Menü öffnen

EnergiepreiseBundesrat fordert Reformen im Energiemarkt

Bundesratsgebäude in Berlin von außen
Der Bundesrat macht Druck bei der Energiemarktreform. (Foto: Thomas Ulrich auf Pixabay)

Der Bundesrat dringt gegenüber der Bundesregierung auf eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Das derzeitige Finanzierungssystem führe zu einer Blockade der Energiewende, so die Warnung der Länder.

31.03.2021 – Die Forderung ist nicht neu, doch dass die Länderkammer jetzt initiativ wird und das Thema auf die To-do-Liste der Bundesregierung setzt, verleiht dem Anliegen mehr Nachdruck. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die vielfältigen Abgaben und Umlagen für Strom, Gas oder andere Energieträger grundlegend zu reformieren.

Weil die verschiedenen Energieträger mit Steuern, Abgaben und Umlagen unterschiedlich stark belastet werden, würden falsche Preissignale gesetzt und damit Potenziale zur kosteneffizienten Treibhausgasminderung verschenkt. In der Kritik steht vor allem die umlagebasierte Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus. Sie sorge dafür, dass Strom gegenüber anderen Energieträgern verteuert wird.

Vielmehr sollten solche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, die allen Sektoren Anreize für weniger Emissionen setzen und Wettbewerbsnachteile für klimaschonende Technologien überwinden.

Die EEG-Umlage solle rasch und deutlich abgeschmolzen und insbesondere die Eigen- und Direktstromversorgung von der Umlage befreit werden. Im Zuge der Reform zur Finanzierung der Energiewende müssten die Regeln im Energiemarkt und die Fördersystematik grundsätzlich überarbeitet werden.

Ein mögliches Ziel könne eine langfristig marktfinanzierte Grünstromvermarktung sein. Zudem würden die Potenziale zum Lastmanagement bei weitem nicht ausgeschöpft, weil das aktuelle System die falschen Anreize setze. Bei den Netzentgelten müssten beispielsweise netz- und systemdienliches Verhalten und flexible Nutzung belohnt werden. Hierfür solle der Bund ein stärker lastabhängiges Netzentgeltsystem entwickeln, verlangen die Länder.

Der Bundesrat weist in seiner Entschließung auch darauf hin, dass die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien sowohl den zusätzlichen Strombedarf für die Sektorenkopplung berücksichtigen, als auch zum europäischen Klimaschutzziel passen müssen.

Die Entschließung des Bundesrates wurde der Bundesregierung übergeben. Sie entscheidet, ob sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht. Allerdings hatte der Bundestag im Dezember 2020 mit dem EEG 2021 ebenfalls einen Entschließungsantrag verabschiedet, der neben vielen anderen Themen eine ähnlich lautende Forderung enthielt.

Für die Jahre 2021 und 2022 hat die Bundesregierung eine Deckelung der EEG-Umlage beschlossen. Sie wird aus dem Corona-Hilfspaket finanziert und war vor allem deshalb notwendig geworden, weil wegen sinkender Stromnachfrage aufgrund der Corona-Pandemie die Strompreise im letzten Jahr stark gefallen sind. Bei niedrigen Börsenstrompreisen erhöht sich die Differenz zwischen Börsenstrompreis und der EEG-Vergütung, so dass mehr Geld zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien über die EEG-Umlage bereitgestellt werden muss. Dieser Preismechanismus ist inzwischen zu einem echten Handicap der Energiewende geworden. pf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft