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Die Meinung
10. Juli 2017

Viel besser als Nichts: das Mieterstromgesetz

Die dezentrale Bürgerenergiewende kämpft seit Jahren mit immer neuen politischen Hürden. Umso bemerkenswerter scheint es da, dass die Bundesregierung noch vor Ende der Legislaturperiode das Mieterstromgesetz auf den Weg gebracht hat. Nun ist es auch durch den Bundesrat. Es ist kein großer Wurf – aber doch ein wichtiges Signal.

Dr. Tim Meyer Vorstand NATURSTROM AGDezentrale Energieversorgung

Dr. Tim Meyer Vorstand NATURSTROM AGDezentrale Energieversorgung
Dr. Tim Meyer ist Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung und Vorstand der NATURSTROM AG. (Foto: © NATURSTROM AG)
Dr. Tim Meyer ist Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung und Vorstand der NATURSTROM AG. (Foto: © NATURSTROM AG)

10.07.2017 – Sucht man nach positiven gesetzlichen Änderungen für die Energiewende, muss man recht weit in die Vergangenheit zurückgehen. Zu lange schon wird in Berlin und vielen Landeshauptstädten jedwede Regulierung auf die „Eindämmung“ des Ausbaus Erneuerbarer Energien hin ausgerichtet – und auf den Schutz bedrohter Energieversorger mit Beteiligung der öffentlichen Hand, d.h. auf Zentralität und Zeitgewinn.

Ob 10 H-Regelung in Bayern, Ausschreibungen für PV und Windkraft, Vermarktungszwang bei gleichzeitiger Abschaffung sinnvoller Direktvermarktungsmöglichkeiten oder die gerade angekündigte Rolle rückwärts in NRW: Die dezentrale Bürgerenergiewende kennt seit Jahren fast nur Gegenwind.

Vor diesem Hintergrund ist es umso erstaunlicher, dass die Bundesregierung unmittelbar vor Ende der Legislaturperiode mit dem Mieterstromgesetz ein interessantes neues Pflänzchen in die Energiewendewelt gesetzt hat. Natürlich mit Ausbaudeckel und allerlei komplizierter Vorgaben. Dennoch stecken in dem Gesetz zwei wichtige Signale: die Energiewende kommt in die Städte – und auch Menschen ohne Eigenheim und ohne eigene Investitionsmöglichkeit können zukünftig von der Energiewende profitieren.

Riesiges Potenzial auf den Dachflächen der Städte

Strom dort zu produzieren, wo er verbraucht wird, macht Sinn. Gerade in den städtischen Lastzentren könnten sehr große Mengen Solarstrom ohne Netzausbau in die vorhandenen, leistungsfähigen Stromnetze integriert werden. Das Potenzial hierfür, d.h. die städtischen Dachflächen, werden bisher jedoch kaum genutzt. Konservativen Schätzungen des Dachverbandes der Immobilienwirtschaft GdW zufolge könnten mit heutiger Technik 6-8 Gigawatt Solarleistung alleine für Mieterstromprojekte im Geschosswohnungsbau umgesetzt werden.

Auch in den Boom-Phasen der Photovoltaik bis 2012 blieben diese Dächer weitgehend ungenutzt. Denn PV-Anlagen mit 100 Prozent Netzeinspeisung stiften kaum Nutzen für das Kerngeschäft der Immobilienwirtschaft: der Bereitstellung von attraktivem Wohnraum. Erst mit Mieterstrom, d.h. der Möglichkeit zur direkten Lieferung des Stromes vom Dach an die Bewohner, entsteht eine Verbindung von Wohnen und Energiewende. Mieter können den Solarstrom direkt nutzen und von den heute privilegierten Konditionen der Direktlieferung profitieren. So steigt die Attraktivität des Wohnraums und sinken die „Mietnebenkosten“.

