Energiepolitik im KoalitionsvertragSchwierige Rahmensetzungen, sinnvolle Details und viel zwischen den Zeilen

Kuppel des deutschen Bundestages bei Nacht. Ein halb rundes Glasgebilde, illuminiert von warmen Lichtern
Vieles was im Bundestag in der kommenden Legislatur zur Energiepolitik entschieden wird, ist noch offen (Foto von Christian Lue auf Unsplash)

Trotz Politikwechsel-Rhetorik im Wahlkampf wird es energiepolitisch keinen grundlegenden Kurswechsel geben. An einigen Stellen dürfte die Energiewende beschleunigt werden – an anderen sind Hemmnisse zu befürchten. Eine kommentierende Analyse.

11.04.2025 – Zunächst zum ganz großen Rahmen: Grundsätzlich bestätigt die wahrscheinliche neue Regierung die deutschen und europäischen Klimaziele, die – über das 500-Milliarden-Investitionspaket nun auch im Grundgesetz genannte – Klimaneutralität 2045 soll weiterhin Ziel der staatlichen Klima- und Energiepolitik bleiben. Schon hier wird allerdings die notwendige Klimaschutz-Priorität mit dem zwar faktisch richtigen, aber in einem deutschen Koalitionsvertrag nicht zielführenden Hinweis auf die globale Dimension des Problems unterschwellig ein Stück weit eingeschränkt.

CO2-Preise sollen steuern, aber mit Bremse

Leitinstrument für den Klimaschutz sollen CO2-Handelssysteme sein, mit denen der Emissionsausstoß marktlich begrenzt und effizient vermieden werden kann. Das ist grundlegend eine gute Idee, wie insbesondere der europäische ETS (für Kraftwerke und Industrie), aber auch der bisherige nationale Brennstoffemissionshandel für Wärme und Verkehr beweisen. Gerade die Unionsparteien haben im Wahlkampf sehr für diesen Ansatz geworben. Und so verwundert es nicht, dass sich der Koalitionsvertrag sowohl zum bestehenden europäischen Emissionshandel als auch zur Einführung des europäischen ETS II, der ab 2027 die bisherige deutsche CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor ablöst, bekennt.

Allerdings mit Einschränkungen: Es soll dabei eine „ökonomisch tragfähige Preisentwicklung“ geben, Preissprünge beim Übergang zum ETS II sollen vermieden werden. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, aber um wirklich Klimaschutz über Emissionshandelssysteme zu erreichen, müssen Preissignale ungefiltert den Emissionsspardruck anzeigen und Anreize geben können. Politische Eingriffe wirken hier marktverzerrend. Zudem will sich die Koalition dafür einsetzen, dass auch Kooperationsprojekte mit Ländern außerhalb der EU auf die Emissionsminderungen angerechnet werden, was den Handlungsdruck in Europa und Deutschland – immerhin Mit-Hauptverursacher der sich beschleunigenden Klimakrise – zusätzlich senkt. Auch dass die Landwirtschaft nicht in den CO2-Emissionshandel aufgenommen werden soll, zeigt eine gewisse Inkonsequenz bei diesem Ansatz.

Strompreissenkung, aber wohl kein Klimageld

Besser wäre, CO2-Emissionen gemäß ihrer Schadenswirkung ohne Einschränkungen und Ausnahmen zu bepreisen und die Einnahmen an Bürger:innen und Unternehmen auf anderem Wege zurückzuführen – so entstehen Vorteile aus klimafreundlichem Handeln, nachhaltige Technologien werden attraktiver. Zumindest die Rückführung der Einnahmen plant Schwarz-Rot in vollem Ausmaß. Insbesondere die angekündigte Senkung der Strompreise um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde sowie die Einführung eines Industriestrompreises sind hier zu nennen. Erreicht werden soll dies einerseits durch eine Absenkung der Stromsteuer, andererseits durch Zuschüsse zu den Netzentgelten.

Günstigerer Strom ist ein sinnvolles Ziel. Neben der Entlastung von Haushalten und Unternehmen wird so nämlich auch die Elektrifizierung von Verkehr, Wärme und Industrieprozessen attraktiver, was die Energieversorgung effizienter, unabhängiger und sauberer macht. Allerdings sind diese Impulse teuer erkauft, haben keine soziale Differenzierung und können auch dazu führen, dass Strom weniger effizient genutzt wird.

