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Umweltverbände klagen gegen Tagebau

Die Umweltverbände wollen mit einer Klage die neue Braunkohlegrube Nochten II verhindern. (Bild: Lausitzer Klima- und Energiecamp)
Die Umweltverbände wollen mit einer Klage die neue Braunkohlegrube Nochten II verhindern. (Bild: Lausitzer Klima- und Energiecamp)

Die Landesregierung Sachsen hat die Braunkohlegrube Nochten II bewilligt. Die Umweltverbände haben nun angekündigt, Klage einzureichen. Das Projekt sei nicht rechtssicher, so die Einschätzung der Umwelt- und Klimaschützer.

22.08.2014 – Die Umweltverbände BUND, Greenpeace und das Bündnis „Strukturwandel jetzt – Kein Nochten II“ klagen gegen den geplanten Tagebau Nochten II. Der vom schwedischen Kohlekonzern Vattenfall geplante Braunkohle-Tagebau sei klimapolitisch fatal und energiepolitisch überflüssig, das zeigten die Berechnungen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, so die Verbände. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Sachsen allerdings bewilligt die Braunkohlegrube, für die 1700 Menschen umgesiedelt werden müssten.

„Es ist unverantwortlich von Ministerpräsident Stanislaw Tillich, in Zeiten der Energiewende der Lausitz  Nochten II und damit weitere gesellschaftliche Kosten aufzubürden. Jedes Jahr ohne die klare Perspektive eines sozialverträglichen Ausstiegs aus der Braunkohle ist ein verlorenes Jahr für den dringend nötigen Strukturwandel“, sagt Ursula Eichendorff, Sprecherin des Bündnisses „Strukturwandel jetzt – Kein Nochten II“.

Prof. Dr. Felix Ekardt, Umweltrechtler und Vorsitzender des BUND Sachsen, erklärt: „Braunkohle ist entgegen der Ansicht der sächsischen Landesregierung keine Brückentechnologie der Energiewende. Braunkohle ist der klimaschädlichste aller Energieträger und kein guter Ersatz für russisches Gas. Energiespeicher, mehr Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz sind um Längen klimaverträglicher. Dazu hat der BUND ein Energie- und Klimakonzept für Sachsen entwickelt. Mit einem Rechtsgutachten, mit dessen Finanzierung der Solarenergie-Förderverein Deutschland unsere Klage unterstützt, zeigen wir ferner: Neue Braunkohletagebaue sind verfassungswidrig.“

Werden Vattenfalls Tagebaupläne genehmigt, wird in der Region bis weit über die Mitte des Jahrhunderts hinaus Braunkohle verstromt. Mit weiteren Tagebauen wie Nochten II wird Deutschland sein Ziel, bis zum Jahr 2020 den CO2-Ausstoß um 40 Prozent zu senken, nicht erreichen, so die Einschätzung von Greenpeace. Mehrere Studien hätten zudem inzwischen gezeigt, dass 100 Prozent Erneuerbare Energien bei Strom, Wärme und Treibstoff bis spätestens 2050 möglich seien. Zudem sei der Braunkohletagebau nicht wirtschaftlich, wenn man die teilweise gesellschaftlich getragenen Landschafts- und Gewässerfolgeschäden sowie die Klimafolgeschäden einbeziehe.

Die Klage zeigt, dass der Tagebau Nochten II noch längst nicht rechtssicher ist. Der Braunkohleplan, gegen den sich die Klage richtet, ist nur ein Schritt auf dem Weg zur Genehmigung des Tagebaus. Auch jeder weitere Schritt kann rechtlich angegriffen werden. „Es ist längst nicht ausgemacht, dass der Tagebau tatsächlich genehmigt wird“, sagt Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, die die Kläger vertritt. rr


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