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Weniger Hürden für private Ladestationen

Der Typ-2-Stecker ist europäischer Standard für das Laden von E-Autos. Mieter und Wohnungseigentümer, die einen eigenen Ladepunkt auf ihrem Stellplatz einrichten wollten, ziehen allerdings bisher meist den Kürzeren. (Foto: H.C. Neidlein)
Der Typ-2-Stecker ist europäischer Standard für das Laden von E-Autos. Mieter und Wohnungseigentümer, die einen eigenen Ladepunkt auf ihrem Stellplatz einrichten wollten, ziehen allerdings bisher meist den Kürzeren. (Foto: H.C. Neidlein)

Privates "Tanken" von E-Fahrzeugen wird immer beliebter, auch die Preise für das Tanken zu Hause fallen stetig, doch Mieter und Wohnungseigentümer ziehen hier aufgrund des Miet- und Wohnungsrechts meist den Kürzeren. Doch für die nächste Legislaturperiode sind Verbesserungen angekündigt.

31.05.2017 – Mit einer Kaufprämie von 4.000 Euro und einer zehnjährigen Befreiung von der Kfz-Steuer versucht die Bundesregierung den Umstieg auf Elektroautos schmackhaft zu machen. Gleichzeitig fördert die Regierung die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. 7.500 Ladestationen sind mittlerweile in 1.100 deutschen Städten und Gemeinden installiert, davon über 400 im Großraum Stuttgart. Doch zumindest für Häusles Besitzer ist die eigene Stromtankstelle eigentlich ein Muss. Sogenannte Wallboxen brauchen wenig Platz und die Kosten sind überschaubar.

Grundsätzlich ist es auch möglich ein Elektroauto mit einem speziellen Ladekabel für den Schuko-Stecker an der eigenen Steckdose zu laden. „Doch dies sollte nur als Notbehelf dienen“, warnt Bernhard Tschenscher von der Abteilung Fahrzeugtest des ADAC. Denn übliche Haushaltssteckdosen sind meist nicht für eine mehrstündige Dauerlast ausgelegt und Leitungen können sich überhitzen. In keinem Fall sollten Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen zum Laden von E-Autos verwendet werden, denn diese bergen eine besondere Brandgefahr, rät der ADAC. Zudem erfordert das „Tanken“ an einer üblichen einphasigen Steckdose mit 230 Volt und einer Stromstärke von sechs bis 13 Ampere viel Geduld. Denn es kann bis zu 15 Stunden dauern, bis die Batterie eines E-Autos auf diese Weise wieder voll aufgeladen ist.

Elektroinstallationen überprüfen lassen

Grundregel beim Kauf eines Elektroautos sollte sein, die vorhandene Elektroinstallation zu Hause beziehungsweise in der Garage durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Gegebenenfalls müssen dickere und stärkere Kabel verlegt werden, die auch helfen Leitungsverluste zu vermeiden, vor allem wenn die Garage ein ganzes Stück vom Haustromverteilerkasten entfernt ist. „Es ist sinnvoll beim Kauf eines Elektroautos gleich nach einer Wallbox zu fragen“, rät Tschenscher. Diese Wandladestationen werden von den meisten Autoherstellern meist mit angeboten oder können anderswo erworben werden. In einer einfachen Ausführung werden sie ab circa 600 Euro offeriert plus Installationskosten.

Empfehlenswert ist es, eine Wallbox mit dreiphasiger Spannungsversorgung, also für Wechselstrom mit 400 Volt und einer Ladeleistung von 11-22 Kilowatt (kW) installieren zu lassen, so der ADAC. Auf diese Weise können entsprechend ausgelegte Batterien von E-Autos nach dem derzeitigen Stand der Technik meist innerhalb von ein bis zwei Stunden geladen werden. Fahrzeuge mit einer schwächeren Batterie und einphasiger Ladetechnik können daran auch angeschlossen werden, allerdings dauert das Aufladen dann länger.

