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EEG-Novelle 2020Das EEG 2021 nimmt Gestalt an

Solare Mieterstromanlage in Berlin
Mieterstrom wird zukünftig etwas einfacher. Betreiber und Energielieferant dürfen verschiedene Akteure sein. (Foto: Clemens Weiß)

Der Referentenentwurf für die EEG-Novelle wurde mit Spannung erwartet. Nun ist er da: mit positiven Signalen für die Branche, aber auch mit Schattenseiten und Lücken. Ausbaupfade wurden festgelegt, die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch bleibt.

03.09.2020 –Im September 2020 soll der Entwurf der EEG-Novelle dem Bundeskabinett vorgelegt werden, am 1. Januar 2021 soll das neue EEG in Kraft treten. Es stehen viele Dinge zur Neuregelung an. Insbesondere eine Anschlussregelung für Anlagen, die ab dem nächsten Jahr ihr Förderende erreichen, ist dringend notwendig. Nur so können diese Anlagen rechtssicher weiterbetrieben werden. Die wichtigsten Neuregelungen des Referentenentwurfs auf einen Blick:

Im EEG 2021 wird das Ziel verankert, das der gesamte Strom in Deutschland 2050 treibhausgasneutral ist. Das gilt sowohl für den im Land produzierten Strom als auch für Importe. Um bis 2030 das 65-Prozent-Ziel zu erreichen, werden Ausbaupfade für die einzelnen Erzeugungsarten festgelegt. Für Photovoltaik liegt das Ziel 2030 bei 100 Gigawatt installierter Leistung, für Windkraft an Land bei 71 Gigawatt. Diese Mengen sind zwar die Obergrenze dessen, was im Klimaschutzpaket 2019 angekündigt wurde, reichen jedoch nach Meinung vieler Branchenvertreter nicht aus, weil die Annahmen der Bundesregierung zum Bruttostromverbrauch zu gering sind.

Was im vorliegenden Entwurf gänzlich fehlt, ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie. Sie fordert die Regierungen der EU-Staaten auf, bis 2021 in ihren nationalen Gesetzgebungen Umlagen und Abgaben auf Eigenverbrauch bei Anlagen bis 30 Kilowatt abzuschaffen.

Photovoltaik – Ausgeförderte Anlagen

Für die Photovoltaik gibt es gute und schlechte Nachrichten. Der Gesetzgeber erkennt an, dass der Weiterbetrieb von Anlagen, die ausgefördert sind, also bereits seit 20 Jahren in Betrieb sind, durch das Gebot der Direktvermarktung unter Umständen unwirtschaftlich wird. Deshalb gibt es eine Übergangsregelung für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung. Sie sieht vor, dass Betreiber solcher Anlagen bis 2027 ihren Strom einspeisen können und dafür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten. Diese Regel greift insbesondere für Solaranlagen aus den Anfangsjahren des EEG. Allerdings muss der gesamte Strom eingespeist werden. Die Umrüstung zu einer Eigenverbrauchsanlage hingegen lohnt sich wahrscheinlich nicht. Der Eigenverbrauch soll bei diesen Anlagen mit einer Vertragsstrafe belegt werden.

Photovoltaik – Ausschreibungen

Gänzlich neu ist eine Ausschreibungspflicht für Dachanlagen. Ab 2021 werden Zuschläge für große Dachanlagen in Ausschreibungen vergeben. Zunächst gilt das für Anlagen, die größer als 500 Kilowatt sind, bis 2025 wird die Leistungsgrenze auf 100 Kilowatt abgesenkt. Das Ausschreibungsvolumen wird jährlich erhöht. 2021 sind 200 Megawatt dafür vorgesehen, bis 2028 eine Menge von insgesamt 5,3 Megawatt. Der Strom aus diesen Anlagen darf jedoch nicht selbst genutzt werden, da das EEG Eigenverbrauch bei Ausschreibungsanlagen verbietet. Ein unsinniges Konstrukt.

Tim Meyer, Vorstandsmitglied von NATURSTROM kommentiert: „So entfesselt man keine Energiewende! Die systematische Zurückdrängung des Eigenverbrauchs steht für den Kontrollwahn einer zentral gesteuerten Energiewende. Die großen Vorteile des Solarstroms liegen doch gerade in der Optimierung und Sektorenkopplung vor Ort!“

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband sieht mit dieser neuen Regel die aktive Bürgerbeteiligung massiv zurückgedrängt, denn die geringen Erfolgschancen schrecken kleinere Akteure ab. Im Gegensatz zu großen Projektierungsunternehmen können sie das Risiko nicht über viele Gebote streuen. Bei einem ausbleibenden Zuschlag kann deshalb das in die Projektierung investierte Mitgliederkapital nicht ausgeglichen werden.

