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Die Meinung
27. Juli 2015

Öko trifft regional

Viele Stadtwerke setzen auf lokale Verbundenheit. Stromprodukte, die Regionalität und Ökologie verbinden, bieten neue Chancen. Denn mehrere Umfragen, wie zuletzt das Energiewendebarometer des DIHK, zeigen: Es besteht reges Interesse an heimischem Ökostrom.

Dr. Thomas E. BanningVorstandsvorsitzender NATURSTROM AG

Dr. Thomas E. BanningVorstandsvorsitzender NATURSTROM AG
Dr. Thomas E. Banning ist Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG und Vorstandsvorsitzender des Bündnis Bürgerenergie (BBEn). (Bild: © NATURSTROM AG)
Dr. Thomas E. Banning ist Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG und Vorstandsvorsitzender des Bündnis Bürgerenergie (BBEn). (Bild: © NATURSTROM AG)

27.07.2015 – Der Wettbewerb im Strommarkt wird seit Jahren härter. Je Postleitzahlengebiet stehen im Schnitt 153 Anbieter zur Auswahl, insgesamt mehr als 1.100 Stromversorger in Deutschland buhlen um die Gunst der Kunden. Zugleich werden Preisvergleichsportale immer populärer. Sie zeigen den Verbrauchern mit wenigen Klicks enorme Sparpotenziale auf und setzen somit die Grundversorger unter Druck. Energieversorger, die Strom wie in früheren Zeiten einzig als Convenience-Produkt ohne Want-Appeal betrachten, bekommen daher über kurz oder lang Probleme. Es gibt immer einen Discounter, der günstiger liefert.

Die Stadtwerke haben auf diese Entwicklung reagiert, indem sie ihre lokale Verbundenheit als Alleinstellungsmerkmal in den Fokus rücken: ein gut sichtbares Servicebüro in der Einkaufszone, Kultur- und Sportsponsoring, Marken- und Tarifnamen mit Lokalbezug. Damit fahren die Stadtwerke in aller Regel gut, die Strategie ist aber auch irgendwann ausgereizt.

Mit Ökostromprodukten konnten Lokalversorger dagegen bislang weniger punkten – und dass trotz des großen Interesses, das Verbraucher spätestens seit Fukushima für Grünstromtarife entwickelt haben. Je nach Statistik bezogen zum Jahresende 2013 zwischen sechs und acht Millionen Haushalte und Unternehmen Ökostrom. Viele dieser Kunden sind in den letzten Jahren zu den bundesweiten Qualitäts-Ökostromern oder – auch wenn damit kein Nutzen für die Energiewende verbunden ist – zu Öko-Discountern gewechselt. Die meisten Stadtwerke haben zwar mittlerweile Ökostromtarife im Angebot. Doch gerade die Stärke der lokalen Versorger – der Bezug zu ihrer Region – kommt bei diesen Produkten zu kurz. In aller Regel handelt es sich um anonymen Börsenstrom, garniert mit einem Herkunftsnachweis aus norwegischer Wasserkraft. Solche Retorten-Tarife nutzen weder der Energiewende, noch schärfen sie das Profil der Lokalversorger.

Die Vielzahl dieser austauschbar-seichten Öko-Tarife ist allerdings kein Wunder, denn gegenwärtig wird der EEG-Strom und somit der Großteil des in Deutschland erzeugten Ökostroms von den Übertragungsnetzbetreibern oder Direktvermarktungsdienstleistern über die Strombörse anonymisiert weiterverkauft. Aufgrund des Doppelvermarktungsverbots steht er damit für die gezielte Nachfrage der Stromkunden nicht zur Verfügung. Dabei belegen mehrere Umfragen ein reges Interesse an heimischem Ökostrom – auch bei Unternehmen, wie zuletzt das Energiewendebarometer des DIHK zeigte.

Ausgerechnet im Zuge der letzten EEG-Novelle wurde mit dem sogenannten Grünstromprivileg das einzige Instrument gestrichen, um Endkunden mit Strom zu einem hohen Anteil direkt aus EEG-Anlagen zu versorgen – bislang ersatzlos. Aufgrund seiner Konstruktionsweise hatte das Grünstromprivileg allerdings einen zementierten Nischenstatus, begünstigte die Nutzung der Kraftwerke mit der günstigsten EEG-Vergütung wie Klär- und Deponiegas und alte Windparks an Küstenstandorten als Lieferantenanlagen und war allein schon deshalb für die allermeisten Anbieter und somit auch für Stadtwerke kaum handhabbar. Obwohl es so vorteilhaft wäre für ein Stadt- oder Gemeindewerk, „Ökostrom von hier“ anbieten zu können.

