EEG 2027: Einspeisung von kleinen Solaranlagen bei niedrigen Preisen reduzieren

Mit einem eigenen Vorschlag für die Marktintegration kleiner Solaranlagen meldet sich das Solar Cluster Baden-Württemberg zu Wort: Bei negativen oder sehr niedrigen Börsenstrompreisen könnte die Einspeisung automatisch reduziert werden.
29.07.2026 – Letzte Woche hatten Verbände und Unternehmen drei Tage Zeit, um zu den Entwürfen des EEG2027 und des Netzpakets ihre Stellungnahme zu formulieren. Bereits am heutigen Mittwoch will das Bundeskabinett die Fassung verabschieden, mit der die Gesetze ins Parlament gehen sollen.
Von vielen Seiten kritisiert wird das Vorhaben, die fixe Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen zu streichen und stattdessen für eine relativ kurze Übergangszeit von drei Jahren eine geringe Vergütung zu zahlen und kleine Solaranlagen dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Flankierend soll die Direktvermarktung schrittweise ausgeweitet werden. Begründet wird dieser Einschnitt mit mehr Marktintegration, denn die Einspeisung von Solarstrom in der Mittagszeit führt immer wieder zu niedrigen oder sogar negativen Strompreisen. Doch Marktakteure beklagen, dass für die Alternative – die Vermarktung des Stroms per Direktvermarktung – keine oder nur unzureichende Marktprozesse etabliert sind.
Das Solar Cluster Baden-Württemberg formuliert nun einen eigenen Vorschlag, auch mit dem Anspruch, für Solaranlagen unter 100 Kilowatt Leistung keine komplizierten Einzelprozesse, sondern einfache, standardisierte und wirtschaftlich tragfähige Abläufe zu schaffen. Das Ziel müsse sein, mehr Strom marktdienlich einzuspeisen, ohne Dächer kleiner zu belegen, Projekte zu verschieben oder Bauherren abzuschrecken.
Einspeisung intelligent reduzieren - Alternative zur Direktvermarktung
Als Alternative schlägt das Solar Cluster ein Modell vor, das auf vereinfachter Marktintegration beruht. Im Kern soll die Einspeisung bei negativen oder sehr niedrigen Börsenstrompreisen automatisch reduziert werden. Diese Steuerung kann über Wechselrichter oder ein Home-Energy-Management-System erfolgen, genauso wie über ein intelligentes Messsystem. Der entscheidende Unterschied zum Ministeriumsmodell: Statt einer starren 50-Prozent-Wirkleistungs-Grenze, die auch dann wirkt, wenn mehr Solarstrom im Netz benötigt wird, wird nur dann eingegriffen, wenn der Strompreis tatsächlich keinen oder nur einen sehr geringen Wert hat.
Für die Vergütung schlägt das Solar Cluster eine einfache Jahresabrechnung vor. „Maßgeblich wäre die gemessene Jahreseinspeisung, multipliziert mit einem gewichteten Marktwert für Photovoltaikstrom, abzüglich eines transparenten Vermarktungsentgelts“, erklärt Solar-Cluster-Geschäftsführerin Carolin Grieshop. Damit entfalle die Notwendigkeit einer aufwendigen viertelstundenscharfen Einzelabrechnung für jede kleine Anlage. Auch ein sofortiger Ausbau individueller Direktvermarktungsstrukturen sowie der Einbau eines Smart Meters wäre dann nicht erforderlich.
Der Verband verweist darauf, dass der Markt für kleine Photovoltaikanlagen nur dann massentauglich werden könne, wenn Vermarktung, Steuerung und Abrechnung deutlich einfacher organisiert werden als bisher. Mit diesem Modell sei auch keine EEG-Vergütung erforderlich, das entlaste den Bundeshaushalt.
Ergänzende Marktprämie für Volleinspeiser
Wichtig sei zugleich eine klare Absicherung für Volleinspeiser, nur hier ist eine EEG-Unterstützung nötig. Anlagen ohne Eigenverbrauch könnten mit einem reinen Marktwert nicht wirtschaftlich betrieben werden. Für sie hält das Solar Cluster daher eine ergänzende Marktprämie über das EEG oder einen funktional gleichwertigen Mechanismus für notwendig. Andernfalls drohe ausgerechnet bei Anlagen, die vollständig auf Netzeinspeisung setzen, ein Bruch.
Modellrechnung: Dynamische Steuerung ist präziser als 50 Prozent – und lukrativer
Dass der Vorschlag des Solar Clusters praxistauglich ist, zeigt eine Modellrechnung einer nach Süden ausgerichteten Anlage mit zehn Kilowatt installierter Leitung. Ohne Begrenzung erzielt die südausgerichtete Anlage eine Einspeisung von 12.287 Kilowattstunden, mit einer starren 50-Prozent-Grenze sinkt sie um 15 Prozent auf 10.529 Kilowattstunden, und bei einer dynamischen Abregelung auf null bei negativen Börsenpreisen auf 9.482 Kilowattstunden. Die feste 50-Prozent-Begrenzung reduziert zwar Einspeisespitzen, senkt die Einspeisung bei negativen Strompreisen aber nur begrenzt: Dort fällt sie bei der Südanlage von 2.805 auf 2.131 Kilowattstunden, lediglich rund 24 Prozent. Eine Batterie kann zwar überschüssigen Strom zwischenspeichern, verhindert aber nicht, dass auch unterhalb der 50-Prozent-Grenze weiter eingespeist wird.
Insgesamt macht die Rechnung deutlich, dass eine dynamische Abregelung bei negativen oder sehr niedrigen Börsenpreisen genauer wirkt als eine pauschale Begrenzung. Zugleich kann sie höhere Erlöse bringen: In der Modellrechnung steigt der Ertrag von 545 Euro bei der 50-Prozent-Grenze auf 646 Euro, wenn nur bei Preisen unter null Cent pro Kilowattstunde abgeregelt wird. Der Marktwert des eingespeisten Stroms liegt dann ebenfalls höher – bei 5,18 Cent pro Kilowattstunde mit fester 50-Prozent-Begrenzung, bei 6,81 Cent pro Kilowattstunde bei Südausrichtung und 7,04 Cent pro Kilowattstunde bei Ost-/Westausrichtung, wenn nur bei negativen Preisen abgeregelt wird.
Vorschlag formuliert eine praxistaugliche Lösung
Der Verband betont, dass sein Gegenentwurf die Ziele des Ministeriums nicht infrage stellt. Im Gegenteil: Die Marktintegration werde nicht verhindert, sondern praxistauglich gestaltet. Die Modellrechnung des Solar Clusters zeige, dass eine dynamische Abregelung bei negativen Preisen gezielter wirkt als eine pauschale 50-Prozent-Begrenzung und zugleich höhere Erlöse für die verbleibende Einspeisung möglich werden.
Unterm Strich setzt der Verband auf einen Kurs, der Systemdienlichkeit mit Investitionssicherheit verbindet. Die Solarförderung solle nicht eingefroren, sondern weiterentwickelt werden – so, dass auch kleine und mittlere Anlagen ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Nach Auffassung des Solar Clusters braucht es dafür keine bürokratische Überforderung, sondern eine massentaugliche Marktarchitektur mit klaren Regeln, einfacher Steuerung und verlässlicher Vergütung. Nur dann werde aus der angestrebten Marktintegration auch tatsächlich ein Erfolg für die Praxis. pf
















