Die Ausschreibungsmengen für PV-Freiflächenanlagen betragen in den nächsten Jahren zwischen 1,9 und 1,6 Gigawatt, wobei im nächsten Jahr mit 1,9 Gigawatt das größte Volumen zur Verfügung steht. Die zulässige Größe von Freiflächenanlagen in der Ausschreibung wird von 10 auf 20 Megawatt Leistung ausgedehnt. Rechnet man Dach- und Freiflächenanlagen zusammen, soll von 2021 bis 2028 eine Solarleistung von 18,8 Gigawatt über Ausschreibungen realisiert werden.

Photovoltaik – Mieterstrom

Für große Mieterstromprojekte soll es wieder eine Vergütung geben. Der anzulegende Wert für den Mieterstromzuschlag soll für Anlagen bis 10 Kilowatt 2,66 Cent pro Kilowattstunde betragen, bei Anlagen bis 40 Kilowatt 2,40 Cent und bei Anlagen bis 750 Kilowatt 1,42 Cent. Zudem gibt es nun Klarheit für das Lieferkettenmodell. Der Betreiber kann einen Energiedienstleister als Mieterstromlieferant beauftragen, ohne dass der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag verloren geht. Ein Vorteil dieses Modells ist, dass die Marktrolle des Stromlieferanten an einen energiewirtschaftlich versierten Dritten übertragen wird.

Windenergie an Land

Der Ausbau soll wieder Fahrt aufnehmen. 2021 sollen 4,5 Gigawatt Leistung in die Ausschreibung gehen. Bis 2028 in Summe 31,8 Gigawatt. Wird das Volumen in einem Jahr nicht ausgeschöpft, wird es im Folgejahr zusätzlich ausgeschrieben. Der Anlagenbau in südlichen Regionen soll mit einem Zuschuss angekurbelt, das Referenzertragsmodell angepasst und das Netzausbaugebiet ad acta gelegt werden. Kommunen sollen finanziell an den Erträgen neuer Windenergieanlagen beteiligt werden.

Die gemeinsamen Ausschreibungen von Wind- und Solarenergie wird es nicht mehr geben. Die Innovationsausschreibungen werden jedoch fortgeführt.

Um die Förderkosten zu senken, sollen Höchstwerte in den Ausschreibungen angepasst werden und der Wettbewerb bei Solaranlagen durch Erweiterung der Flächenkulisse gestärkt werden. Die Finanzierung der EEG-Umlage soll zukünftig zum Teil aus dem Bundeshaushalt erfolgen, um Stromverbraucher zu entlasten. Zusätzlich sollen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zur Finanzierung der Umlage beitragen.

Meinungen der Branche

Positiv ist aus Sicht des BDEW, dass sich die geforderte Zubaumenge erhöht, wenn im Jahr zuvor das Ziel nicht erreicht wurde. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern, sei es richtig, Gemeinden an den Einnahmen von Windparks zu beteiligen. Um endlich auch einen flächenoptimierten Ausbau von Windenergie an Land zu erreichen befürwortet der BDEW auch, das Netzausbaugebiet abzuschaffen und den Ausbau vor allem im Süden mit einem Bonus für windschwache Standorte und der Anpassung des Referenzertragsmodells anzureizen. Die Bund-Länder-Koordinierung zur Verfügbarkeit von Flächen sei hier ein erster wichtiger Schritt. Damit der Koordinierungsmechanismus zwischen den Ländern wirklich Wirkung entfalten kann und zur Zielerreichung führt, müsse er noch scharf geschaltet werden. Eine ausreichende Flächenkulisse sei das A und O des Windausbaus.

Bei der Solarenergie wurde leider versäumt, endlich für den notwendigen Push zu sorgen, heißt es vom BDEW. Das gelte gerade auch für das große Potenzial, das für die Sonnenenergie auf bislang ungenutzten Dachflächen liegt. Um die Sonnenenergie endlich auch in die Städte zu bringen, hätte es vor allem bei der Eigenversorgung mehr Mut bedurft. Positiv sei eine geplante Regelung zu EEG-Altanlagen: Die weitere Einspeisung insbesondere auch für kleine PV-Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung wird in dem Entwurf ermöglicht. Erfreulich sei zudem, dass keine über den Marktwert des entsprechenden Stroms hinausgehende Vergütung vorgesehen ist. Diese würde die angestrebte Entwicklung von langfristigen Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements) und andere Vermarktungsmodelle hemmen.

