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Branche kritisiert Ladesäulenverordnung

Elektrofahrzeug beim Aufladen. (Bild: © Johannes Wiesinger/ pixelio.de)
Elektrofahrzeug beim Aufladen. (Bild: © Johannes Wiesinger/ pixelio.de)

Aktuell geht es in Berlin um die Ausarbeitung einer Ladesäulenverordnung. Ziel ist es, EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Der Entwurf der Bundesregierung allerdings erntet von den Branchenteilnehmern viel Kritik. Sie fordern Nachbesserungen.

30.10.2015 - Das Bundeskabinett hat sich diese Woche mit der Ladesäulenverordnung befasst, mit der Aspekte der EU-Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Der aktuelle Entwurf allerdings erntet bei Branchenmitgliedern Kritik.

Im Verordnungsentwurf wurden eigene, teils von der EU-Richtlinie abweichende Formulierungen der Begriffsbestimmungen getroffen. Im Sinne eines europaweit einheitlichen Verständnisses sollten jedoch die Formulierungen aus der EU-Richtlinie übernommen werden, finden viele Branchenteilnehmer. Zudem weist der Verordnungsentwurf Mängel bei den technischen Mindestanforderungen auf, denn einheitliche technische Vorgaben für den Netzanschluss von Ladesäulen fehlen. Die neue Registrierungsstelle soll laut Bundesregierung bei der Bundesnetzagentur angesiedelt werden. Bislang handelt es sich bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur jedoch um einen wettbewerblichen und nicht regulierten Bereich. Mit der Entscheidung, die Ladeinfrastruktur künftig in die Hände der Bundesagentur zu legen, entscheidet Berlin sich gegen den Markt und Wettbewerb – denn die Aufgaben könnten auch bei der Privatwirtschaft angesiedelt werden.

Roger Kohlmann, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte: „Statt bestehende Hemmnisse abzubauen und europaweit einen einheitlichen Rahmen für die Elektromobilität zu schaffen, würde die geplante Ladesäulenverordnung in ihrer jetzigen Fassung sogar neue Hürden für den Aufbau der Infrastruktur in Deutschland bedeuten. Der Entwurf weist zahlreiche Mängel und Versäumnisse auf: Diverse Grundannahmen sind nicht nachvollziehbar, branchenübergreifende Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität werden nicht berücksichtigt und neue bürokratische und kostenintensive Auflagen prägen den Entwurf.“ Kohlmann fordert eine Überarbeitung des Schriftstücks.

Mit seiner Meinung ist er nicht alleine. Ähnliches haben im Zuge der Notifizierung in Brüssel auch andere EU-Mitgliedsstaaten angemerkt. Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (nbe) bemängelt „zu enge Definitionen“. Zudem erklärt er in einer Stellungnahme, die Verordnung erstrecke sich auf alle Ladepunkte, unabhängig von der Anschlussleistung. Das sei jedoch nicht sinnvoll, da auch Anschlüsse etwa auf Campingplätzen oder an Häfen darunter fielen. Sie könnten mithilfe eines Adapters zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs genutzt werden. Sie müssen jedoch auch anderweitig nutzbar sein, eine in der Verordnung geforderte Umrüstung auf die Stecker-2-Technik sei deshalb nicht möglich. Der bne fordert deswegen eine Bagatellgrenze von fünf Kilowatt. Die Marktteilnehmer hoffen nun, dass die fachlichen Anmerkungen der Branche im Rahmen des anstehenden Bundesratsverfahrens noch aufgegriffen werden. rr


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