eine nationale Methan-Strategie mit konkretem Reduktionszielen und Maßnahmen in allen Sektoren. Die Umsetzung der neuen EU-Methan-Verordnung in nationales Recht müsse über die EU-Vorgaben hinausgehen, da etwa Biogasanlagen dort bislang nicht berücksichtigt würden. Auch der Landwirtschaftssektor werde nicht erfasst. Auf der am Montag beginnenden COP29 in Baku wird die DUH unter anderem als Koordinator des internationalen NGO-Bündnisses Methane Matters Coalition zu Methan informieren. jb

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