EU-BeihilferechtBeschwerde gegen geplante Staatshilfen für neue Gaskraftwerke

Erdgas
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei der EU eine formelle Beihilferechts-Beschwerde gegen Deutschlands Pläne eingereicht, neue Gaskraftwerke finanziell zu fördern (Bild: Julia Broich).

Die Deutsche Umwelthilfe hat bei der EU Beschwerde gegen Pläne der Bundesregierung eingereicht, neue Gaskraftwerke zu fördern. Die NGO fordert saubere Alternativen, um die Stromversorgung bei geringer erneuerbarer Einspeisung zu sichern.

16.01.2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei der EU eine formelle Beschwerde gegen Deutschlands Pläne eingereicht, neue Gaskraftwerke finanziell zu fördern. Hintergrund ist ein unabhängiges Gutachten, das die Förderung als rechtlich und klimapolitisch problematisch einstuft. Die DUH folgt mit den Beihilferechtsbedenken argumentativ der NGO ClientEarth, die auf derselben Grundlage bereits Anfang Dezember 2025 in Brüssel Beschwerde gegen die geplanten Subventionen für Gaskraftwerke eingelegt hatte.

Stromlastspitzen sauber abfedern

Die Bundesregierung plant Investitionshilfen für bis zu 20 GW neuer Gaskraftwerksleistung. In den kommenden Übergangsjahren in ein flexibles Stromsystem mit fluktuierender Erneuerbarer Energie sollen die Gaskraftwerke bei Bedarf einspringen. In der sogenannten Kraftwerksstrategie sind zudem zusätzliche Zahlungen für einen Kapazitätsmechanismus vorgesehen, mit denen vorgehaltene Strommengen gesicherter Leistung vergütet werden sollen. Als wirtschaftliches Instrument ist der Kapazitätsmarkt umstritten, u.a. steht die Kosteneffizienz in Frage.

Ähnliche Pläne hatte bereits die rot-grüne Vorgängerregierung. Nach einigem Warten erhielt der damalige Wirtschafts- und Klimaschutzminister eine beihilferechtliche Genehmigung der EU für die Förderung des Baus von 12,5 GW steuerbarer Leistung, von denen 5 GW durch nicht auf Wasserstoff umrüstbare Erdgaskraftwerke erbracht werden sollten.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat die Idee aufgegriffen, die neue Gaskraftwerkskapazität jedoch mit 20 GW oder mehr deutlich erhöht. Auch H2-Ready soll eher nachrangig behandelt werden. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche argumentiert, dass die neuen Kraftwerkskapazitäten im genannten Umfang notwendig seien, um die Stromversorgung in Zeiten geringer erneuerbarer Einspeisung abzusichern.

Staatshilfen für Gaskraftwerke rechtlich einordnen

Staatliche Beihilfen zur Sicherstellung der Energieversorgung können in der EU grundsätzlich genehmigungsfähig sein, wenn eindeutig nachgewiesen wird, dass ein Marktversagen vorliegt und keine alternativen, weniger klimaschädlichen Lösungen zur Verfügung stehen. Nach Einschätzung eines von der DUH im vergangenen Sommer veröffentlichten Gutachtens ist mindestens fragwürdig, inwieweit die Bundesregierung einen entsprechenden Nachweis erbracht hat. Das unabhängige rechtliche Gutachten der internationalen Kanzlei K&L Gates hatte die geplante staatliche Förderung neuer fossiler Gaskraftwerke in Deutschland sowie die Einführung von Verfügbarkeitszahlungen geprüft.

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Luftaufnahme des Kraftwerks Irsching bei Vohburg an der Donau in Bayern. Mehrere große Gebäude, Kühltürme und Schornsteine mit rot-weißen Streifen sind zu sehen, daneben runde Tanks und Freiflächen mit Stromleitungen. Im Vordergrund liegt ein Fluss, im Hintergrund erstreckt sich eine Ortschaft mit landwirtschaftlich genutzten Feldern.
Debatte um Versorgungssicherheit

Teurer Kapazitätsmarkt für Gaskraftwerke

Für Versorgungssicherheit und deren kosteneffizienter Bereitstellung soll möglichst schnell ein Kapazitätsmarkt implementiert werden. Doch an der Kosteneffizienz gibt es große Zweifel.

Insbesondere sei nicht belegt, dass ausgerechnet neue Gaskraftwerke in dem geplanten Umfang notwendig sind. Der geplante Umfang von bis zu 20 GW erscheint aus Sicht der Gutachter nicht ausreichend begründet. Andere Optionen wie Stromspeicher, Lastmanagement, Netzausbau oder eine stärkere europäische Zusammenarbeit würden zudem nicht ausreichend berücksichtigt.

Problematisch sei weiterhin, dass die Förderung nicht klar technologieoffen ausgestaltet ist und damit den Wettbewerb verzerren könnte. Der Einsatz mehrerer Förderinstrumente wie etwa Investitionszuschüsse und Verfügbarkeitszahlungen sei zudem nach EU-Recht nur sehr eingeschränkt zulässig, da dies zu dauerhaften Marktverzerrungen führen könnte.

Beihilfe muss zu EU-Klimaschutzzielen beitragen

Im Gutachten wurden auch klimapolitische Auswirkungen bewertet. Ein langfristiger Betrieb der geförderten Anlagen mit fossilem Erdgas ohne verbindlichen, überprüfbaren Umstieg auf grünen Wasserstoff, widerspreche den EU-Vorgaben für Klimaschutzbeihilfen. Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die geplante Förderung rechtlich angreifbar sei und ein erhebliches Risiko bestehe, dass die EU-Kommission sie in der vorgesehenen Form nicht genehmigt.

Umwelt- und Klimaschutzverbände warnten bereits damals und nun umso mehr, dass die geplante Förderung neue fossile Abhängigkeiten schaffen, den Strommarkt verzerren und saubere Alternativen ausbremsen würde. Die DUH sieht in den Plänen einen politischen Fehlanreiz und eine Doppel-Förderung fossiler Infrastruktur, die Staat und Bürger Milliarden kosten würde. Stattdessen fordert sie Förderungen für Batteriegroßspeicher, Stromnetze und andere saubere Maßnahmen, die Stromlastspitzen abfedern könnten.

„Öffentliche Gelder dürfen nicht in Programme fließen, die praktisch nur Gaskraftwerke möglich machen“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Staatliche Förderung muss technologieoffen sein für umweltfreundlichere Alternativen – Batteriespeicher müssen eine echte Chance haben.“ An Stellen, wo Gaskraftwerke dennoch gebraucht würden, dürfe es keine Förderung ohne klare Regeln geben: Jede Anlage brauche von Beginn an einen verbindlichen Plan und ein festes Datum für den Umstieg auf grünen Wasserstoff. jb

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