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Klage gegen EnteignungDer letzte Lützerather gegen RWE

Ortseingang von Lützerath
Lützerath ist ein hunderte Jahre alter Ort, mit Denkmal geschützten Gebäuden. (Foto: Bodoklecksel, WikiCommons, CC BY-SA 3.0)

Nach dem Willen RWEs soll Lützerath bald menschenleer sein, um den Ort endgültig für den Braunkohleabbau abzureißen. Doch sie haben die Rechnung ohne Eckhard Heukamp gemacht. Der klagt aus nachvollziehbaren Gründen gegen seine Enteignung.

19.04.2021 – Eckhardt Heukamp wird nicht freiwillig gehen. Das macht die Klage allzu deutlich, die der Landwirt gegen die Enteignung seines Hofes und landwirtschaftlichen Flächen in und bei Lützerath anstrengt. Der Ort soll laut den Plänen des Energiekonzern RWE, neben Immerath, als nächstes für den Braunkohleabbau im Tagebau Garzweiler abgerissen werden.

Auf einer Pressekonferenz vergangenen Freitag sagte Heukamp: "Ich möchte persönlich dass die Ortschaft Lützerath stehen bleibt, weil ich hier in der vierten Generation lebe und wirtschafte und ich der Meinung bin: Lützerath kann stehen bleiben und muss nicht abgebaggert werden, wie die anderen Keyenberger Dörfer auch."

Bis auf Heukamp haben sich alle Lützerather dem Druck von RWE gebeugt, haben Angebote zur Umsiedlung angenommen und sind fortgezogen oder werden dies bald tun. Viele Häuser und Bäume hat der Konzern in Lützerath schon abreißen lassen. Doch Heukamp bleibt und klagt, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Grote-Terwiesche, gegen den ihn erhobenen Grundabtretungsbeschluss.

Heukamp schlug Entschädigungen und Angebote von Ausgleichsflächen der RWE AG aus. Daraufhin beantragte der Energiekonzern die Grundabtretung und damit Enteignung der Liegenschaften von Heukamp bei der Bezirksregierung Arnsberg, die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Bergbaus in NRW ist. Die Bezirksregierung gab dem Antrag statt.

Laut geltendem Bergrecht sind Enteignungen von Grundstücken zur Erweiterung des Braunkohleabbaus grundsätzlich möglich, wenn dies für eine gesicherte Energieversorgung nötig ist und damit dem Gemeinwohl dient. Bei einer Reform des Bergrechts soll dieser klimafeindliche Passus nicht abgeschafft werden.

Der Pressesprecher von RWE, Guido Steffen, erklärte auf Anfrage der energiezukunft, die Grundabtretung geschehe „mit Hinweis auf die energiewirtschaftliche Erfordernis und auf eine geordnete Entwicklung des Tagebaubetriebs und der sogenannten Wiedernutzbarmachung bereits genutzter Tagebaubereiche.“ Dabei verweist RWE auf die vermeintliche energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Braunkohle aus dem Tagebau Garzweiler, die im Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung festgeschrieben ist.

Zu hoher Braunkohlebedarf

Doch diese Festschreibung stand von Anfang in der Kritik. Nachdem bereits Wissenschaftler und Umweltverbände den von RWE und Regierung berechneten zukünftigen Braunkohlebedarf als viel zu hoch bezifferten, kam im vergangenen Dezember ein lange verheimlichtes Kohlegutachten an die Öffentlichkeit, das die Kritik bestätigte. Vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben, wurde in dem Gutachten deutlich, dass die meisten Dörfer am Tagebau Garzweiler nicht abgerissen werden müssen. Die Bundesregierung ignorierte diese Ergebnisse jedoch.

Zwar war Lützerath nicht unter den Orten vertreten, die laut Gutachten erhalten bleiben können, doch in seiner Klage verweist Heukamp auf Berechnungen des Ingenieurs für Bergbau und Bergschäden Peter Immekus, der eine „technisch sinnvolle und planmäßige Realisierung der Braunkohleförderung ohne Inanspruchnahme der Grundstücke des Klägers“ als möglich erachtet.

Dabei verweist Immekus auch auf das Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsministeriums, wonach eine Versorgungssicherheit mit dem Abbau von 570 Milionen Tonnen sichergestellt sei. Immekus erläutert, dass eine sichere Abbauführung des Tagebaus bis 2038 mit einer Fördermenge von 600 Millionen Tonnen möglich sei, ohne die Liegenschaften von Heukamp in Anspruch zu nehmen. Laut Anklageschrift der Rechtsanwaltskanzlei Grote-Terwiesche, die der energiezukunft vorliegt, liege damit die Inanspruchnahme der Liegenschaften von Eckhardt Heukamp nicht im Allgemeinwohl.

Ausgleichsflächen nicht ausreichend

Doch dies ist nicht der einzige Punkt der Anklageschrift. Bei der Pressekonferenz sagte Rechtsanwalt Michael Terwiesche: "Wir sind der Auffassung, dass die öffentlichen Belange des Klimaschutzes und privaten Belange von Herr Heukamp überwiegen, mit der Folge, dass wir die Enteignung für rechtswidrig halten." So seien etwa angebotene Ausgleichsflächen für den landwirtschaftlichen Betrieb Heukamps nicht ausreichend, um den Betrieb im gleichen Maße fortführen zu können.

So sei eine Hofstelle in Brandenburg keine Option gewesen, da die dortige Region von extremer Trockenheit betroffen ist. Auch sogenanntes Neuland sei kein adäquater Ersatz. Bei Neuland handelt es sich um Land, das bergbautechnisch in Anspruch und daraufhin wieder aufbereitet wurde. RWE hatte solche Flächen im Rheinischen Revier in Aussicht gestellt. Doch eine gleiche Bodenqualität wie zuvor kann Neuland nicht erreichen. Ein vergleichbarer Anbau von Feldfrüchten, wie sie Heukamp aktuell anbaut, sei demnach nicht möglich.

In der Anklageschrift, die vom 18.03.2021 datiert, wird auch auf den bis dahin veröffentlichten Entwurf für eine Braunkohleleitentscheidung der NRW-Landesregierung hingewiesen, wonach die Inanspruchnahme zur Kohleförderung vorrangig auf bereits unbewohnte Orte auszurichten sei. Als Beispiel wurde Immerath genannt. In der endgültigen Leitentscheidung, am 23.03.2021 veröffentlicht, wurde dieser Passus jedoch erweitert auf die Inanspruchnahme „bereits weitgehend unbewohnter Ortschaften“. Die Ortschaft Lützerath wurde dabei explizit genannt.

Landesregierung folgt Willen RWEs

Damit folgte die NRW-Landesregierung offensichtlich dem Willen RWEs Lützerath zeitnah abzureißen. Doch auch aus weiteren Erwägungen des Klima-, Gesundheits-, Umwelt- und Denkmalschutzes klagt Heukamp gegen die Enteignung. So steht der Hof des Klägers unter Denkmalschutz und die Beeinträchtigungen der Kohlekraftwerke und des Kohleabbaus für Umwelt und Gesundheit sind hinlänglich bekannt.

Vor dem Hintergrund immer stärkerer deutscher und europäischer Klimaziele, steigender Preise für die Kohleverstromung sowie eines möglichen früheren Kohleausstiegs ist ohnehin zu bezweifeln, ob aus Garzweiler die von RWE bezifferten über 600 Millionen Tonnen Braunkohle noch gebraucht werden. So verweist auch der Bergbauexperte Peter Immekus auf die seit Jahren abnehmende Förderung von Braunkohle. Für die Zukunft sei von einer weiteren kontinuierlichen Verringerung des Abbaus auszugehen.

Das endgültige Ausstiegsdatum für die Kohle, bis dato auf 2038 datiert, soll derweil 2026 erstmals gesetzlich überprüft werden. Laut NRW-Landesregierung bekommen die weiteren Dörfer am Tagebau Garzweiler, Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Beverath, daher einen Aufschub, um zu überprüfen, ob diese wirklich für die Kohleverstromung abgerissen werden sollen. Auch für Lützerath wäre so ein Moratorium ohne weiteres möglich, das macht nicht zuletzt die Klage von Eckhardt Heukamp deutlich.

Auf der Pressekonferenz sagte Heukamp noch: "Ich denke, dass das nicht nur ein Vorhaben für mich ist, sondern für alle Beteiligten, die hier in diesem Land leben und auf dieser Welt leben, dass die Kohle nicht mehr verbrannt werden muss." In Lützerath selbst erhält er auch Unterstützung von Aktivisten, die sich unter anderem im nahegelegenen Lützerather Wald angesiedelt haben und zum Teil sogar als neue Lützerather Einwohner gemeldet sind. Manuel Först  


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Thomas Schütte 20.04.2021, 10:05:21

Wird der Kläger denn durch Spendenaufrufe unterstützt?

energiezukunft 20.04.2021, 10:27:03

+86 Gut

Lieber Herr Schütte,

 

ja auf der Seite www.rwe-tribunal.org gibt es einen Spendenaufruf inkl. Spendenkonto zur Unterstützung von Eckhardt Heukamp im Zwangsenteignungsverfahren.