Deswegen brauchen wir wieder einen zusätzlichen, im EEG definierten Vermarktungsweg für Ökostrom, der eine transparente Belieferung von Endverbrauchern mit hiesigem Wind- oder Solarstrom ermöglicht.

Von solch einem zusätzlichen Vermarktungsweg profitieren alle:

  • Energieversorger können mit neuartigen Ökostromtarifen qualitative und regionale Akzente setzen.
  • Betreibern von Öko-Kraftwerken eröffnet sich ein neuer Vermarktungsweg jenseits der klassischen EEG-Einspeisung.
  • Endverbraucher erhalten nachvollziehbare Ökostromprodukte mit echtem Energiewende-Mehrwert.

Gemeinsam mit anderen Ökostromanbietern hat die NATURSTROM AG hierzu einen Vorschlag entwickelt, der mittlerweile von mehr als 30 Verbänden und Unternehmen der Energiebranche mitgetragen wird: das Grünstrom-Markt-Modell. Es bietet die genannten Vorteile, ist kostenneutral für das EEG-System und EU-rechtskonform.

Die Grundidee des Modells: Stromversorger können wählen, den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung in Deutschland entweder durch die Zahlung der EEG-Umlage oder durch den direkten Einkauf von Strom aus EEG-Anlagen voranzubringen. Statt also den EEG-Strom durch die Übertragungsnetzbetreiber oder die Direktvermarkter am Spotmarkt verkaufen zu lassen und über die EEG-Umlage die Differenz zwischen der Vergütung an die EEG-Anlagen und dem Spotmarkterlös zu finanzieren, bekommen sie die Wahlmöglichkeit, „ihren Anteil“ am EEG-Strom direkt und ohne Förderung durch das EEG-Umlagesystem von Anlagenbetreibern einzukaufen. Damit dabei keine Rosinenpickerei mit kostengünstigen oder einfach zu handhabenden EEG-Anlagen betrieben werden kann, muss der Energieversorger im gleichen Ausmaß Strom aus EEG-Anlagen einkaufen wie er andernfalls über das EEG-Umlagesystem zu tragen hätte. Das bedeutet, dass er einerseits auf Jahresbasis bezogen auf den von ihm versorgten, voll umlagepflichtigen Letztverbrauch die gleichen Anteile an Strom aus EEG-Anlagen insgesamt (2015: 44,23 %) und an Strom aus Wind und Sonne (2015: 31,31 %) einkaufen muss, wie insgesamt über das EEG-System gefördert werden. Andererseits muss er zur Erfüllung der Mindestanteile Strom einsetzen, der im Durchschnitt einen Vergütungsanspruch nach dem EEG (anzulegender Wert) aufweist, der mindestens so hoch ist, wie die durchschnittlichen Kosten des EEG-Stroms insgesamt (2015: 16,25 ct/kWh). Die letztgenannte Bedingung wird dadurch erfüllt, dass die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert des angerechneten Stroms und den durchschnittlichen Kosten des EEG-Stroms zwischen dem Stromanbieter und dem EEG-Konto verrechnet wird. Vermarktet ein Stromanbieter ein Portfolio, das einen anzulegenden Wert unterhalb der durchschnittlichen EEG-Kosten hat, muss er die Differenz an das EEG-Konto bezahlen. Umgekehrt bekommt er die Differenz erstattet, wenn er ein Portfolio vermarktet, das teurer ist. Die genannten Anteile und die Durchschnittskosten des EEG-Stroms ergeben sich aus der Berechnung der EEG-Umlage durch die Übertragungsnetzbetreiber, die jeweils im Oktober für das Folgejahr veröffentlicht wird. Sie gelten ebenso wie die EEG-Umlage für ein Jahr.