Anreiz für einen bewussteren Umgang mit Energie

Dadurch kommt das zweite wichtige Element ins Spiel: Mit Mieterstrom können endlich auch Menschen vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren, die in einer der 17 Millionen Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern leben. Nach Jahren einer künstlich angeheizten Neiddebatte kann dies einen wichtigen Beitrag leisten, die Akzeptanz der Energiewende auf dem heutigen hohen Niveau zu halten. Und mehr noch: Unsere Erfahrungen aus bereits umgesetzten Projekten zeigen, dass Mieterstromkunden den direkten Zusammenhang von Sonnenschein und lokaler Stromproduktion verstehen und ihren eigenen Stromverbrauch dadurch bewusster erleben und steuern. Eine große Chance für eine weitere Säule der Energiewende: ein bewusster und effizienter Umgang mit Energie.

Mieterstrom ist heute privilegiert – neben der neuen Förderung in Höhe von 2,2 bis 3,8 ct/kWh für den direkt gelieferten Solarstrom auch über die Befreiung dieses Lieferanteils von Netzentgelten, Abgaben und Umlagen. Lediglich die volle EEG-Umlage wird für Mieterstromlieferungen fällig. Kritiker des neuen Mieterstromgesetzes führen daher ins Feld, dass Mieterstrom ebenso ungerecht wie Eigenverbrauch sei. Denn diese Privilegien seien am Ende von allen anderen Stromverbrauchern zu tragen. Im Extremfall „zahle der letzte Kunde das gesamte Stromnetz“, was naturgemäß nicht funktionieren wird.

Mieterstromförderung bringt den Markt in Schwung

Diese Schein- und Abwehrdiskussion ist jedoch allzu durchsichtig. Einerseits, weil der Anteil der privilegierten Strommengen der Photovoltaik klein ist im Vergleich zu ähnlichen Privilegien für Industrie und Gewerbe. Aber auch, weil ja gar nicht in Frage steht, dass mittel- und langfristig natürlich jedwede Eigenstromproduktion und Mieterstrom-Modelle ihren Beitrag zu Netzentgelten und anderen Umlagesystemen leisten müssen.

Im jetzigen Markt- und Regulierungsumfeld sind diese Modelle aber der beste und günstigste Weg, den verbrauchsnahen Ausbau der Photovoltaik voranzubringen. Angesichts unserer Klimaschutzziele und des seit Jahren weit unter den zur Einhaltung dieser Ziele benötigten Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland, müssen wir diesen Weg also eine Zeitlang gehen und dabei sogar an Tempo zulegen. Ein zu früher Systemwechsel hin zur Beteiligung von Direktverbrauch an Netzentgelten etc. würde den Ausbau stoppen. Die Mieterstromförderung ist daher richtig und sogar notwendig, denn aufgrund aufwändigerer Messkonzepte und Prozesse zur Umsetzung von Mieterstromlieferungen käme der Markt sonst nicht in Gang.

Bei aller berechtigten Kritik im Detail: Ein großer Wurf zur zukunftsgerichteten und wirklich fairen Neuregelung des CO2- und Strommarktes, der Entgelt- und Abgabenstrukturen wäre wünschenswert, scheint aber heute weder politisch gewünscht noch durchsetzbar. Auch wenn das Mieterstromgesetz in vielerlei Hinsicht zu kurz springt und hinter den Möglichkeiten zurückbleibt gilt also: Das Gesetz ist viel besser als Nichts. Es ist daher die Aufgabe zukunftsgewandter Immobiliengesellschaften, Projektentwickler, Planer und Energieversorgungsunternehmen wie NATURSTROM, das zarte Pflänzchen Mieterstrom zu pflegen und trotz gesetzlicher Mängel und prozessualer Hindernisse groß und ansehnlich werden zu lassen.

Dr. Tim Meyer ist Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung und Vorstand der NATURSTROM AG.




Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Eitel Heck 11.07.2017, 20:57:04

+201 Gut Antworten

In der Meinung der Woche wird das Mieterstromgesetz positiv bewertet.

Ich schließe mich dieser positiven Bewertung an.

Die Kritik an die Politik, hinsichtlich des Gegenwindes zur Energiewende und zur Rolle rückwärts in Nordrhein-Westfalen wird weder begründet, noch durch Vorschläge zur Optimierung der Energiewende untersetzt.


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