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Die Meinung
28. Oktober 2020

Drama um die EU-Agrarpolitik: Systemwechsel? Von wegen!

Die EU-Agrarpolitik mit ihrem milliardenschweren Budget soll zukünftig zum Green Deal beitragen. Die von Julia Klöckner als Meilenstein postulierte Einigung des EU-Agrarrats wird eher zur Rolle rückwärts in Sachen Umwelt- und Klimaambition. Auch das EU-Parlament bleibt in seiner Positionierung erschreckend rückwärtsgewandt.

Angelika Lischka, Referentin für EU-Agrarpolitik, NABU-Bundesverband

Angelika Lischka, Referentin für EU-Agrarpolitik, NABU-Bundesverband
Foto: NABU

28.10.2020 – Wie oft Julia Klöckner in den letzten Tagen die Wörter „Systemwechsel“ und „Meilenstein“ wiederholt hat, kann wohl niemand mehr zählen. Sie versucht damit ihren nach harten Verhandlungen im EU-Agrarrat erzielten Kompromiss für die zukünftige „Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)“ als Erfolg darzustellen. Ihr Hauptargument dafür ist, dass zukünftig 20 Prozent der Gelder für das neue Instrument „Eco-Schemes“ verwendet werden sollen. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch schnell klar, dass der angebliche Systemwechsel keinen signifikanten Unterschied zum Status quo bedeuten würde – in Zeiten von großen Umweltherausforderungen grenzt dies an Realitätsverweigerung und ist schlicht nicht genug Leistung für den größten Posten im EU-Haushalt.

Es ist der deutschen Ratspräsidentschaft in weiten Teilen nicht gelungen, EU-weit einheitliche Bedingungen zu schaffen. Die enormen Wahlmöglichkeiten der Mitgliedstaaten werden zu genau dem Rennen um die niedrigsten Umweltstandards führen, vor dem die Umweltverbände bereits seit der Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags im Juni 2018 gewarnt haben.

Schönrechnen bei der Klimaquote

Die Kommission deklarierte vor allem die größtenteils ohne nennenswerte Umweltauflagen ausgeschütteten Direktzahlungen als zu 40 Prozent klimafreundlich. Der Rat ändert nichts an dieser erfundenen pauschalen Klimaquote von 40 Prozent der GAP-Gelder. Für den tatsächlichen Klimabeitrag fehlen entsprechende Nachweise jedoch vollkommen.

Neues Instrument Eco-Schemes wird nicht ausreichend genutzt

Das Mindestbudget von lediglich 20 Prozent für Eco-Schemes soll mit einer unverbindlichen „Lernphase“ von zwei Jahren eingeführt werden, in der das nicht für Eco-Schemes ausgegebene Geld wieder als Pauschalzahlung verwendet werden kann oder – und nur wenn die Mitgliedsstaaten dies möchten – in die zweite Säule transferiert werden für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen oder andere Investitionen. Damit wird die Motivation, attraktive Programme für die Landwirte zu schaffen, weiter verringert. Erst ab 2025 gilt tatsächlich das 20 Prozent Mindestbudget für die Eco-Schemes. Zur Qualität und Ausgestaltung dieser Eco-Schemes macht der Rat jedoch keinerlei Vorgaben, sondern überlässt sie allein der Planung der Mitgliedsstaaten.

Grundanforderungen für die Direktzahlungen: Alles beim Alten – oder noch mehr Ausnahmen

Im Vergleich zum Vorschlag der Kommission schwächt die Ratsposition die grundlegenden Anforderungen an die Direktzahlungen („Konditionalität“) erheblich. Es werden zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, einige Begünstigte von den Anforderungen der Konditionalität auszunehmen (z. B. basierend auf der Betriebsgröße oder Regionen).

Beispiele hierfür sind in den Standards für den „Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“ zu finden:

GLÖZ 2: Schutz von Mooren und Feuchtgebieten: aus „angemessener“ Schutz von Mooren wird „Mindestschutz“, dieser soll erst ab 2025 gelten. Für den Klimaschutz in der Landwirtschaft ist dies brandgefährlich. Zwar machen entwässerte Moore nur 3 Prozent der EU-Landfläche aus, sind jedoch für 25 Prozent der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen und 5 Prozent aller Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich.

