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Laden von E-Autos soll einfacher werden

Mit der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums soll es für Besitzer von Elektroautos einfacher werden, an öffentlichen Ladesäulen ihre Fahrzeuge aufzutanken. (Foto: NATURSTROM)
Mit der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums soll es für Besitzer von Elektroautos einfacher werden, an öffentlichen Ladesäulen ihre Fahrzeuge aufzutanken. (Foto: NATURSTROM)

Die Bundesregierung will einen einheitlichen und einfachen Zugang zu allen öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos erzwingen. Ein dauerhafter Liefervertrag oder langwierige Anmeldungen sollen wegfallen. In Zukunft wird per Smartphone bezahlt.

10.08.2016 – Die neue Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, dass Besitzer von Elektrofahrzeugen künftig jede im öffentlichen Raum aufgestellte Ladesäule nutzen können ohne vorher mit dem Betreiber einen dauerhaften Liefervertrag abgeschlossen zu haben. Bislang gibt es verschiedene Ladesysteme für das Tanken an E-Ladesäulen und unterschiedliche Chipkarten oder Zugänge, eine vorherige Anmeldung ist fast immer notwendig. Ein umständliches System, das nicht garantiert, dass man an der nächsten freien Ladesäule sein Elektroauto auch tatsächlich aufladen kann.

Die Initiative aus dem Wirtschaftsministerium geht auf eine EU-Vorgabe zurück, die möglichst bald in Kraft treten soll. Zuvor müssen noch das Bundeskabinett und der Bundesrat zustimmen. Neben der geringen Reichweite und zu wenigen Ladesäulen gilt die nicht gerade nutzerfreundliche Bedienung beim Tanken als eine der Hindernisse für den Durchbruch der Elektromobilität in Deutschland.

Bislang sind Betreiber von Ladesäulen nicht dazu verpflichtet, Kunden ohne einen längerfristigen Vertrag Strom zu verkaufen. Eine einfache, deutschlandweit einheitliche Möglichkeit der Authentifizierung und des Auftankens an öffentlichen Ladesäulen gebe es bislang nicht, beklagt laut FAZ das Wirtschaftsministerium. „Dadurch wird eine ungehinderte kommunen- und länderübergreifende Nutzung von Elektromobilität erschwert beziehungsweise ausgeschlossen“, zitiert die Zeitung.

Zugang und Zahlung per Smartphone

In der Verordnung werden ausdrücklich webbasierte Systeme zur Bezahlung erwähnt. Der Zugang zu Ladesäulen könnte über eine mobile Webseite oder App für Smartphones ermöglicht werden. Durch QR-Codes an Ladesäulen wäre dies leicht zu erreichen, der gesamte Prozess könnte also per Smartphone abgewickelt werden. Für die Fahrzeugnutzer sollen zudem keine zusätzlichen Kosten anfallen und das Zahlungsmittel „gängig sein“. In Betracht kommen Systeme mit Kreditkarte, Paypal, Giropay oder Sofortüberweisung. In der Tat ein einfacher Vorgang ohne große Hürden – unter der Voraussetzung, dass der Nutzer ein Smartphone besitzt.

Der Verband der großen Energieversorger BDEW begrüßt die Verordnung: „Mit den geplanten Ergänzungen zur Ladesäulenverordnung stellt die Politik weitere Weichen für die Zukunft des Gesamtsystems Elektromobilität“, erklärte BDEW-Chef Stefan Kapferer. „Dieser kundenfreundliche Zugang vereinfacht die Abrechnung für den einzelnen Ladevorgang und ist für die Akzeptanz bei den Fahrern enorm wichtig.“ Bis 2020 will der Bund eine Ladeinfrastruktur mit 15.000 Ladesäulen aufbauen und dafür 300 Millionen Euro zur Verfügung stellen. cw


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