Neben der Strompreissenkung sollen besonders belastete Haushalte und Unternehmen zusätzlich unbürokratisch entlastet werden, auch Förderungen für klimafreundliche Anwendungen bei Wärme und Verkehr zählt die wahrscheinliche neue Regierung zu den Kompensationsmaßnahmen in Sachen CO2-Bepreisung. Vom im Wahlkampf von allen Seiten versprochenen Klimageld ist dagegen keine Rede mehr, obwohl die Bundesverwaltung inzwischen wohl entsprechende Auszahlungsmöglichkeiten aufgebaut hat.

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Stromsystem: Gas statt Markt

Eine Abkehr von den Wahlkampf-Rufen nach Marktwirtschaft und Technologieoffenheit findet sich auch bei den schwarz-roten Vorstellungen zum Stromsystem: So sollen kohle-, gas- und ölbefeuerte Reservekraftwerke künftig in Zeiten hoher Strompreise wieder am Markt teilnehmen können, obwohl die eigentlich schon längst abgeschaltet werden und nur noch für Ausnahmefälle, finanziert aus den Netzentgelten, betriebsbereit gehalten werden sollten.  Des Weiteren plant die künftige Koalition die Ausschreibung von 20 GW neuer Gaskraftwerkekapazitäten, die trotz dieser Festlegung „technologieoffen“ ausgeschrieben werden sollen.

Statt hier etwa mit einer Absicherungspflicht für Versorger auf die längst wirkenden Marktkräfte und das vorhandene Innovationspotenzial zu vertrauen, würden diese Technologie- und Mengenfestlegungen Preissignale verzerren und so effizientere und nachhaltigere Lösungen ausschließen. Mal ganz davon abgesehen, dass neue staatliche Unterstützungen für fossile Energieerzeugung das falsche Signal sind und noch jahrzehntelang auf die Emissionsbilanz wirken werden.

Ähnlich sieht es auch bei der Stilllegung von Kohlekraftwerken aus, die Koalitionäre in spe wollen hier beim bereits 2020 beschlossenen Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 verbleiben und keine politischen Initiativen für eine Beschleunigung angehen. Es wird sogar eine Bedingung formuliert, dass Kohlekraftwerke erst vom Netz gehen sollen, wenn ausreichend Gaskraftwerke gebaut sind, so dass sich aus dem Vertragswerk theoretisch auch noch spätere finale Abschaltzeitpunkte rauslesen lassen. Immerhin gehen die meisten Energiemarkt-Expert:innen  von deutlich früheren Abschaltzeitpunkten aus, einfach weil durch steigende CO2-Preise und die unflexiblen Fahrweisen kein Platz mehr in der Merit Order für Kohlekraftwerke bleibt. Wenn man den Markt denn regeln lässt.

Erneuerbaren-Ausbau: kein Neustart, aber Überprüfung – und Reduzierung?

Schon während der Koalitionsverhandlungen wurden vermehrt die Stimmen von Verbänden und Konzernen laut, die einen „Neustart“ in der Energiewende forderten. Gemeint ist damit vor allem eine Verringerung der Ausbaugeschwindigkeiten und ein vermehrtes Setzen auf Gas. Gemeinsam mit anderen Öko-Energieversorgern hat naturstrom frühzeitig Stellung gegen entsprechende Überlegungen bezogen. Das Wording selbst hat es dann auch nicht in den Vertrag geschafft, obwohl die Unionsparteien dafür geworben haben.

