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Die Meinung
16. März 2015

Regionale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

Der Ausbau der Windenergie geht zwar voran, dennoch ist bei der regionalen Akzeptanz von Windparkprojekten teilweise Ernüchterung eingetreten. Mit der Umstellung auf ein Ausschreibungssystem wird das nicht besser. Gesetzesänderungen sind notwendig, um die Windenergie vor Ort für alle Beteiligten attraktiver zu machen.

Peter AhmelsLeiter Energie und KlimaschutzDeutsche Umwelthilfe e.V.

Peter AhmelsLeiter Energie und KlimaschutzDeutsche Umwelthilfe e.V.
Peter Ahmels , Leiter Energie und Klimaschutz Deutsche Umwelthilfe e.V. (Foto: © DUH)
Peter Ahmels , Leiter Energie und Klimaschutz Deutsche Umwelthilfe e.V. (Foto: © DUH)

16.03.2015 – Häufiger Grund der Ernüchterung: Vielfach wurden die in Aussicht gestellten Gewerbesteuereinnahmen durch die Windanlagen auch nach der Investitionsphase nicht realisiert. Das hing nicht nur mit weniger guten Windverhältnissen der letzten Jahre  zusammen, sondern auch mit der finanziellen Gestaltung der Projekte. Durch einen Weiterverkauf der Projekte vor Ablauf der 20-jährigen EEG-Laufzeit fällt die Gewerbesteuer praktisch weg.

Das hat vielfach zu stark sinkender Akzeptanz gegenüber Nachfolge- und Neubauprojekten besonders dort geführt, wo neben fehlender Gewerbesteuer auch sonst keinerlei lokale Wertschöpfung stattgefunden hat. Eine Veränderung des Wohnumfeldes ohne einen geringsten Nutzen ist für viele Bürger nicht mehr akzeptabel: Sie akzeptieren keinen weiteren Ausbau.

Durch die Umstellung der Förderung  der Erneuerbaren Energie auf eine Ausschreibungssystem wird dieses Problem wahrscheinlich noch größer: Lokale Akteure und damit lokale Wertschöpfung kommen dabei vermutlich noch schwerer zum Zug.

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung mit diesem Problem befasst und verschiedene innovative Vorschläge entwickelt:
Bei der Genehmigung von neuen Windparks wird ein Zielabweichungsverfahren angewendet. Bestehende Regionalpläne werden dabei grundsätzlich nicht angetastet. Für eine Neugenehmigung müssen aber Interessen des Allgemeinwohls beachtet werden. Damit können besondere Auflagen für das neue Projekt verbunden werden, wie z.B. die Beteiligungsverhältnisse. Hier wird dann eine Beteiligung der Kommune oder lokaler Zweckverbände verankert.

Eine andere Möglichkeit für lokale Wertschöpfung soll durch das sogenannte Kombinationsmodell geschaffen werden. Es besteht aus dem Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetz, was für jede neue Windenergieanlage die Pflicht zur Beteiligung der Nachbarn beinhaltet. Außerdem wird das Landesplanungsgesetz geändert, der Grundsatz „finanzielle Teilhabe ist vorzusehen“ wird eingefügt. Die Beteiligungspflicht wird gleichzeitig „Ziel der Raumordnung“ im Landesentwicklungsprogramm.

Das Modell ist derzeit in der politischen Abstimmung. Ein Erfolg ist ihm auf jeden Fall zu wünschen, um nachhaltig die Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien und damit die Akzeptanz vor Ort zu verbessern. Die Energiewende könnte sonst ins Stocken geraten.

Peter Ahmels ist Leiter Energie und Klimaschutz bei der Deutsche Umwelthilfe e.V.




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