Erste Lesung im Bundestag: Abgeordnete bekommen EEG 2027 und Netzpaket mit Ecken und Kanten

Zu den Entwürfen von EEG 2027 und Netzpaket hagelt es Kritik von allen Seiten. Hinzu kommen Vorschläge, wie die notwendigen Reformen besser umgesetzt werden könnten. Parallel arbeitet die BNetzA an der Netzentgeltreform – das macht es noch komplexer.
24.09.2026 – Wenn heute Abend EEG-Novelle und Netzpaket in erster Lesung im Bundestag verhandelt und danach in den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden, hoffen viele Unternehmen der Erneuerbaren, aber auch Netzbetreiber, Kommunen und nicht zuletzt private Haushalte darauf, dass die Gesetzesvorhaben noch mal ordentlich überarbeitet werden. Die Argumente, weshalb einzelne Regeln nicht sinnvoll sind, unterscheiden sich je nach Interessengruppe – aber kaum eine Stimme erklärt die Eingriffe in Energiewende und Energiemarkt uneingeschränkt für gelungen und zielführend.
Die Appelle an Abgeordnete und Parteien mit konkreten Änderungsvorschlägen sind zahlreich. So hat zuletzt der Bundesverband Solarwirtschaft mit einer Kurzstudie des Fraunhofer IEE argumentiert, dass in bestehenden Stromnetzen erhebliche Reserven schlummern – der geplante Redispatch-Vorbehalt deshalb keineswegs das Mittel der Wahl sein sollte.
Potenzial für 150 Gigawatt zusätzliche Photovoltaik an Umspannwerken
Der Fraunhofer ISE-Studie zufolge könnten intelligent gesteuerte Batteriespeicher an Umspannwerken allein an 1.313 ländlichen, stark von erneuerbaren Energien geprägten Standorten eine technische Größenordnung von rund 150 Gigawatt zusätzlicher Photovoltaikleistung erschließen. Dies sei mehr als die bislang in Deutschland installierte PV-Leistung von rund 130 Gigawatt.
Der Bundesverbande Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert deshalb, vorhandene Netzkapazitäten mithilfe von Batteriespeichern und eines flexibleren Netzbetriebs besser auszuschöpfen, anstatt große Teile Deutschlands über Jahre zu Netzengpassgebieten zu erklären und dort den weiteren Ausbau Erneuerbare Energien mittels eines geplanten Redispatch-Vorbehalts weitgehend zu unterbinden.
Vorhandene Netze vollständig digitalisieren, intelligente Speicher an Umspannwerken bürokratiearm ausschreiben und freie Kapazitäten ausschöpfen, das sind nach Meinung des Branchenverbands die besseren Lösungen. Parallel müssten die Netze auf das dann noch notwendige Maß ausgebaut und Abregelungen auf das notwendige Minimum begrenzt werden.
Öko-Energieversorger wenden sich an Abgeordnete
Heimischer Ökostrom sei der einzige Weg aus der fossilen Abhängigkeitsfalle, die Energiewende ein Job- und Wirtschaftsmotor. Mit diesen Argumenten leiten die Ökoenergieversorger naturstrom, Green Planet energy, Elektrizitätswerke Schönau und die Bürgerwerke ihren Appell an die Abgeordneten der Parteien ein. Es sei unverständlich, dass ausgerechnet Wind- und Solaranlagen neue Steine in den Weg gelegt werden sollen. Die vollständige Marktintegration Erneuerbarer Energien und eine bessere Synchronisierung von Erneuerbaren- und Netzausbau sei auch das Anliegen der unterzeichnenden Unternehmen, sie sehen aber andere Lösungen.
