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SchadstoffemissionenEU prüft mögliche Verschwörung der Autoindustrie

Bild des Gebäudes der Europäischen Kommission mit EU-Flaggen davor.
Starken Druck übt die EU-Kommission auf die Umweltsünder der Automobilindustrie aus. (Foto: Robyn Mack / flickr.com, CC BY 2.0)

Die Europäische Kommission untersucht, ob BMW, Daimler und VW Absprachen getroffen haben, die Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung von Schadstoffemissionen zurückzuhalten. Kunden würden so umweltfreundliche Autos vorenthalten.

21.09.2018 – Seit gut zwei Jahrzehnten soll der sogenannte „Fünferkreis“ sein Unwesen treiben. Einem Syndikat aus BMW, Daimler, VW und den VW-Töchtern Audi und Porsche wird vorgeworfen, sich regelmäßig abseits der Öffentlichkeit treffen, um geheime Absprachen zu treffen. Neben einem legalen Austausch zu gemeinsamen Qualitätsanforderungen und Qualitätsprüfverfahren, sollen jedoch auch Vereinbarungen getroffen worden sein, die gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen. Bereits im Oktober 2017 hatten Kommissionsangehörige Geschäftsräume der Automobilhersteller durchsucht. Der Verdacht: illegale Absprachen über technische Entwicklungen für Pkw.

Und der Verdacht scheint sich zu bestätigen. Um nicht unter Wettbewerbsdruck zu stehen, soll sich der Fünferkreis abgesprochen haben, Systeme zur Verringerung der Emissionen von Benzin- und Diesel-Pkw zurückzuhalten. Hersteller hätten Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufenFür EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager Betrug am umweltbewussten Kunden: „Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen.“

Absprachen bei zwei Systemen im Verdacht

Im Einzelnen geht die Kommission dem Verdacht nach, ob die Automobilhersteller Vereinbarungen getroffen haben, die Entwicklung und Einführung zweier Emissionsminderungssysteme für im europäischen Wirtschaftsraum verkaufte Pkw einzuschränken. Dazu zählen Selektive katalytische Reduktionssysteme – kurz  SCR-Systeme – zur Verringerung von Stickoxidemissionen für Dieselmotoren, sowie Partikelfilter für Ottomoren, die Feinstaubemissionen von Benzinmotoren verringern.

Zwar ist nach EU-Recht die Zusammenarbeit von Unternehmen zulässig, solange sie die Produktqualität verbessert, Absprachen jedoch, die technische Entwicklungen einschränken oder sogar verhindern, werden kartellrechtlich verfolgt. Sollten sich die Vermutungen bestätigen, drohen hohe Geldstrafen. Abhängig vom Ausmaß des Schadens, kann dies bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes der Unternehmen kosten.

Die EU ging bereits gegen Automobilkonzerne vor

Strafe wegen Verstoß gegen das Kartellrecht von 2,9 Milliarden EuroSo verhängte die EU-Kommission gegen vier Lastwagenhersteller eine Strafe von insgesamt 2,9 Milliarden Euro. Allein der Daimler-Konzern musste dabei gut eine Milliarde Euro zahlen. Die Kommission sah es als erwiesen an, dass die Lkw-Hersteller sich über 14 Jahre hinweg über die Verkaufspreise ihrer Modelle abgesprochen hatten. Auch Kosten, die für Technologien zur Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften entstanden, wurden nach Absprachen einvernehmlich an den Kunden weitergegeben.

Auch die VW-Tochter MAN war in das Verfahren verwickelt, kam jedoch aufgrund einer Kronzeugenregelung ohne Strafe davon, da sie Hinweisgeber in dem Verfahren war. Wie der BR berichtet, könnte nun Daimler als Kronzeuge im aktuellen Verfahren auftreten, und als Informant des möglichen Verstoßes zumindest ein milderes Bußgeld erhalten.  

Beim Thema Diesel-Abgasaffäre hingegen ist bislang unklar, ob sich der Fünferkreis bei der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Emissionswerte bei Prüfungen abgesprochen hatte. Die EU-Kommission betont, dass dafür bislang keine Anhaltspunkte vorliegen würden. mf


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