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Kritik der Strombranche am Digitalisierungszwang

Touchscreen für Micro Smart Grid beim InnoZ für das Euref-Gelände in Berlin-Schöneberg. (Foto: © InnoZ)
Touchscreen für Micro Smart Grid beim InnoZ für das Euref-Gelände in Berlin-Schöneberg. (Foto: © InnoZ)

Der Einbau von Smart Metern soll nach dem Willen der Bundesregierung nun auch für kleinere Stromverbraucher Pflicht werden. Experten warnen jedoch vor hohen Kosten und hoher Datentransparenz und sehen darin keinen echten Nutzen für die Energiewende.

15.04.2016 – Der Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Strombranche stößt auf Widerstand. soll aber schon in den nächsten Wochen verabschiedet werden. Er sieht vor, dass bis zum Jahr 2032 alle Kleinerzeuger und alle Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Mess-System ausgestattet werden müssen. Der Gesetzentwurf soll laut Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen, um Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch besser zu verknüpfen und zu koordinieren. Viele Stadtwerke sehen die Pläne eher als kostentreibend für die Bürger und wenig sinnvoll. Die gesammelten Verbrauchsdaten sollen künftig nicht mehr wie bislang von den Stadtwerken und anderen Verteilnetzbetreibern, sondern von den vier bundesweit agierenden Übertragungsnetzbetreibern verwaltet werden. Das führe aber nicht zu mehr Effizienz, wie die Bundesregierung behaupte, sondern zu kostenintensiven Doppelstrukturen, beklagen die Kritiker des Gesetzentwurfs.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sprach sich in der Anhörung zum Digitalisierungsgesetz am Mittwoch klar gegen die zwangsweise Einführung von Smart-Metern bei neuen und bestehenden Ökostrom-Anlagen aus. Das Gesetz führe zu einer überflüssigen Kostenlawine, der Nutzen sei nicht ersichtlich, so Hermann Falk, BEE-Geschäftsführer. Der verpflichtende Einbau eines Smart Meters bei Kraftwerken über 7 Kilowatt (kW) würde bereits bei Solaranlagen beginnen und bei Windkraftanlagen nicht Halt machen. Bestehende Gesetze wie das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelten bereits, wie Netze hinreichend entlastet werden können. „Auch die Kosten-Nutzen-Analyse, die das Bundeswirtschaftsministerium für diesen Gesetzentwurf vorlegt, ist nicht nachvollziehbar“, so Falk weiter. Die absehbaren Kosten für Verbraucher und Solaranlagen-Betreiber wären viel zu hoch. Es sei zudem unklar, wer verschiedene Nachrüstungs- und Umbaukosten trägt wie z.B. den ggf. notwendigen Austausch eines Wechselrichters oder Zählerschranks. Entweder trage der Anlagenbetreiber die unnötigen Kosten oder der Stromkunde über die Netzentgelte, so die Kritik von Branchenexperten. Die informationelle Selbstbestimmung werde eingeschränkt, ohne dass der Energiewende ein messbarer Nutzen entstehe.

Auch die Verbraucherzentrale-Bundesverband spricht sich in einer Stellungnahme gegen den Smartmeter-Einbauzwang aus und fordert Freiwilligkeit für die Verbraucher. Die Energiewende würde als Vorwand für einen tiefen Eingriff in die Grundrechte vorgeschoben, so die Kritik. Der Bundesrat hat ein Einspruchsrecht in der Sache und fordert in einer dem Gesetzesentwurf angehängten Stellungnahme, den Einbau von der Zustimmung des Verbrauchers abhängig zu machen – wenn es sich um Haushaltskunden handelt. Denn es gebe keinerlei finanziellen Vorteile und auch der Bundesrat benennt die Problematik des Datenschutzes. na


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