Redispatchvorbehalt streichen, stattdessen lokale Baukostenzuschüsse und systemdienliche Anschlussleistung
Die Unternehmen fordern eine Streichung des Redispatch-Vorbehaltes. Nicht nur die Finanzierung von neuen Projekten werde damit schwieriger und teurer, auch sei er als Steuerungsinstrument ungeeignet. Sein Standortsignal sei diffus, weil Umfang, Zeitpunkt und Eintrittswahrscheinlichkeit künftiger entschädigungsloser Abregelungen kaum vorhersagbar sind. Mit der systemdienlichen Anschlussleistung sei bereits eine zielgenauere Regelung im Gesetz angelegt. Sie sollte jedoch nur in nachweislich engpassbehafteten Netzgebieten gelten und darf die Netzausbaupflicht der Netzbetreiber nicht ersetzen. Die Begrenzung müsse zudem am Netzverknüpfungspunkt ansetzen, nicht an der Anlage – so dass Flexibilitätsoptionen möglich sind.
Auch Baukostenzuschüsse senden ein gezieltes Standortsignal und seien für Projektierer und Finanzierer kalkulierbar. Das Netzpaket solle einen Rahmen für ein solches regional differenziertes Steuerungsinstrument schaffen, das dann von der Bundesnetzagentur konkret auszugestalten sei.
Zukunft von PPAs sicherstellen, EEG-Förderung kleiner PV-Anlagen nicht überstürzt streichen
Mit dem EEG 2027 werden Differenzverträge eingeführt, eine Vorgabe der EU. Die jetzt vorgeschlagene Umsetzung mache jedoch PPAs – Direktlieferverträge für Strom – unattraktiv. Sie seien jedoch zentral, um Industrie und Mittelstand mit günstigem Strom zu versorgen. Die Lösung: ein angemessener Marktwertkorridor, eine Abschöpfung auf Basis tatsächlich realisierter Erlöse statt nach Jahresmarktwert sowie Wechselmöglichkeiten zwischen EEG-Förderung und PPA-Vermarktung.
Die Forderung nach einem fairen Risikopuffer in Form eines Marktwertkorridors haben zusätzlich neun führende Verbände aus Energiewirtschaft und Handwerk am gestrigen Mittwoch in einem Appell formuliert.
Die Ökostromversorger lehnen auch den überstürzten Wegfall der Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen ab. Der förderfreie Ausbau von kleinen PV-Anlagen braucht standardisierte, digitalisierte und kostengünstige Direktvermarktungswege. Netzbetreiber sollten verpflichtet werden, die Voraussetzungen für die Marktintegration zu schaffen. Erst wenn diese vorhanden sind, könne der schrittweise Ausstieg aus der EEG-Förderung gelingen. Ansonsten drohe ein nahezu vollständiger Einbruch in dieser Anlagenklasse. Betroffen wären auch Mieterstromprojekte, die auf eine Vergütung für die geringen Einspeisemengen angewiesen sind.
Netzentgeltreform macht alles komplexer – und nicht unbedingt besser
Parallel zum politischen Tauziehen um neue Regeln für den Ausbau erneuerbarer Energien und ihrer Netzintegration arbeitet die Bundesnetzagentur an einer neuen Netzentgeltsystematik, denn die alte Verordnung läuft Ende 2028 aus. Es geht darum, wie die Netzkosten in Höhe von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr künftig auf die Netznutzer verteilt werden.
Angedacht ist, dass nicht nur Verbraucher, sondern auch Erzeuger und Speicher in die Finanzierung einbezogen werden. Damit verschiebt sich die Rolle von Netzentgelten: Sie sollen nicht mehr nur Kosten decken, sondern auch Anreize für das Verhalten der Netznutzer setzen. Von August bis Ende letzter Woche konnten Stellungnahmen zu dem Vorschlag der BNetzA abgegeben werden.
Auch mit dieser Reform würden kleine Solarstromerzeuger zusätzlich belastet, mit einem sogenannten Prosumeraufschlag – eine zusätzliche Investitionsbremse und zugleich neue Bürokratie. Auch hier legt der Bundesverband Solarwirtschaft ein kräftiges Veto ein. Nach Berechnungen des Verbandes könnte der Aufschlag bis zu 165 Euro jährlich betragen. Besonders kleine PV-Anlagen würden dadurch überproportional belastet.