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Am Ende ist von einem weiter „entschlossenen Ausbau“ der Erneuerbaren zu lesen. Nichtsdestotrotz soll zu Beginn der Legislaturperiode ein Monitoring zur Strombedarfsentwicklung und zu den daraus abgeleiteten Ausbaupfaden erfolgen. Zwar hinkt der Bedarf bislang den Prognosen hinterher, aber die Wirtschaftsentwicklung soll ja schnell wieder anspringen, Dekarbonisierung und damit Elektrifizierung braucht dringend mehr Tempo und schnell wachsende Rechenzentrumskapazitäten brauchen ebenfalls viel Strom. Eine Reduzierung der Ausbaupfade wäre daher nicht nur kurzsichtig, sondern birgt auch die Gefahr eines Fadenrisses und damit eines dauerhaft zu langsamen Erneuerbaren-Ausbaus

Generell soll der Ausbau künftig stärker mit den Netzkapazitäten synchronisiert werden. Damit würde eines der Erfolgsprinzipien des EEG, dass nämlich das Netz den Erneuerbaren-Anlagen folgen muss, ein Stück weit ausgehebelt. Sogar die Ausweisung von Engpassgebieten, in denen (befristet) kein Windenergieausbau mehr stattfinden dürfe, soll geprüft werden.

Apropos Windenergie: Auch die von der letzten Koalition verabschiedeten Flächenziele für 2032 sollen genauso wie das jahrzehntelang bewährte Referenzertragsmodell überprüft werden. Bei der Solarenergie wird ebenfalls eine – grundsätzlich sinnvolle, im Detail aber eben zu diskutierende – Netz- und Systemdienlichkeit zur Bedingung für weitere Förderungen gemacht.

All das muss nicht automatisch ein Ausbremsen der Erneuerbaren nach sich ziehen – aber die Möglichkeit dazu ist gegeben. Und um es klar zu sagen: Der Erneuerbaren-Ausbau ist das bislang einzige Klimaschutzfeld, in dem es wirklich gut läuft. Kürzungen hier würden nicht nur das Emissionsreduktionstempo, sondern auch Investitionen in die Modernisierung unserer Volkswirtschaft und in die Unabhängigkeit unserer Energieversorgung verringern. Die genaue Ausgestaltung wird am Ende sehr von den handelnden Personen abhängen. Ganz subjektiv verströmt das Papier aber beim Thema Erneuerbare deutlich weniger Begeisterung als für Gaskraftwerke.

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Durchaus konstruktive Punkte finden sich aber ebenfalls im Vertrag zum Erneuerbaren-Ausbau: Die von der Ampel nicht mehr geschaffte Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie und damit eine Vereinfachung bei Genehmigungsverfahren soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen Entbürokratisierungen sowie Planungs- und Genehmigungserleichterungen gemeinsam mit den Bundesländern angegangen werden.

Die wahrscheinlich kommende Bundesregierung will sich für eine Begrenzung der Pachthöhen einsetzen. Auch die Akteursvielfalt ist ihr ein Anliegen, das mit den Schlagworten Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing unterfüttert wird. Die bereits im Januar, damals schon in einer Verständigung von Rot-Grün mit der Union, eingeführte Überbauung von Netzverknüpfungspunkten soll gestärkt werden. Für Unternehmen wichtige Direktlieferungsmodelle sollen vereinfacht werden und der angekündigte Investitionsfonds für Energieprojekte kann Finanzierungen vereinfachen.

Besonders wichtig und längst überfällig: Digitalisierung und Flexibilitäten sollen vorangebracht werden, etwa durch mehr Smart Meter, eine Privilegierung von Stromspeichern oder durch die Abschaffung von mehrfacher Abgabenzahlung bei eingespeichertem Strom. Allerdings gibt es auch Vorhaben, die einem flexibleren Stromsystem entgegenstehen, wie etwa die weitere Privilegierung von Industrieunternehmen, wenn sie möglichst gleichmäßig Strom verbrauchen. Wenn das allerdings wie bisher über die Netzentgelte passieren soll, ist hier ohnehin die Bundesnetzagentur alleinverantwortlich zuständig, die Regierung hat diesbezüglich keine Handhabe.

Wie weiter beim EEG?

Besonders spannend wird das Thema der Weiterentwicklung des EEG, dessen Fördermechanismus in der aktuellen Legislaturperiode aufgrund europäischer Vorgaben mit einer Erlösabschöpfung kombiniert werden muss. Genauere Vorstellungen dazu werden im Koalitionsvertrag nicht skizziert, grundsätzlich positiv ist aber, dass sich zunächst zu einem abgesicherten Investitionsrahmen bekannt wird.