Typ-2-Stecker Standard

Bei den Steckern für E-Fahrzeuge ist in Europa der Typ-2-Stecker Standard, auch für die öffentlichen Ladestationen. Die meisten europäischen E-Autos haben eine entsprechende Steckdose fahrzeugseitig verbaut. In der erweiterten Stecker-Version (CCS oder Combo2 genannt) ist auch Gleichstrom-Schnellladen (DC) bis zu einer Leistung von derzeit 50 kW möglich. Dies ist jedoch momentan meist auf den öffentlichen Bereich beschränkt, weil die Hausstromtechnik nicht darauf ausgelegt ist. Japanische Hersteller verwenden meist den Typ 1 Stecker und bieten oft zusätzlich eine Schnelllademöglichkeit nach dem japanischen Standard CHAdeMO an. Typ 1-Stecker-Fahrzeuge können mit einem geeigneten Ladekabel auch an Typ 2-Ladestationen geladen werden. Nicht kompatibel für andere Fahrzeuge sind laut ADAC die Tesla Schnellladestationen, die häufig an Raststätten zu finden sind und mit einer Leistung von bis 120 kW arbeiten.

Der Markt ist aufgrund von sukzessive verbesserter Technik und fallenden Preisen sehr dynamisch. Viele Hersteller sind derzeit dabei Fahrzeuge mit höherer Batterieleistung und größeren Reichweiten anzubieten. Der ADAC rät deshalb dazu, die Kabelquerschnitte für die Zuleitungen zu Wallboxen großzügig auszulegen, um mit dem Stand der Technik mithalten zu können.

Immer beliebter wird zudem die Nutzung des überschüssigen Solarstroms vom eigenen Dach für das Laden des E-Autos. Hierzu bieten viele Hersteller erweiterte Wallboxen plus Batterien, Solarcarport oder Hausdachanlage sowie einem Energiemanagementsystem an.

Mieter und Wohnungseigentümer benachteiligt

Den Kürzeren ziehen allerdings bisher Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern. Denn wenn sie ihre eigene Stromtankstelle auf ihrem Stellplatz, beispielsweise in einer Tiefgarage einrichten wollen, ist die Zustimmung des Mieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig. Denn bei der Installation, insbesondere der Leitungsverlegung, muss auf die Bausubstanz, also Gemeinschaftseigentum, eingewirkt werden. In der Praxis wird die Zustimmung meist verweigert, wie Kurt Sigl, Präsident der Bundesverbands eMobilität (BEM), berichtet. Bei mir stapeln sich hunderte von Mails von Mietern und Wohnungseigentümern, die auf ihren Stellplätzen auf eigene Kosten Ladestationen für ihre E-Autos installieren wollen und sie dürfen es nicht“, sagt Sigl. „Wir weisen schon seit etlichen Jahren auf die Probleme hin, doch es tut sich nichts“, ärgert er sich.

Einbau von Leerrohren vorschreiben

Sigl mahnt deshalb eine baldige Anpassung der Rechtslage an, um Mietern und Wohnungseigentümern zu ermöglichen, auf eigene Faust Stromtankstellen auf ihren Stellplätzen, beispielsweise in Tiefgaragen, einzurichten. Bei Neubauten müsse der Einbau von Leerrohren vorgeschrieben werden.

Bereits im vergangenen November forderte der Bundesrat eine Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, um entsprechende gesetzliche Privilegien zu schaffen. Das Justizministerium kündigte an, zu Beginn der kommenden Legislaturperiode Vorschläge vorzulegen. Zudem unterstützt die Bundesregierung Vorschläge der EU-Kommission künftig die Ladeinfrastruktur bei technischen Gebäudestandards zu berücksichtigen. EU weit sollen künftig alle Neubauten mit Vorverkabelungen oder Leerrohren für den optionalen Anschluss von Ladestationen ausgerüstet werden. Bis dahin sind jedoch Mieter und Wohnungseigentümer weiterhin auf öffentlich zugängliche Stromtankstellen für ihre E-Fahrzeuge angewiesen. Hans-Christoph Neidlein


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