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Spezielles Nummernschild für E-Autos ist da

Halter von Elektroautos können ab sofort ein spezielles Nummernschild beantragen. (Bild: ©  	Tim Reckmann/ pixelio.de)
Halter von Elektroautos können ab sofort ein spezielles Nummernschild beantragen. (Bild: © Tim Reckmann/ pixelio.de)

Oldtimer haben ein historisches „H“ auf ihrem Kennzeichen – und Elektrofahrzeuge können ab sofort ihr elektrisches „E“ beantragen. Autos mit dem E-Nummernschild erhalten verschiedene Privilegien. Die Umsetzung vor Ort erfolgt über die Kommunen.

28.10.2015 – Für Oldtimer und landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt es bereits eigene Nummernschilder, und nun kommt auch das spezielle Kennzeichen mit dem großen „E“. Will heißen: Ab sofort können Halter von Elektrofahrzeugen ein neues Nummernschild beantragen. Mit dem besonderen Kennzeichen dürfen E-Autos die Privilegien im Straßenverkehr nutzen, die im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) festgelegt wurden.

„Elektrofahrzeuge bekommen ein eigenes Nummernschild und haben einen echten Erkennungseffekt. Das Nummernschild ist Teil unseres Maßnahmenpakets: Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung der E-Fahrzeuge von der Kfz-Steuer und Privilegien auf Sonderfahrspuren sowie kostenfreie Parkplätze. Aktuell bauen wir ein flächendeckendes Netz an Schnellladesäulen an den Autobahnraststätten auf, das durchschnittlich alle 30 Kilometer verfügbar ist", erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Das flächendeckende Elektro-Tankstellennetz auf Autobahnen soll bis 2017 fertiggestellt sein.

Das Elektromobilitätsgesetz definiert, was unter dem Begriff Elektrofahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Darüber hinaus gibt es den Kommunen vor Ort die Möglichkeit, Elektro-Autos im Straßenverkehr zu privilegieren, etwa durch die Ausweisung spezieller Parkplätze oder Nutzungsrechte für Busspuren. Mit dem Gesetz können die Kommunen die für ihren Geltungsbereich passenden Maßnahmen ergreifen. Das heißt, von Seiten Berlins wurden die Voraussetzungen bereits geschaffen, nun geht es um die Umsetzung vor Ort. Interessierte Halter von Elektrofahrzeugen sollten sich bei ihrer Kommune erkundigen, ob oder wann eine entsprechende Umsetzung geplant ist.

Die „Umkennzeichnungsgebühr“ bei der Zulassungsstelle beläuft sich voraussichtlich auf 27 Euro. Neben reinen Elektroautos können auch Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge die speziellen Nummernschilder erhalten, wenn sie höchsten 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder über eine Mindestreichweite von 30 Kilometern im elektrischen Betrieb verfügen. Bei einem sehr langen Kennzeichen ist allerdings möglicherweise kein Platz mehr für das zusätzliche E. Ist dies der Fall, muss der Halter eine ganz neue Nummernschild-Kombination beantragen.

Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2020 eine Million umweltfreundliche Stromer auf die Straßen zu bringen. Die Vorteile für Halter von Elektroautos sollen Anreize für die Anschaffung eines solchen Fahrzeugs schaffen. rr


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