Bereits kurzfristig sollen hier mehr marktwirtschaftliche Signale eingeflochten werden, was durchaus sinnvoll gestaltet werden kann. Langfristig sollen sich die Erneuerbare dann komplett am Markt refinanzieren, obwohl für diese Erzeugungstechnologien aufgrund hoher Anfangsinvestitionen und der zumindest bei Wind und Sonne fluktuierende Einspeisung wohl auch auf Dauer staatliche Absicherungen nötig wären – zumindest in einem Markt, der eben nicht alle Energieträger gleich behandelt und CO2-Schadenskosten angemessen einpreist. Mehr Marktorientierung ja, aber dann bitte auch Marktsignale bei der Absicherung ernstnehmen und keine neuen Förderungen für Gaskraftwerke etablieren!

Und was ist mit dem „Heizungsgesetz“?

Wie so häufig bekommt die Wärmewende zu wenig Aufmerksamkeit – das gilt für diesen Text genauso wie für den Koalitionsvertrag. Und das, obwohl die Debatte ums „Heizungsgesetz“ ja ein ziemlicher Aufreger in der letzten Legislaturperiode wie im Wahlkampf war. Für den Koalitionsvertrag haben sich die Unionsparteien mit einer „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ durchgesetzt. Ersatzlos entfallen wird und darf die Regelung jedoch nicht, im Vertrag wird gleich danach ein neues Gebäudeenergiegesetz, wie die Regelung eigentlich heißt, versprochen.

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Dabei soll nicht mehr die Erneuerbaren-Quote des Heizsystems, sondern die erzielte CO2-Reduktion im Gebäude die zentrale Stellgröße werden. Das kann bei passender Ausgestaltung durchaus sinnvoll werden und endlich auch die großen Mengen an grauen Emissionen in den Baustoffen mit adressieren, birgt aber die Gefahr einer kurzfristigen Marktverunsicherung und damit von weiteren Verzögerungen. Auch, die Unterstützung bestehender Gasnetze und die angestrebte Schwächung der europäischen Gebäuderichtlinie, die in dieser Legislaturperiode in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, sind keine zukunftsweisende Signale.

Sinnvolles gibt es dennoch. Etwa der schnelle Beschluss eines Geothermie-Beschleunigungsgesetzes, eine Stärkung des Quartiersansatzes, die Erhaltung der Förderung für den nachhaltigen Heizungstausch und insbesondere die Ausweitung der Unterstützung für den Um- und Neubau von Wärmenetzsystemen. Auch die vereinbarte Weiterentwicklung von Fernwärme-Regulierungen ist überfällig, aber noch nicht genauer ausbuchstabiert.

Zu viel Gaspedal, zu wenig Ökostromschalter

Auch wenn in der Gesamtbilanz der grundsätzliche Kurs fortgesetzt wird, viel gute Details im Koalitionsvertrag enthalten und Klimaschutzziele beibehalten werden: Die starke Energiewende-Orientierung aus der letzten Legislaturperiode wird leider etwas abgeschwächt, insbesondere wird vermehrt auf Gas gesetzt und die Erneuerbaren-Entwicklung zumindest potenziell eingebremst.

Neben den beschriebenen Punkten wird der Schwenk auch sichtbar in der Ermöglichung von CCS bei Gaskraftwerken sowie in der Unterstützung für die inländische Gasförderung. Das kann bereits kurzfristig zu Mehremissionen und langfristig zu Lock-In-Effekten führen. Der oder die künftige Energieminster:in sollte hier noch einmal ganz genau schauen, welche Optionen wirklich zukunftsfähig sind – übrigens nicht nur in Sachen Ökologie, sondern auch ökonomisch. Denn schließlich sind Erneuerbare längst die günstigsten Erzeugungstechnologien und die Grundlage für eine unabhängige, innovative Modernisierung unserer Volkswirtschaft. Insofern ist gut, dass Schwarz-Rot grundsätzlich die Energiewende weiterverfolgen will. Riesige Ambitionen bei dem Thema lassen sich aus dem Koalitionsvertrag zwar nicht herauslesen, aber das kann sich ja im kommenden Regierungshandeln noch ändern.

Eine kommentierende Analyse von Sven Kirrmann, Senior Referent politische Kommunikation bei der naturstrom AG

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