Internationale KlimapolitikVölkerrecht verpflichtet zu Klimaschutz

Geerntete Kokosnüsse vor Palmen
IGH sieht völkerrechtliche Verpflichtung zu Klimaschutz (Bild: Getty Images / Unsplash+ Lizenz).

Der Internationale Gerichtshof definiert eine intakte Umwelt als Menschenrecht und Klimaschutz für Staaten als verpflichtend. Das Gutachten gilt als völkerrechtlicher Maßstab für zukünftige Klimaverfahren und die internationale Klimapolitik.

25.07.2025 – Der Internationale Gerichtshof (IGH) in den Haag hat festgestellt, dass eine lebenswerte Umwelt ein Menschenrecht und damit Klimaschutz für Staaten verpflichtend ist. Auch für die Folgen von hohen Emissionen bzw. ein Nichthandeln beim Klimaschutz könnten Staaten prinzipiell zur Rechenschaft gezogen werden. Das Gutachten ist rechtlich nicht bindend, gilt jedoch als völkerrechtlicher Maßstab für Klimaverfahren und internationale Klimapolitik.

Der Internationale Gerichtshof ist das wichtigste Rechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen. Auf eine Initiative des pazifischen Inselstaats Vanuatu hatte die UN-Vollversammlung den IGH im März 2023 beauftragt, ein Rechtsgutachten zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten im Hinblick auf den Klimawandel zu erstellen.  Die Inselstaaten im Pazifik sind besonders stark von der Klimakrise bedroht. Bei dem Verfahren, das über mehrere Monate ging, wurden mehr als 100 Staaten und Organisationen angehört. Das am vergangenen Mittwoch verlesene Gutachten wurde einstimmig beschlossen.

Klimaschutz ist Menschenrecht

Die Pflicht zum Klimaschutz leitete das Gericht dabei nicht nur von bestehenden Klimaschutzabkommen wie beispielsweise die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und das Pariser Klimaschutzübereinkommen ab, sondern auch vom Völkerrecht. Dabei erkannte das Gericht eine intakte Umwelt als Menschenrecht an.

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„Im Kern schafft der IGH eine mosaikartige Übersicht über Klimaschutzpflichten im Völkerrecht. Es werden aus zahlreichen Quellen – Umweltvölkerrecht, Klimavölkerrecht, Seevölkerrecht, Menschenrechte und Völkergewohnheitsrecht – Verpflichtungen gezogen, die sich gegenseitig ergänzen und beeinflussen“, erklärt Giacomo Sebis, Jurist und Researcher in der Abteilung Kreislaufwirtschaft, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.

Die Ableitung vom Völkerrecht bedeutet beispielsweise auch, dass kein Staat um Klimaschutz herumkommt – ein Austritt aus Klimaabkommen wie die USA ihn vollzogen hat, entbindet nicht von der Schutzpflicht. „Das vorliegende Gutachten ist nicht verbindlich – es stellt jedoch klar, wie die Rechtslage wohl aussähe, wenn die aufgeworfenen Fragen vor Gericht verhandelt würden. Dementsprechend hat es – ähnlich wie ein Urteil – eine Art Orientierung- oder Warnungsfunktion für Staaten. Das sorgt für eine gewisse Verhaltenssteuerung und kann dementsprechend Akteure wie Staaten und Unternehmen dazu bringen, ihr Verhalten anzupassen“, so Sebis.

Ein starkes Signal

Der IGH setze klare Maßstäbe für die Klimaschutzpflichten von Ländern, unterstreicht Carl-Friedrich Schleussner, Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin. „Staaten haben eine völkerrechtliche Verpflichtung, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Ziele das Pariser Abkommen zu erreichen. Diese Pflichten sind sehr weitreichend und gelten auch für die Regulierung des Privatsektors. Der IGH stellt klar, dass insbesondere die Erteilung von Lizenzen für die Exploration fossiler Energien sowie die Gewährung von Subventionen für fossile Brennstoffe eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen können. Das sollte sich auch die deutsche Bundesregierung zu Herzen nehmen. Gleichzeitig können Staaten für die Unterlassung von Klimaschutzmaßnahmen zur Rechenschaft gezogen werden. Das eröffnet die Möglichkeit, dass Staaten für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch das Versagen bei der Erfüllung ihrer Klimapflichten entstanden sind.“

Umwelt-, Klimaschutz-, und Menschenrechtsorganisationen bezeichnen das Urteil als Meilenstein und Handlungsaufforderung für Deutschland und die EU. „Den Haag hat das Ende der fossilen Energien eingeläutet“, kommentiert Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland.

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Klagen gegen das geänderte Klimaschutzgesetz

Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz entkernt, kritisieren Umweltverbände und streben Verfassungsbeschwerden an. Die Deutsche Umwelthilfe hat ihre Klage zum heutigen Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht.

Insbesondere die großen Wirtschaftsnationen müssten nun handeln und ihre Emissionen schnell und drastisch senken, kommentiert Nafkote Dabi, Leiterin für Klimapolitik bei Oxfam. Die NGO hatte die Pacific Islands Students Fighting Climate Change, die die Klage angestrebt hatten, seit 2022 unterstützt. „Dafür braucht es den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen sowie deutlich mehr finanzielle Unterstützung als bisher für die Länder des Globalen Südens, damit sie ihre Emissionen reduzieren und ihre Bevölkerung vor vergangenen und zukünftigen Schäden schützen können. Das ist kein Wunschzettel – das ist internationales Recht.“

Laura Schäfer, Bereichsleiterin für Internationale Klimapolitik bei Germanwatch, fordert einen effektiven Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz auf nationaler Ebene sowie insbesondere Maßnahmen zur Emissionsreduktion für Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft. Außerdem müsse die internationale Klimafinanzierung deutlich gestärkt werden - auch für den Umgang mit Verlusten und Schäden. Zudem brauche es einen klaren Mechanismus, um große Emittenten angemessen an den Kosten der Klimakrise zu beteiligen. „Das könnte zum Beispiel ein Klima-Fonds sein, in den fossile Unternehmen einzahlen, um mit dem Geld den Umgang mit Klimawandelfolgen zu finanzieren – wie er erst letztes Jahr in New York etabliert wurde. Spätestens zur nächsten Weltklimakonferenz in Brasilien (COP30) muss die Bundesregierung zeigen, dass sie bereit ist, ihrer rechtlichen und politischen Verantwortung gerecht zu werden.“ jb

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