GLÖZ 9: Die Mitgliedstaaten haben die Wahl zwischen der Einführung von 3 Prozent nicht-produktiver Fläche ODER 5 Prozent fake-nicht-produktiver Fläche, d.h. es dürfen weiterhin Zwischenfrüchte und Eiweißpflanzen angerechnet werden, die aber leider für die Artenvielfalt keine Fortschritte bringen. Welche Optionen wohl die meisten Mitgliedstaaten wählen werden, ist leider nicht schwer zu erraten. Somit stellt dies keinerlei Verbesserung zum Status quo (Greening) dar und eine Abschwächung im Vergleich zum Vorschlag der Kommission. Dieses Ergebnis ist besonders bedenklich, da Umweltverbände, untermauert von zahlreichen wissenschaftlichen Studien, mindestens 10 Prozent Fläche für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft fordern und auch die Biodiversitätsstrategie der EU die 10 Prozent als Zielwert ausgibt.

Tricksereien auch beim geringen Umwelt- und Klimabudget in der zweiten Säule

Schon die Kommission schlug mit 30 Prozent einen schwachen Ansatz für ein Mindestbudget für Umwelt und Klima in der zweiten Säule vor. Der Rat möchte zu diesem Mindestbudget nun wieder die „Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete (ANC)“ anrechenbar machen, die jedoch erwiesenermaßen in den seltensten Fällen eine direkte Umweltwirkung haben. ANC repräsentieren ca. 16 Prozent des zweite Säule-Budgets und bis zu 40 Prozent des Umweltmindestbudgets in der zweiten Säule. Dies bedeutet, dass ein großer Teil des Umweltbudgets durch eine Maßnahme ohne Umweltziele bereits aufgebraucht wird. Für echte Naturschutzmaßnahmen bleibt dann weiterhin viel zu wenig Geld übrig.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beschlüsse des Rats der Agrarminister*innen nicht nur unambitioniert sind, sie schwächen sogar systematisch den Green Deal der EU-Kommission, indem sie gegen die Farm-to-Fork-Strategie und die Biodiversitätsstrategie arbeiten.

Auch die Position des EU-Parlaments zur GAP entschied sich letzten Freitag

Bereits am Dienstagabend hatten die Abgeordneten mit großer Mehrheit die völlig unzureichenden Kompromisstexte der großen Koalition aus EVP, S&D und Renew durchgewunken, in den darauffolgenden Tagen fielen weitere wichtige Anträge durch, welche die GAP mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens sowie dem European Green Deal verzahnt hätten. Durch kurzfristige Änderungen der Abstimmungszeiten und fehlende Übersetzungen wurde zudem soviel Chaos erzeugt, dass politische Gruppen zum Teil falsch abstimmten und etwa unbeabsichtigt gegen verbindlichen Klimaschutz votierten. Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen hatte noch versucht unter dem Slogan #VoteThisCAPdown in den sozialen Medien die Abgeordneten zu lobbyieren den umweltpolitischen Kahlschlag abzulehnen – leider jedoch ohne Erfolg.

Auch für den Agrarsektor ist dies kein gutes Ergebnis, hängt doch langfristig die Produktion unserer Nahrungsmittel direkt von einer intakten Umwelt ab. Bodenerosion, Dürreeffekte, Hitzewellen, Bestäubungsverluste usw. schwächen die Betriebe bereits jetzt – dies wird sich durch Klimakrise und Biodiversitätsverluste zukünftig wohl leider noch weiter verschärfen.

Wann der Rat seine Position mit dem Parlament und der Kommission im Trilog final aushandeln muss, lässt sich derzeit noch nicht sagen, da die Prozesse in Brüssel durch die Covid-Pandemie derzeit schwer planbar sind. Es scheint jedoch, dass die CDU-Kollegen Julia Klöckner für den Rat und Peter Jahr als Verhandlungsführer des Parlaments, es eilig haben ihre rückwärtsgewandten Postionen festzuzurren.

Jetzt muss Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen endlich einsehen, dass der gegenwärtige GAP-Vorschlag mit ihrem Green Deal und einer zukunftsfähigen Politik nicht in Einklang zu bringen ist. Sie hätte jederzeit die Möglichkeit den GAP-Vorschlag zurückzuziehen und stattdessen einen neuen Vorschlag erarbeiten zu lassen.

Angelika Lischka beschäftigt sich seit 2015 für den NABU-Bundesverband als Referentin für EU-Agrarpolitik mit den naturschutzpolitischen Aspekten der Landwirtschaft.




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