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EEG-Reform: Kleine Verbesserungen für die Bürgerenergie

Am Freitag stimmt der Bundestag über die EEG-Novelle ab, eine Zustimmung gilt als sicher. (Foto: CC0 Public Domain, pixabay.com)
Am Freitag stimmt der Bundestag über die EEG-Novelle ab, eine Zustimmung gilt als sicher. (Foto: CC0 Public Domain, pixabay.com)

Union und SPD haben sich kurz vor der Abstimmung am Freitag im Bundestag auf Änderungen des EEG-Entwurfs geeinigt. Kleine Zugeständnisse für Bürgerenergieprojekte und Mieterstrom wurden aufgenommen, doch auch die Industrie profitiert erneut.

08.07.2016 – Wie mehrere Medien und Politiker berichten, wurden die Änderungen auf den letzten Metern vorgenommen. Die Grünen hatten sich beschwert, dass die Koalition dem Wirtschaftsausschuss erst 20 Minuten vor Beginn der Sitzung ihre Änderungsvorschläge zum EEG auf 400 Seiten vorgelegt hatte. Zeit zur abschließenden Bewertung blieb also kaum und so sind die Auswirkungen einiger Änderungen noch schwer zu beurteilen.

Klar ist, dass Bürgerenergieprojekte beim zukünftigen Ausschreibungsmodell etwas besser gestellt werden sollen. Erhalten Bürgerprojekte in einer Ausschreibungsrunde einen Zuschlag, sollen sie automatisch die höchste Vergütung erhalten, die in dieser Runde beachtet wurde – unabhängig vom gebotenen Preis. Es ist eine kleine finanzielle Verbesserung, das Risiko bei einer Ausschreibungsrunde leer Auszugehen bleibt allerdings.

Mieterstrom soll Eigenversorgung gleichgesetzt werden

Eine weitere Verbesserung hat die SPD-Linke für Mieter erstritten, obwohl die Ausgestaltung der Passage noch nicht eindeutig geklärt ist. Beziehen die Bewohner eines Mietshauses einen Teil ihres Stroms von seiner Solaranlage auf dem Dach des Hauses, müssen sie derzeit die volle EEG-Umlage zahlen, obwohl sie keine öffentlichen Netze oder Infrastruktur nutzen. Lediglich einige netzabhängige Entgelte entfallen. Der nun geänderte Gesetzentwurf sieht vor, Mieterstrommodelle Eigenversorgungsmodellen gleichzusetzen.

Mit einer Verordnungsermächtigung soll die Bundesregierung dazu befähigt werden, für diese Mieterstrommodelle eine verringerte EEG-Umlage festzulegen. „Die Bundesregierung wird diese Verordnung zeitnah vorlegen“, heißt es dazu im Entwurf, über den der Bundestag am Freitag abstimmen wird. Eine Zustimmung gilt als sicher.

Zusätzliche Rabatte für die Industrie

Unsicherheiten für Mieter, die Ökostrom von ihrem Dach beziehen, bleiben allerdings. Denn die Reform der Stromsteuer steht noch an, von der diese Versorgungsmodelle bislang befreit sind. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine zusätzliche Besteuerung vor, das Bundeswirtschaftsministerium könnte die Passage in der Ressortabstimmung allerdings noch streichen.

Zudem beschlossen Union und SPD weitere Rabatte für die Industrie. Alle Unternehmen, deren Stromverbrauch mehr als 14 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmacht, sollen nur noch 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Bislang lag diese Schwelle bei 17 Prozent. Wie Medien berichten, könnten möglicherweise mehrere hundert Firmen davon profitieren. Die Gegenfinanzierung übernehmen Privathaushalte und kleine Unternehmen, die die volle EEG-Umlage zahlen müssen. Eigentlich hatte Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag vereinbart, von der Industrie im Gegenzug Energieeffizienzmaßnahmen zu fordern. Auf Druck des CDU-Wirtschaftsflügels wurde diese Forderung allerdings nicht übernommen. cw


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