 

Mit besten Grüßen

die Redaktion

Christaine Niesel 21.04.2021, 11:19:39

Liebe LeserInnen, wir von der Tribunal Initiatve rwe-tribunal.com organisieren eine besondere Form des Widerstand (18.-20.04.2021 Zirkus Zelt in Lützerath auf der der "Kurt Claaßen Wiese" gegenüber vom Auenland) und suchen DAFÜR RWE -Geschädigte Menschen. Was haben Sie für Erfahrungen gemacht, als ihr Haus für den Abriß von RWE gekauft wurde, welche Wände haben gezittert, was möchten Sie gerne der Öffentlichkeit mitteilen. Melden Sie sich gerne über die Internetseite oder direkt bei mir Christiane.Niesel@web.de !!!! Heukamp ist der Erste, der klagt aus den Erkelenzer Dörfern. Weitere ca. 12 Menschen warten auf ihre Enteignung, damit sie klagen können (Obstbaumwiese Keyenberg), Initiative "Menschenrecht vor Bergrecht". (MvB). Wenn Heukamp gewinnt, dann stehen die Bagger still und es wird heißen "da freut sich alt und jung, Menschen von Nord und Süd, wir retten jetzt das Klima und das Keyenberger Land, dem FREVEL jetzt ein "aus", denn Guthaben haben bewiesen, daß Erkelenzer Börden sind aus gold "gegießen" (freies deutsch). https://soundcloud.com/search?q=sechs%20gekeimte%20Eicheln

Ich stoße mich doch sehr an dem Begriff "der letzte Lützerather, auch weil es a) noch eine Familie gibt, die dort in ihrem schönen Hof lebt (noch) und auch hier wiederum 12 in Erkelenz registrierte NeulützeratherInnen und viele junge Menschen, die sich als "Wir sind die 1,5 Grad Grenze - Lützi lebt" verstehen. Herzlicher Gruß aus Köln, Christiane Niesel, JETZT IST SCHLUSS rwe-tribunal.org

Manuel Först (Autor) 21.04.2021, 11:56:44

+85 Gut

Liebe Frau Niesel,

 

vielen Dank für ihren Kommentar und die weiteren Hinweise auf ihr Engagement. Dass Sie sich an der Überschrift stoßen kann ich verstehen. Mit "Der letzte Lützerather" meinte ich lediglich, dass Herr Heukamp nach meinem Kentnisstand - wie im Artikel beschrieben - bald der letzte ursprüngliche Lützerather seien wird, der noch im Ort lebt. Am Ende des Artikels verweise ich schließlich darauf, dass sich inzwischen neue Menschen im Dorf ansiedeln.

 

Mit besten Grüßen

Manuel Först

energiezukunft

Pierre-Philippe Ravier 22.05.2021, 18:09:35

Dies ist leider der Preis für den Ausstieg aus der Kernenergie.

Ich weiß nicht, ob die Entscheidung für diesen Ausstieg demokratisch war oder nicht, aber es ist klar, dass die Konsequenzen nicht gut erklärt wurden.

Dazu müssen wir auch die tausend vorzeitigen Todesfälle addieren, die durch die Rückstände von Kohle verursacht werden, die beim Verbrennen in der Atmosphäre zurückbleiben.

Leider werden die 6 letzten Kernkraftwerke im Jahr 2020 geschlossen. Wenn sie offen bleiben, würde dies natürlich die Zerstörung dieses Dorfes und viele andere Probleme verhindern.

Felix Cube 19.01.2023, 22:38:26

+55 Gut

Pierre-Phillippe, auch ohne den Bedarf (es gibt ausreichend Studien, die RWE widersprechen) wird Kohle für Profit angebaggert. Daran ändert auch Atomenergie nichts, die wenn man die Endlagerkosten mit einberechnet, sehr teuer ist. Solange Kohle weiterhin mit Subventionen profitabel bleibt und Polizei und Staat sich aktiv der INteressen von RWE gemein machen, geht die Sch**** weiter.


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