In der Gemeinde Sulingen, haben wir gerade ein Klimaschutzkonzept verabschiedet. Welche Maßnahmen wir in den nächsten Jahren aus dem Konzept umsetzen können, ist von der finanziellen und personellen Lage unserer Gemeinde abhängig. Da Klimaschutz eine freiwillige Aufgabe ist, müssen wir zunächst unsere Pflichtaufgaben finanzieren.
Deswegen haben wir zuletzt Maßnahmen wie die Umstellung des Fuhrparks auf E-Mobilität oder die Entsiegelung von Flächen aus Kostengründen zurückgestellt. Auch eine energetische Sanierung der kommunalen Gebäude wie z.B. der Schulen und Kindergärten, findet deswegen nur sporadisch statt. Im Bereich Verkehr sieht es ähnlich aus: Zwei Jahre lang haben wir mit den Umlandkommunen an einem Mobilitätskonzept gearbeitet, dann ist es in der Schublade verschwunden, weil kein Geld für die Umsetzung vorhanden ist.
Förderprogramme sind keine nachhaltige Lösung
Der Bund muss endlich solide Rahmenbedingungen für Kommunen schaffen, die uns Investitionen in die lokale Infrastruktur ermöglichen. Fördermittel geben zwar wichtige Anreize, erfordern jedoch Eigenkapital und binden personelle Ressourcen. Beides können viele Kommunen gar nicht erst aufbringen. Das führt zu ungleichen Lebensverhältnissen in Deutschland, die sich in Zukunft verschärfen. Denn mit Waldbränden, Starkregen und Hitzewellen sind die Folgen des Klimawandels in unseren Städten und Gemeinden bereits spürbar.
Um unsere Kommunen fit für die Zukunft zu machen, brauchen wir einenachhaltige Finanzierungsgrundlage für Klimaschutz und Klimaanpassung. Dazu ist ein Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen nötig. Durch eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, können Bund und Länder an der Rahmenplanung sowie Finanzierung der Aufgaben vor Ort mitwirken.
Bisherige Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz zielen auf die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ab.
Die Einführung von Klimaschutz und Klimaanpassung als weitere Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a Absatz 1 Grundgesetz ist ein rechtssicherer Weg für eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der Investitionsbedarfe der Kommunen.
In der anstehenden Legislaturperiode haben Union und SPD die Möglichkeit, die kommunale Ebene und damit ihren eigenen Bürgermeister*innen den Rücken zu stärken. Zwar braucht es für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag sowie im Bundesrat, jedoch ist eine Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen sowie Linke durchaus möglich. Beide Parteien hatten die Forderung nach einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung in ihren Wahlprogrammen.
Investitionen für eine gute Lebensqualität
Wir Bürgermeister*innen wollen eine gute Lebensqualität für alle Menschen vor Ort sicherstellen. Dafür müssen wir den ÖPNV barrierefrei ausbauen, Gebäude sanieren, Flächen entsiegeln und unsere Städte begrünen. Doch dafür brauchen wir eine faire Kostenteilung von Bund, Länder und Kommunen. Eine Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz würde Bund und Länder in die Pflicht nehmen und uns eine Planungssicherheit gewähren, die über Parteigrenzen und Legislaturperioden hinaus Bestand hat.
Gemeinsam mit dem Bürgerbegehren Klimaschutz e.V. hat Patrick Bade eine Petition gestartet. Gerichtet an CDU/CSU und SPD und die laufenden Koalitionsverhandlungen: https://weact.campact.de/petitions/klimaschutz-ins-grundgesetz-fur-zukunftsfahige-kommunen