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Nachgefragt
09. Mai 2014

Die Energiewende in die Gesellschaft tragen

Die Anzahl der Energiegenossenschaften steigt trotz unsicherer Rahmenbedingungen. Um deren Belange kümmert sich seit Ende 2013 die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften in Berlin. Leiter Andreas Wieg über die Nachteile für die Energiegenossenschaften durch die EEG-Reform und die Aussichten.

Dr. Andreas Wieg ist Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften in Berlin. (Foto: © Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften)
Dr. Andreas Wieg ist Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften in Berlin. (Foto: © Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften)

09.05.2014 – Etwa 90 Prozent der Energiegenossenschaften sind allein in den letzten fünf Jahren errichtet worden. Für aktuelle Herausforderungen wie Direktvermarktung und Mitgliederversorgung müssen langfristig tragfähige Voraussetzungen geschaffen werden. Wichtig ist die neue Bundesgeschäftsstelle auch deshalb, weil viele Verantwortliche in den Energiegenossenschaften auf ehrenamtlicher Basis arbeiten. Im Tagesgeschäft bleibt dadurch kaum Zeit für Öffentlichkeitsarbeit oder die Professionalisierung der Geschäftstätigkeit.

Herr Wieg, was sind die vornehmlichen Aufgaben der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften in Berlin?

Die Bundesgeschäftsstelle vertritt die Interessen von 800 Energiegenossenschaften mit ihren 200.000 Mitgliedern. Sie ist in Berlin zentraler Ansprechpartner für die Bundespolitik, aber auch für Behörden, Verbände und Medien. Es wird im Rahmen der Energiewende viel über die Bedeutung der Bürgerbeteiligung diskutiert. Wir bringen mit der Bundesgeschäftsstelle die Stimme der Bürger-Energiegenossenschaften in die bundespolitische Debatte ein. Derzeit geht es vor allem um die Reform des EEG und die Frage, ob zukünftig überhaupt noch neue Projekte von Energiegenossenschaften umgesetzt werden können. Es gibt aber noch viele weitere Themen, bis hin zu Fragen des Investmentfondsrechts oder des Genossenschaftsgesetzes.

Wie sehen Sie die Entwicklung der Energiegenossenschaften?

Grundsätzlich positiv. Die Zahl der Energiegenossenschaften ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Insbesondere seit dem Jahr 2008 ist ein deutlicher Trend zu erkennen. Seit einiger Zeit registrieren wir aber eine zunehmende Zurückhaltung. Zum zweiten Mal in Folge sind die Gründungszahlen geringer als im Vorjahr ausgefallen. Immerhin wurden 2013 noch 129 Energiegenossenschaften eingetragen. 2012 waren es hingegen 150, 2011 sogar 167 Gründungen. Insgesamt haben die etwa 800 Energiegenossenschaften rund 1,5 Mrd. Euro in Erneuerbare Energien investiert. Aufgrund der derzeit unsicheren Rahmenbedingungen werden nach Schätzungen der Bundesgeschäftsstelle allein in diesem Jahr etwa 300 Millionen Euro an regionalen Investitionen zurückgestellt.

Welche Regelungen der Bundesregierung zur EEG-Reform treffen besonders die Energiegenossenschaften?

Da ist vor allem die Ungleichbehandlung von Eigenversorgung und Direktverbrauch zu nennen. Direktverbrauch bedeutet, dass der Strom aus einer Photovoltaik-Anlage direkt an einen Dritten geliefert wird, der sich im räumlichen Zusammenhang zur Erzeugung befindet. Hierbei wird das öffentliche Netz nicht in Anspruch genommen. Viele Energiegenossenschaften beliefern auf diese Weise Gewerbetreibende, regionale Unternehmen, Mieter oder Kommunen mit Strom. Wenn dieser Strom nun mit dem vollen EEG-Umlage-Aufschlag belastet wird, rechnen sich diese für die Marktintegration so wichtigen Projekte nicht mehr. Im Rahmen der laufenden EEG-Reform sollte daher der Vor-Ort-Direktverbrauch mit der Eigenversorgung gleichgestellt und im Übrigen auch auf andere Erneuerbare Energien und KWK ausgeweitet werden. Ein zweites großes Problem ist die zum 1. Januar 2017 geplante verpflichtende Direktvermarktung von Strom aus Anlagen ab 100 Kilowatt. Diese Regelung wird bei den zumeist ehrenamtlich geleiteten Energiegenossenschaften zu einer nicht handhabbaren Belastung führen. Insoweit müssten sie zukünftig ihren Strom über Direktvermarkter verkaufen, d. h. zusätzliche Verträge abschließen und Dienstleistungsentgelte bezahlen. Dann werden sich diese Projekte aber nicht mehr rechnen. Deswegen sollte auch hier im EEG-Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden und die Freigrenze auf mindestens 500 Kilowatt angehoben werden.

Sind Stromvermarktung und Eigenverbrauch die einzigen Alternativen?

Nein. Energiegenossenschaften betätigen sich in vielfältiger Weise, von der Strom- und Wärmeproduktion, über Energieversorgung und Netzbetrieb bis hin zu Themen wie Energievermarktung und -effizienz. Besonders bei den Nahwärme-Genossenschaften ist die Entwicklung sehr positiv. Mit diesen Gemeinschaftsanlagen werden z.B. die angeschlossenen Haushalte in einer Kommune kostengünstig mit Wärmeenergie aus einer Bioenergieanlage versorgt. Etwa 150 Energiegenossenschaften sind in diesem Bereich aktiv, Tendenz stark steigend. Allein im Jahr 2013 sind 26 Nahwärme-Genossenschaften hinzugekommen. Die Wärmeversorgung wird bei der Energiewende viel zu wenig thematisiert. Hier gibt es aber ein enormes Potenzial, auch für neue Energiegenossenschaften, denn bei vielen Biogasanlagen wird die anfallende Abwärme noch nicht genutzt. Auch industrielle Abwärme in Unternehmen kann vielerorts für die gemeinschaftliche Wärmeversorgung genutzt werden.

Herr Wieg, herzlichen Dank für das Gespräch.
Die Fragen stellte Nicole Allé.


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