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Die Meinung
05. Februar 2018

Bürgerenergie gehört nicht in die Ausschreibungen

Die Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land haben 2017 große Verwerfungen im Markt verursacht. Die Politik hat zwar Maßnahmen in Aussicht gestellt um den drohenden Einbruch zu vermeiden – doch unklar bleibt, welche Rolle die „echte“ Bürgerenergie künftig noch spielen kann. Lösungsvorschlag: Bürgerenergie neu definieren und von Ausschreibungen ausnehmen.

Dr. Tim Loppe, Pressesprecher NATURSTROM AG

Dr. Tim Loppe, Pressesprecher NATURSTROM AG
Dr. Tim Loppe ist Pressesprecher der NATURSTROM AG.
Dr. Tim Loppe ist Pressesprecher der NATURSTROM AG. (Foto: NATURSTROM AG)

05.02.2018 – In den drei Ausschreibungsrunden 2017 gingen fast alle Zuschläge an Bürgerenergie-Gesellschaften. Ein Grund zum Jubeln? Leider nicht. Spätestens seit der zweiten Auktionsrunde war klar, dass die Ausnahmen für Bürgerenergie und deren Definition die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers drastisch verfehlen. Denn bei den allermeisten Bürgerenergie-Projekten muss vermutet werden, dass es sich nicht um Vorhaben etablierter lokaler Initiativen handelt, gegründet von engagierten Privatpersonen, sondern um reguläre Projekte professioneller Entwickler. Diese haben ihre Projekte kurzfristig in Bürgerenergie-Projekte umgestaltet, indem sie mit Landeigentümern und Mitarbeitern eigene Gesellschaften gründeten, welche die gesetzliche Definition von Bürgerenergie erfüllen.

Massive Fehlentwicklungen in 2017

Sinn dieses Manövers: Die Projektentwickler kommen somit in den Genuss attraktiver Ausnahmeregelungen. Die beiden wichtigsten: Bürgerenergie-Gesellschaften konnten sich bislang ohne Baugenehmigung an den Ausschreibungen beteiligen. Und sie haben deutlich mehr Zeit für die Realisierung ihrer Projekte, bevor eine Strafzahlung fällig wird.

Für den weiteren Ausbau der Windenergie droht somit ab 2019 ein Fadenriss, denn ob und wann die aktuell bezuschlagten Projekte realisiert werden, steht in den Sternen. Die niedrigen Gebote, mit denen sich die Projektentwickler die Zuschläge gesichert haben, basieren nämlich auf einer Wette. Die Projektierer setzen darauf, die lange Realisierungsfrist von Bürgerenergie-Projekten komplett auszureizen – und somit neue, leistungsstärkere Windräder einsetzen zu können, die heute noch gar nicht verfügbar sind. Der Technologie Fortschritt der nächsten Jahre wurde also bereits optimistisch in die Gebote eingepreist. Ob dieser Fortschritt im nötigen Maße stattfindet – und ob dann all die bezuschlagten vorgeblichen Bürgerenergie-Projekte tatsächlich eine Baugenehmigung erhalten – bleibt indes ungewiss. Sicher ist nur: Gebaut werden diese Anlagen so spät wie möglich. Die ersten Windrad-Hersteller hatten aufgrund der unsicheren Auftragslage bereit 2017 Kündigungen eingeleitet.

Kurzfristige Änderungen werden angepackt

Um den größten Schaden abzuwenden, müssen kurzfristig zusätzliche Kapazitäten unter Projekten mit vorliegender Genehmigung ausgeschrieben werden – da sind sich Politik und Branche einig. Denn Zuschläge für genehmigte Projekte, die schnell gebaut werden können, könnten die drohende Zubaulücke zumindest teilweise schließen und den Ausbaupfad wieder planbarer machen. Der Bundesrat hat daher am 2. Februar beschlossen, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des EEG in den Bundestag einzubringen. Die Länderkammer schlägt vor, die Privilegien für Bürgerenergie-Gesellschaften bis einschließlich zum ersten Halbjahr 2019 aussetzen. Zudem soll das ausgeschriebene Volumen in diesem Jahr um 1.400 MW aufgestockt werden. Ähnliche Überlegungen fanden sich bereits in den Sondierungsergebnissen von Union und SPD. Den Plänen müssen allerdings nun auch bald Taten folgen.

Gehandelt hat bereits die Bundesnetzagentur. Sie gab Ende November bekannt, dass sie den Höchstwert für Gebote in den Ausschreibungen 2018 nach oben korrigiert und auf 6,3 Cent pro kWh festsetzt. Im Normalfall orientiert sich die Höchstgrenze an den bezuschlagten Geboten der drei vorangegangenen Ausschreibungen – aufgrund der Verzerrungen bei den 2017er-Ausschreibungen läge sie somit bei rund 5 Cent und somit dermaßen niedrig, dass sie für Projekte mit Genehmigung kaum erreichbar ist.

Wer denkt an die echte Bürgerenergie?

Über diese kurzfristig notwenigen Maßnahmen hinaus sind weitreichende Änderungen zwingend – vor allem, um den lokalen Initiativen, die teils seit vielen Jahren bestehen, eine Aussicht auf Erfolg zu verschaffen. Denn im Zuge der aktuellen Rettungsmaßnahmen drohen die Belange der „echten“ Bürgerenergie unterzugehen. Heißt also: Die Akteure der Bürgerenergie-Bewegung müssen sich auf anderem Wege als bislang am Windenergie-Ausbau beteiligen können. Bürgerenergie gehört anders definiert – und von den Ausschreibungen ausgenommen.

Ein einfach zu handhabendes, zusätzliches Differenzierungskriterium ist die Projektgröße. Denn kleinere Projekte im regionalen Zusammenhang sind für große Player uninteressant. Vorhaben mit einer Leistung von weniger als 10 MW von Gesellschaften, an denen mehrheitlich Bürger beteiligt sind, dürfen nicht den Ausschreibungen unterworfen werden. Eine solche sogenannte De-minimis-Regelung wird von der EU-Kommission ausdrücklich gebilligt, das hat Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bereits Anfang 2016 klarstellt.

Die Vergütung der unter die De-minimis-Regelung fallenden Projekte könnte dem Ergebnis der jeweils letzten Ausschreibungsrunde zuzüglich eines minimalen Aufschlags aufgrund der geringen Projektgröße entsprechen. Somit würde die Vergütung von Bürgerenergie-Projekten weiterhin im Markt bestimmt und wäre nicht vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Akteursvielfalt wäre gesichert, die Ausschreibungen könnten ohne Ausnahmeregelungen durchgeführt werden und wären somit für Politik und Branche im Ergebnis planbarer.

Dr. Tim Loppe ist Pressesprecher der NATURSTROM AG.




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