Der BEE fordert Nachbesserungen. Zwar würden einige von der Erneuerbaren-Branche adressierte Baustellen erkannt und angegangen, wie der Wegfall des Netzausbaugebiets bei der Windkraft oder die bundeseinheitliche Regel zur Kommunalbeteiligung, aber weder reichten die benannten Ausbaupfade, noch seien alle Hürden beseitigt. Erfreulicherweise sehe der Entwurf vor, die Annahme über den künftigen Bruttostromverbrauch mit dem Erfahrungsbericht 2023 neu zu evaluieren. pf


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Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Silvio Schröter 10.09.2020, 18:12:19

+123 Gut Antworten

Da es hier vor Kommentaren nur so wimmelt ! Oh doch nicht.

Es scheint jedenfalls keinen zu interessieren.

Mich schon und ich kann nur fassungslos den Kopf schütteln die EEG Umlage auf Eigenverbrauch ist von der EU als Diskriminierung verurteilt worden und ist ohne Ersatz zu streichen . Es ist unglaublich was hier für eine Lobbyarbeit für die alten Stromerzeuger hingepfuscht wurde. Schämt euch allesamt.

Frank Hyweege 13.09.2020, 22:21:17

+105 Gut Antworten

Hallo, ich kann dem Kommentar von Silvio nur zustimmen. Es scheint wohl nicht möglich zu sein die erforderlichen Ändeurngen zur Bekämpfung des Klimawandels anzugehen. Alles viel zu zögerlich und nur im klein klein. Wo ist die strategy für die nächsten 15 Jahre die sicherstellt das wir das Klimaschutzabkommen erfüllen

Hartmut Trilk 17.09.2020, 08:38:50

+103 Gut Antworten

Irgendwann hatte ich mal gehört, dass wir und der Rest der Welt ein Problem mit Klimaerwärmung und der damit verbundenen Umweltzerstörung haben. Daher sah ich eine Chance darin dieses Problem einzuschränken, indem eine weite Verbreitung der Photovoltaik vorangetrieben wird. Sinnvoll ist dabei die möglichst weitgehende Verwendung im dezentralen Privat- und Geschäftsbereich mit größtmöglicher Verwendung des Stromes vor Ort und Einspeisung ins Netz was nicht verbraucht werden konnte. Diese klimaneutrale Technik wird und kann in unser marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft aber nur zum Einsatz kommen, wenn es sich wirtschaftlich auch für jeden rechnet. Durch diese EEG-Novelle 2020 werden aber nur die Geschäftsmodelle der bestehenden Stromwirtschaft geschützt und die Wirtschaftlichkeit zum Investieren und Betreiben von PV-Anlagen wird bekämpft. Ich bin entsetzt!

Thomas 19.09.2020, 17:55:28

+106 Gut Antworten

Der ganze Entwurf ist doch eine Frechheit und ein Schlag ins Gesicht für jeden kleinen PV Betreiber.

Es ist doch nichts sinnvoller als die Strom Erzeugung auf viele stellen mit direktem Eigenverbrauch zu verteilen aber da sehen die Konzerne ihre Gewinne flöten.

Es ist doch peinlich wie sich unsere Regierung Mal wider von den ganzen Lobbyisten kaufen lässt.

Zu Corona Zeit wird ja alles was gegen den Bürger ist, klammheimlich und ohne großes Aufsehen beschlossen.

Wir Bürger müssen dringend aufstehen und uns wehren.

Das ist meine persönliche Meinung

Gruß Thomas

W. Kemmer 19.09.2020, 20:28:04

Das neue EEG ist wohl nur für PV gemacht !! Wir haben eine Pyrolyse-Anlage und schneiden denkbar schlecht ab.

Was sind das für "Spezialisten" (die wissen wohl nicht, dass es neben PV und Windkraft auch noch andere Möglichkeiten der Stromerzeugung gibt. So wird es wohl keine neue Anlage zur Stromerzeugung aus Pyrolyse gibt.

Es müssen doch die vielen Holzstapel, die allesamt mit dem Borkenkäfer befallen sind, aus den Wäldern entfernt werden, sonst werden es dort nur noch Käferberge sein !!

B.Troffen 22.09.2020, 08:15:46

Unglaublich. Autonomie des Bürgers offensichtlich unerwünscht

Paul Victorin 30.09.2020, 11:39:12

Wie oft will man uns noch abzocken, wir haben investiert, im guten Glauben an den Staat, nun will man uns für unser Investment, mit dem wir die Energiewende möglich machten bestrafen.

