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DieselskandalKommen Fahrverbote nun auch für neueste Dieselautos?

Autos vor dem Eiffelturm
Auch in Paris drohen modernen Dieselautos nach dem Urteil des EuG zukünftig Fahrverbote. (Foto: pxhere.com, Creative Commons CC0)

Das EU-Gericht hat eine Verordnung der EU-Kommission zu milderen Abgaswerten der Euro-6-Norm als unwirksam erklärt. Geklagt hatten die Städte Brüssel, Paris und Madrid. Dadurch könnten ab 2021 selbst neueste Dieselautos ausgesperrt werden.

15.12.2018 – Im seit Jahren schwelenden Dieselskandal gibt es eine neue Wendung: Ab 2021 könnten nun auch moderne Dieselautos aus europäischen Innenstädten verbannt werden. Das geht aus einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) hervor, laut dem die EU-Kommission die Grenzwerte der Euro-6-Norm zu Unrecht gelockert hatte. Geklagt hatten dagegen die Städte Paris, Brüssel und Madrid. Ihnen ist es zukünftig nun auch möglich, entsprechende Fahrverbote zu verhängen.

Damit hat das EU-Gericht den Gesundheitsschutz der Menschen als oberstes Ziel von Abgasnormen bestätigt. „Die Kommission war nicht befugt, die Euro-6-Emissionsgrenzwerte für die neuen Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb abzuändern“, heißt es im Donnerstag veröffentlichten Urteil. Man reagiere damit auf die Feststellung, dass Laborprüfungen nicht den tatsächlichen Schadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb entsprechen. Außerdem könne dadurch auch die Verwendung von Manipulationssoftware vereitelt werden.

Milde Abgaswerte der EU-Kommission

Die Städte können nun gegen die Emissionsgrenzwerte für sogenannte RDE-Prüfungen (Real Driving Emissions) der EU-Kommission klagen. Diese hatte die Euro-6-Grenzwert von 80 Milligramm pro Kilometer übergangsweise auf 168 Milligramm und anschließend auf 120 Milligramm erhöht. Die Kommission begründete ihre Entscheidung mit „Berichtigungskoeffizienten“, die statistischen und technischen Ungenauigkeiten Rechnung tragen sollten.

Wir begrüßen die heutige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union„Wir begrüßen die heutige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union“, sagt Arne Fellermann, Verkehrsexperte des BUND. „Dieses Urteil bestätigt unsere Einschätzung, dass der Stickoxid-Grenzwert von 80 mg/km für Diesel-Pkw natürlich auch im Betrieb auf der Straße gelten muss.“ Damit sei der Versuch gescheitert, Dieselautos durch Umrechnungsfaktoren auf die Straße zu schicken, die im Realbetrieb dreckiger sein dürfen, als in der maßgeblichen Verordnung vorgesehen.

Meilenstein im Dieselskandal

Aus diesem Grund sieht der BUND in der Entscheidung des EuG auch einen Meilenstein im laufenden Dieselskandal. Die Naturschutzorganisation erwartet weitreichende Folgen für zukünftige Gerichtsurteile. Neben Musterklagen seien nun auch Klagen um Neuzulassungen und Verkaufsverbote realistisch.

Eine Aufweichung von EU-Grenzwerten ist weder für neue Diesel noch für unsere Städte zulässigAufgeweicht wurden die Grenzwerte für das Dieselabgasgift NOx unter anderem auch auf Druck der Bundesregierung im Herbst 2015. Deshalb fühlt sich auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrer Rechtsauffassung zu Abschalteinrichtungen in Diesel-Neufahrzeugen bestätigt. „Eine Aufweichung von EU-Grenzwerten ist weder für neue Diesel noch für unsere Städte zulässig“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Übergangszeit von 14 Monaten

Damit die Rechtssicherheit gewahrt werden kann, ändert sich mindestens vierzehn Monate lang erst einmal nichts. Das EuG will dadurch sicherstellen, dass es auch weiterhin gültige Grenzwerte gibt. Bisher ist es unklar, was nach Ablauf dieser Frist geschieht. Es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, dass die Städte dann auch für Euro-6-Dieselautos Fahrverbote verhängen könnten. jk


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