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Die Meinung
12. Oktober 2020

Klares Votum für ein Lieferkettengesetz

Unternehmen sind für ihre Lieferketten verantwortlich und müssen auch dafür haftbar gemacht werden. Jüngste Beispiele von deutschen Unternehmen zeigen, wie die gesellschaftlichen Kosten durch unethisches Wirtschaften in die Höhe getrieben werden – mit gravierenden Auswirkungen auf das Gütemerkmal „Made in Germany“.

Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführung UnternehmensGrün e.V.

Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführung UnternehmensGrün e.V.
Dr Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün
Foto: Jörg Farys / © UnternehmensGrün

12.10.2020 – In Schönwetter-Reden der Industrieverbände geht es gerne mal um „unternehmerische Verantwortung“ oder um den Kodex des „ehrbaren Kaufmanns“. Wenn es aber um verbindliche Regelungen für unser Wirtschaften geht, ist damit ganz schnell Schluss. So warnen aktuell Lobbyisten vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) vor Verantwortung, nämlich vor mehr Verantwortung für die Lieferkette. BDI, BDA und DIHK wollen nur direkte Zulieferer einbeziehen und Geschäfte in Ländern außer Acht lassen, mit denen die Europäische Union Handelsabkommen abgeschlossen hat – so würde das Lieferkettengesetz lediglich 280 Unternehmen in Deutschland betreffen.

Um die Einführung eines Lieferkettengesetzes wird heftig gestritten. Dabei fordern selbst konservative Konzerne und Unternehmen die Einführung eines solchen Gesetzes, damit endlich ein level playing field geschaffen wird: Tchibo, Nestlé, Kik, REWE, Primark, Hapag Loyd – sie alle fordern vom Bundeswirtschaftsminister seine Blockadehaltung aufzugeben.

Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen erwarten von allen Unternehmen die Achtung der Menschenrechte. Sorgfaltspflichten gelten für die ganze Wertschöpfungskette. Ein Ausschluss von bestimmten Regionen oder der Ausschluss von Schadensersatzklagen der Betroffenen würde den UN-Leitprinzipien widersprechen. Und Appelle, Transparenz, internationale Normen und Richtlinien (auch solche der ILO, UNO und OECD) – alles wichtige Initiativen und Ansätze – sind kein Ersatz für einklagbare Rechte und die direkte Verantwortung für Schäden in der Lieferkette.

Die Coronakrise hat erneut die Verletzlichkeit der Schwächsten in der Lieferkette gezeigt – und die Notwendigkeit, Lieferbeziehungen verantwortungsbewusst und resilient zu gestalten. Das Lieferkettengesetz sollte für alle Unternehmen gelten, die Menschenrechtsrisiken in ihrer Wertschöpfungskette haben. Dies ist ein globales Gebot, da Missstände nicht nur in weit entfernten Lieferketten wie in der Textilindustrie in Bangladesch oder beim Rohstoffabbau in der DR Kongo zu finden sind, sondern auch im Obst- und Gemüseanbau Südeuropas oder etwa in deutschen Schlachthöfen.

Die Regelungen können sich an den risikobasierten Ansätzen der größeren Unternehmen orientieren, die diese teilweise bereits jetzt umsetzen. Kleinere Unternehmen sollten mehr Zeit für die Umsetzung bekommen und – wenn möglich – eine beratende und/oder finanzielle Unterstützung für die Phase der Implementierung. Die großen Unternehmen sollten ein Eigeninteresse haben, hier beispielsweise im Rahmen von Collective Impact Initiativen gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, da sie darauf angewiesen sind, dass auch kleinere Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen können.

Kontrolle und Sanktionen

Schadensersatz und Entschädigungsansprüche sollten von NGOs, Gewerkschaften und auch einzelnen Arbeitnehmern vor deutschen Gerichten eingeklagt werden können. Leitlinie für die Haftung ist die Frage, ob das Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Dies entscheidet darüber, ob Entschädigung gezahlt werden muss. Die Kontrolle der Einhaltung der Sorgfaltspflicht sollte durch eine Behörde vorgenommen werden, wie im Eckpunktepapier von BMZ und BMAS vorgeschlagen.

Deutschlands Einfluss auf globale Lieferkettenethik

Verantwortung für die Lieferkette übt nicht nur Druck auf Unternehmen in diesen Ländern aus, sondern hat auch eine Bedeutung für deren Gesellschaften. Denn darin liegt die Chance, emanzipatorische Entwicklungen von Frauen, Kleinbauern und anderen Gruppen zu stärken. Vor allem Deutschland ist hier gefragt, da Deutschland in vielen Rohstoff-Lieferketten mit seinen großen Herstellerunternehmen zu den fünf größten Abnehmerländern weltweit zählt. Dadurch nimmt Deutschland einen bedeutenden Einfluss auf die globale Lieferkettenethik – dieser Verantwortung sollte sich auch die Bundesregierung stellen.

Stellungnahme von UnternehmensGrün für ein Lieferkettengesetz.
Erklärung von 70 Unternehmen für ein Lieferkettengesetz finden Sie hier.
Zur Untersuchung „Wirtschaftslobby“ der Initiative Lieferkettengesetz.


Dr. Katharina Reuter setzt sich als Geschäftsführerin des Wirtschaftsverbands UnternehmensGrün für eine enkeltaugliche Wirtschaft ein. Sie engagierte sich zunächst in Lehre und Forschung, dann im Stiftungs- und Verbandsbereich für die Nachhaltigkeit. Die Agrarökonomin ist Mitbegründerin von Ecopreneur.eu (European Sustainable Business Federation) und Co-Initiatorin von Entrepreneurs For Future. Ehrenamtlich engagiert sich Reuter im Aufsichtsrat der Regionalwert AG Berlin-Brandenburg.

 




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