Prosumeraufschlag schafft keinen Anreiz für netzdienliche Nutzung
Der Bundesverband Erneuerbare Energien sieht diesen Punkt ebenfalls kritisch. Ein pauschaler Aufschlag würde die Eigenversorgung zusätzlich belasten, ohne einen Anreiz für eine netzdienliche Nutzung zu schaffen. Für diese Gruppe von Netznutzern empfiehlt der BEE einen Kapazitätspreis, ähnlich wie er für andere Größenklassen greifen soll. Bezahlt würde dabei nicht für die installierte Leistung einer Solaranlage, sondern für die tatsächlich mit dem Netzbetreiber vereinbarte Einspeisekapazität.
BEE-Präsidentin Ulla Heinen-Esser erklärt: „Die Netzentgeltreform darf nicht isoliert neben dem Netzanschlusspaket, der EEG-Novelle und weiteren Vorhaben zum künftigen Strommarktdesign stehen. Die Instrumente müssen aufeinander abgestimmt werden. Sonst drohen kumulative Belastungen, die Investitionen verteuern, Flexibilität hemmen und den Ausbau der Erneuerbaren bremsen. Gerade ein pauschaler Prosumer-Aufschlag steht sinnbildlich für das unabgestimmte Vorgehen. Er ist weder verursachungsgerecht noch systemdienlich und sollte gestrichen werden.“
Nach der heutigen Bundestagsitzung werden die beiden Gesetze an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Die Anhörungen sollen am 5. und 7. Oktober stattfinden, Mitte Oktober könnte dann die Beschlussfassung im Bundestag erfolgen. Dann bliebe bis Ende des Jahres Zeit für die Zustimmung durch den Bundesrat und die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission. Ein anspruchsvoller Zeitplan.
Bundesrat empfiehlt das Paket aufzuschnüren, um angemessen beraten zu können
Apropos Bundesrat: Auch die Länder haben einen anderen Blick auf die Gesetzesvorhaben als die Bundesregierung. Morgen, am 25.9.2026, stehen zwei Entschließungsanträge auf der Tagesordnung der Länderkammer. Alle beteiligten Ausschüsse außer dem Finanzausschuss empfehlen eine umfangreiche Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen. Aber – und das lässt aufhorchen – es gibt auch deutliche Kritik am Verfahren selbst.
So bemängelt der federführende Wirtschaftsausschuss u. a., dass die Auswirkungen zentraler Inhalte des Gesetzesentwurfs nicht seriös bewertet werden können. Der notwendige umfängliche Beteiligungsprozess habe nicht stattgefunden: Länder und Verbände seien mit zu kurzer Frist und ohne die Veröffentlichung von Datengrundlagen oder Folgenabschätzungen angehört worden. Die dabei geäußerten Bedenken seien im nun vorgelegten Entwurf nicht berücksichtigt. Dieses Vorgehen der Bundesregierung sei bei der Tragweite und Komplexität des Gesetzesvorhabens fahrlässig und der Bedeutung des Entwurfs nicht angemessen.
Der federführende Wirtschaftsausschuss fordert daher, komplexe Aspekte, die nicht europarechtlich notwendig oder zeitkritisch wie die Sonderausschreibungen für die Windenergie an Land sind, im aktuellen Verfahren zurückzustellen. Sie sollten erst nach der Veröffentlichung einer umfänglichen Folgenabschätzung und nach einer angemessenen Beteilung aller relevanter Stakeholder umgesetzt werden. Das gelte insbesondere für Anpassungen bei der Vergütung kleiner PV-Anlagen und deren Auswirkungen u. a. auf kleine und mittlere Unternehmen und Mieterstrommodelle, bei Obergrenzen für Pachtzahlungen oder bei Regelungen zur Stärkung von Power Purchase Agreements und Direktbelieferung. Petra Franke
Nachtrag: In einer früheren Version des Artikels wurde die Studie zu den Netzreserven dem Fraunhofer ISE zugeschrieben, sie stammt aber vom Fraunhofer IEE - wir haben das korrigiert.
























