Für Strommengen, die auf Viertelstundenbasis den Lastgang des versorgten, voll umlagepflichtigen Letztverbrauchs überschreiten, muss zusätzlich eine Integrationszahlung in Höhe von 2 ct/kWh an das EEG-Konto entrichten werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Energieversorger den Strom zur Erfüllung der Mindestanteile kontinuierlich über ein ganzes Jahr einkauft. Zudem ist es ein Anreiz, den fluktuierenden Ökostrom möglichst gut in das eigene Vertriebsportfolio zu integrieren – durch Prognoseoptimierungen, Lastmanagement zusammen mit flexiblen Gewerbekunden oder perspektivisch Investitionen in Speichertechnologien.

Da die Anlagenbetreiber für den Strom keine Zahlungen aus dem EEG-Umlagesystem und damit keine Förderung erhalten, dürfen sie für ihn vom Umweltbundesamt Herkunftsnachweise ausstellen lassen und ihn als Strom aus Erneuerbaren Energien verkaufen. Stromversorger, die sich für das Modell entscheiden, können hierdurch ihre Bezugsquellen konkret ausweisen. Sie müssen zudem für den Stromabsatz an nicht privilegierte Kunden keine EEG-Umlage abführen, weil sie über den direkten Einkauf des EEG-Stroms hinsichtlich der Mengen und Kosten den gleichen Beitrag zur Förderung von EEG-Strom leisten, wie Versorger, die EEG-Umlage bezahlen.

Möglich ist die Einführung einer solchen „echten Direktvermarktung“, da eine entsprechende Verordnungsermächtigung auf Druck engagierter Parlamentarier noch in letzter Sekunde ins EEG 2014 aufgenommen wurde. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beschäftigt sich aktuell mit diesem Thema, findet aber immer wieder Wege, das vorgeschlagene Grünstrom-Markt-Modell – oder auch eine andere, ähnlich effektive Form der Direktvermarktung – nicht realisieren zu wollen. Die zuständige Abteilung im Ministerium verfolgt das Weltbild eines europaweit einheitlichen Strommarktes ohne jegliche Differenzierung nach Qualität oder regionaler Herkunft. Was für Stadt- und Gemeindewerke genauso der falsche Weg ist für Ökostromanbieter und Energiegenossenschaften.

Doch aus den Regierungsfraktionen mehren sich die positiven Zeichen. So heißt es in der Beschlussfassung der Klausurtagung der Koalitionsspitzen von Union und SPD vom April in Göttingen: „Als Alternative zur Direktvermarktung sollen – wie im EEG 2014 angelegt – Grünstrommarktmodelle geprüft und unter den im EEG geregelten Voraussetzungen eingeführt werden.“ Noch vor der parlamentarischen Sommerpause hätte nach dem Wunsch der Parlamentarier eine Entscheidung darüber fallen sollen, ob und wie das BMWi vor der nächsten Novelle ein solches Vermarktungsmodell per Verordnung ins Gesetz integriert.

Kommt im weiteren Jahresverlauf oder spätestens zum Jahreswechsel eine solche Verordnung, böte dies Stadtwerken die Chance, sich mit glaubwürdigen, transparenten und unverwechselbaren Regional-Ökostromtarifen zu positionieren. Dabei bietet sich die Umsetzung solcher Tarife in einem Stadtwerkeverbund oder gemeinsam mit einem Ökostromanbieter wie NATURSTROM an. Denn gerade bei der Integration schwankenden EEG-Stroms kann das Know-how eines Spezialisten hilfreich sein.

Insbesondere im ländlichen Raum, wo anders als in den Ballungsgebieten Windparks, Biogasanlagen oder Solarparks im Alltag sichtbar sind, verbindet sich mit Regional-Ökostromtarifen die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger auf breiter Front an der Energiewende teilhaben zu lassen. Tarife mit „Ökostrom von hier“ können die Akzeptanz der Energiewende und des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren vor Ort steigern und dazu beitragen, Strom als Produkt zu emotionalisieren. Lokalversorger können ihre eigenen Photovoltaikanlagen oder Windparks gegenüber den eigenen Kunden aktiv vermarkten und somit erstmals Ökostromerzeugung und Stromvertrieb verschränken. Wobei natürlich auch die Vermarktung von lokalen Öko-Kraftwerken im Fremdbesitz über solch einen Tarif möglich ist. So könnten beispielsweise Gemeindewerke den Strom aus lokalen Bürgerwindparks weitervermarkten und die Kundenbindung weiter steigern.

Dr. Thomas E. Banning ist Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG und Vorstandsvorsitzender des Bündnis Bürgerenergie (BBEn).




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