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Die Meinung
05. November 2018

EEG zeigt Wirkung

Während die EEG-Umlage zum zweiten Mal in Folge gesunken ist, war der erzielte Marktwert einer Photovoltaik-Anlage im August 2018 erstmals so hoch, dass diese keine Förderung in Anspruch nehmen musste. Dies zeigt, dass die Erneuerbaren Energien immer stärker am Markt bestehen können.

Anika Schwalbe, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Agentur für Erneuerbare Energien

Anika Schwalbe, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Agentur für Erneuerbare Energien
Anika Schwalbe
Foto: © Anika Schwalbe/ AEE

05.11.2018 – Der Monat Oktober stand ganz im Zeichen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dieses stellt unter anderem sicher, dass jede Kilowattstunde Elektrizität aus Erneuerbaren Energien zu einem festen Tarif abgenommen wird. Nicht selten werden die Erneuerbaren genau für diese Unterstützung kritisiert. Dabei macht die EEG-Umlage eigentlich transparent, was Strom aus Wind- und Wasserkraft, Solar- und Bioenergie sowie Erdwärme kostet. Bei den erzielten Strompreisen für fossile und atomare Industrien sieht man hingegen nicht sofort, welche Steuervorteile, Finanzhilfen und andere Vergünstigungen dahinterstecken: Die staatliche Förderung von Braun- und Steinkohle sowie Atomenergie beliefen sich zwischen 1970 und 2016 auf insgesamt 674 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu wurden Erneuerbare Energien nur mit 146 Milliarden Euro staatlich gefördert.

Unabhängig von dem eigentlichen Ungleichgewicht in der Marktgestaltung erreichen Erneuerbare Energien-Anlagen seit einigen Jahren aber eine immer stärker werdende Konkurrenzfähigkeit. Längst sind sie am Markt angekommen und werden entsprechend nachgefragt. So ist die durch das EEG gestützte Strommenge seit 2014 zwar um 50 Prozent gestiegen, die EEG-Umlage blieb jedoch annähernd stabil und wird im kommenden Jahr sogar erneut sinken, wie die Bundesnetzagentur jüngst mitteilte.

Demnach liegt die „Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms“ für 2019 bei 6,405 ct/kWh, so die Bundesnetzagentur. Das entspricht einem Rückgang um fast 6 Prozent. Ursächlich für den Rückgang seien neben den Reformen in Form von Wettbewerb und Ausschreibungen, die gestiegenen Börsenstrompreise sowie der hohe Stand des EEG-Umlagekontos. „Er betrug zum Stichtag 30. September 3,65 Mrd. Euro. Dieser positive Saldo fließt senkend in die Berechnung der EEG-Umlage 2019 ein“, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

Die gestiegenen Börsenstrompreise führten auch zu einer sehr erfreulichen Entwicklung bei der Marktprämie, die wiederum Auswirkungen auf das EEG-Konto hat. Erstmals musste eine Erneuerbare-Energie-Anlage die bewilligte Förderung nicht in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um eine Photovoltaik-Anlage in Wittstock, welche bei einer Ausschreibung ein Zuschlag von 5,42 Cent pro Kilowattstunde erteilt wurde. Die Anlage wurde im Juni 2018 in Betrieb genommen und konnte ihren erzeugten Solarstrom im August 2018 zu einem Durchschnittspreis von 5,595 Cent pro Kilowattstunde an der Börse verkaufen. Damit musste die Anlage im August keinerlei Förderung (Marktprämie) vom EEG-Konto in Anspruch nehmen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht vor, dass Betreiber von Erneuerbare-Energie-Anlagen eine gleitende Marktprämie erhalten, wenn der an der Strombörse erreichte Wert die in der jeweiligen Ausschreibung erzielte Vergütungshöhe nicht erreicht. Je höher nun der Börsenwert für Strom aus EE-Anlagen steigt, umso geringere Zuzahlungen müssen über das EEG-Konto erfolgen, was auf Dauer natürlich auch die vom Verbraucher zu zahlende EEG-Umlage entlastet.

Der Bundesverband der Erneuerbaren Energien (BEE) und das Beratungsunternehmen Connect Energy Economics erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzt und immer öfter Erneuerbare-Energie-Anlagen keine Marktprämie mehr benötigen. Sektorenkopplung, zusätzliche Speicher und Kombikraftwerke können zusammen mit intelligenter Einspeisung des Stroms zu Zeiten mit höherer Nachfrage ebenfalls zu einer Steigerung der erzielten Strompreise für Erneuerbare Energien beitragen.

Ein anderer, ergänzender Ansatz wäre eine CO2-Bepreisung mit Blick auf die durch fossile Energieträger verursachten Kosten durch die Klimaerwärmung und die daraus resultierenden Umwelt- und Gesundheitsschäden. Eine CO2-Bepreisung würde diese Kosten internalisieren und damit Strom aus fossilen Brennstoffen verteuern. Dies würde direkt die Konkurrenzfähigkeit der Erneuerbaren Energien am Strommarkt weiter erhöhen.

Gerade angesichts des aktuell viel diskutierten Kohleausstiegs und der angestrebten schnelleren Senkung der Treibhausemmissionen könnte eine CO2-Bepreisung für eine deutliche Beschleunigung bei der Weiterentwicklung unserer Energieversorgung und damit bei der Reduktion von Klimagasen bedeuten.

Anika Schwalbe ist Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Agentur für Erneuerbare Energien.




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