 

Wie kommt man zu der Behauptung, Eigenverbrauch lohnt sich nicht? Für den Strom der eingespeist werden würde gibt es tolle 5,00 Cent max. pro kWh, unser Strompreis für den Bezug beläuft sich aber auf min. 25 cent bis max. 28 cent netto. Wer hat die Rechnung aufgestellt, sicher die Energieversorger, weil sie diese Verluste tragen müssten.

 

Bei diesen Bedingungen schalte ich ab und empfehle jedem der in diese Falle läuft abzuschalten, die Regierung kann dann sehen wie sie die Klimaschutzziele erreichen können.

A. Deider 02.10.2020, 09:09:56

Grundsätzlich kann ich mich dem Kommentaren - besonders von Silvio - anschließen. Da die kleinen PV-Anlagen bis 10 KWp meist auch von Privatpersonen betrieben werden und diese keine Lobbyvertreter regierungsnah haben, ist es wahrscheinlich auch nicht verwunderlich, dass die 70% Begrenzung für die maximale Einspeiseleistung im Wechselrichter in den Anschaltbedingungen der EVUs "zum Schutz der Stromnetze" nicht beseitigt wurde. Damit wird 30% einer möglichen PV-Leistung auf Basis der Papierlage nicht genutzt. Scheint wir haben jetzt schon zuviel erneuerbare Energie!

Der erste Entwurf ist ja hoffentlich nicht der Letzte.

Eni 04.10.2020, 16:51:20

Die EEG-umlage ist völlig richtig, sollte aber von Stromverbrauchern gezahlt werden, die Ihren Strom aus nicht erneuerbaren Quellen beziehen. Tabaksteuer wird ja auch nicht von Nichtrauchern gezahlt. Außerdem ist es eine Frechheit für selbst produzierten Strom - nach Investitutionskosten und laufenden Kosten für die Anlage - nochmals zur Zahlung aufzufordern. Am Ende wird auch auf die im Garten gezogenen Tomaten - entsprechend der Differenz zum Weltmarktpreis - eine Steuer erhoben? Meines Erachtens entbehrt die EEG-Umlage für Eigenstromnutzung jeder rechtlichen Grundlage und ist eine Schande für unser Rechtssystem.

Uwe Hofer 05.10.2020, 19:19:01

Eine unglaubliche Arroganz! Weder EU Vorgaben werden berücksichtigt - wie die meisten Kommentare in Richtung Umsetzung EU Richtlinie ja bereits bemerkten, noch gibt es einen Versuch, dem Bürgerengagement das bisher erforderlich war um bis hierhin zu kommen, seine fortschreibende Rolle zu ermöglichen. Mehr noch, der Dilettantismus der Autoren dieses Entwurfs mündet in den Versuch, dezentral erzeugbare EE über Aggregatoren und die Börsen teuer zurück zu verkaufen. Da kann ich nur jeden klimabewussten Bürger auffordern, aufzustehen und sich zu wehren und bei der Bundestagswahl sich daran zu erinnern, welche Volksparteien und Klientelpolitiker hierbei am Werk waren.

Thomas Wiese 19.10.2020, 20:05:39

In der EU Richtlinie steht doch klar, dass Umlagen erlaubt sind. Von daher wird hier m.E. nicht gegen die Richtlinie verstoßen:

 

(3) Die Mitgliedstaaten können Eigenversorgern im Bereich erneuerbare Elektrizität für die an Ort und Stelle verbleibende eigenerzeugte erneuerbare Elektrizität nichtdiskriminierende und verhältnismäßige Umlagen, Abgaben und Gebühren in einem oder mehrerer der folgenden Fälle auferlegen,

a)

wenn die eigenerzeugte erneuerbare Elektrizität im Rahmen von Förderregelungen effektiv gefördert wird, jedoch nur in dem Umfang, dass die Rentabilität des Projekts und der Anreizeffekt der betreffenden Förderung dadurch nicht untergraben werden, oder...

Luise 24.11.2020, 00:52:28

zu den ganzen Gebühren und Abgaben kommt hinzu, dass man gleich zum Gewerbetreibenden wird und somit

auch noch steuerlich gesehen zum Steuerberater muss mit erheblichen Kosten bei allen Kleinanlagen. Rechnet

man die kosten noch dazu dann kostet das KW auch 25 cent. Das Gleiche Problem gibt es bei den Blockheiz-

kraftwerken, nur das es dort den weinigsten auffällt da eine einheitlich gesonderte Feststellung erfolgt. Ist

wohl bei der Anzahl der Betreiber meist 30-600 oder mehr ja sinnvoll, aber dann .....gleiches Spiel.

So wird es mit der Energiewende auch nichts.


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